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Löschung einer Beleidigung war nur gerichtlich möglich

Die Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Dr. Alice Weidel, hat sich vor Gericht gegen Facebook durchgesetzt. Anlass des Rechtsstreites, der vor dem Hamburger Landgericht verhandelt wurde, war ein Kommentar, in dem Weidel u.a. als „Nazi Drecksau“ beschimpft wurde.

Das Gericht gab Weidel heute recht und erließ eine Einstweilige Verfügung gegen Facebook, das den Kommentar nun löschen muss. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld.

Damit ist nicht nur klar, dass AfD-Politiker im Netz kein Freiwild sind, sondern auch, dass das NetzDG völlig nutzlos ist. Facebook sah sich außerstande, den beanstandeten Kommentar so zu entfernen, dass er in Deutschland nicht mehr aufrufbar war. Zwar wurde er gelöscht, war jedoch für deutsche Nutzer, die über ausländische IPs auf Facebook zugriffen, weiterhin sichtbar.

Weidel musste erst den Rechtsweg beschreiten, um Facebook zu einer Löschung zu zwingen. Der Beleg dafür, dass das NetzDG keinerlei Mehrwert bringt und ein Rechtssystem nicht ersetzen kann, wurde vom Hamburger Landgericht und Facebook selbst erbracht.

 

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