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Erzbischof Robert Zollitsch stichelt weiter gegen Kardinal Gerhard L. Müller

Von Felizitas Küble

Seit Monaten betreibt der emeritierte Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch, zugleich scheidender Vorsitzender der Dt. Bischofskonferenz, einen geradezu verbissenen Machtkampf gegen den kürzlich vom Papst zum Kardinal ernannten Glaubenspräfekten Gerhard Ludwig Müller, dem früheren Oberhirten von Regensburg.

Dabei kommen Zollitschs Seitenhiebe nicht von ungefähr; sie sind keine spontanen Ausrutscher, sondern vielmehr Teil einer medienpolitisch orientierten Strategie mit dem Ziel, die theologisch klaren Stellungnahmen Müllers in ihrer öffentlichen Wirksamkeit zu torpedieren.

In einem Interview mit dem „Mannheimer Morgen“ vom heutigen Donnerstag, dem 6.3.2014, erklärte der (Noch-)Vorsitzende der Dt. Bischofskonferenz ironisch zur Limburger Causa und im Hinblick auf Glaubenspräfekt Müller, der Bischof Tebartz-van Elst gegen Anfeindungen in Schutz nahm:

„Es wundert mich, dass der alte Satz von Wittgenstein: ‚Wovon man nicht sprechen kann, darüber soll man schweigen‘ nicht beachtet wird.“

Es verwundert noch mehr, daß Erzbischof Zollitsch diese Aussage des Philosophen Wittgenstein (die sich ohnehin konkret auf Sprachlogik bezog und nicht als allgemeines Sprichwort zu verstehen ist) gegen den Präfekten der Glaubenskongregation ins Feld führt, statt sich selber daran zu halten.

Der Beginn der österlichen Bußzeit wäre für den Freiburger Kirchenmann ein passender Start für ein eigenes „Sprachfasten“.????????????????????????????????????????????

Damit nicht genug, hat sich Erzbischof Zollitsch jetzt erneut gegen die theologisch fundierte Erklärung von Kardinal Müller gestellt, wonach geschieden-Wiederverheiratete nicht zum Tisch des HERRN eingeladen sind. (Siehe hier: http://charismatismus.wordpress.com/2013/11/11/vatikan-glaubensprafekt-muller-fordert-rucknahme-der-freiburger-handreichung/)
.
Der Freiburger Altbischof verteidigt erneut die umstrittene „Handreichung“ seines Ordinariats, die nicht „nur“ die hl. Kommunion für jenen Personenkreis vorsieht, sondern sogar kirchliche Segensfeiern im Fall einer Zivilehe nach Scheidung vorschlägt, ein geradezu unfaßbares Unterfangen.

Zollitsch äußert hierzu wörtlich:
„Die Handreichung unseres Seelsorgeamtes versucht, die Praxis in den meisten deutschen Diözesen, in Österreich und im Elsass zu umschreiben. Dabei geht es auch darum, wie wir im Einzelfall danach suchen, wie wir die volle Gemeinschaft anbieten können.“

Abgesehen davon, daß eine kirchenrechtswidrige Praxis nicht dadurch besser wird, daß man sie auf geduldigem Papier „umschreibt“ und schönredet, sind solche Segensfeiern, wie in jener „Handreichung“ vorgeschlagen, nicht einmal im Deutschland, Österreich und dem Elsaß bekannt  –  und das will etwas heißen!

Felizitas Küble leitet den KOMM-MIT-Verlag und das Christoferuswerk in Münster

 

Kommentare

23 Antworten

  1. Die Gebote können nicht aufgehoben werden.
    Ein vor Gott gegebenes Eheversprechen ist immer gültig.
    Jesus will die Menschen aufrichten, sie stärken
    Daher frage ich mich, ob er Menschen wirklich für ein nicht eingehaltenes Gebot quasi bestrafen will oder er sie eher für 9 eingehaltene Gebote loben will.
    Wenn wir Lob für noch so kleine gute Taten bekommen,
    dann motiviert das viel eher

    1. Guten Tag,
      der heilige Apostel Jakobus sieht die Angelegenheit offenbar anders als Sie, denn er schreibt über das Gesetz Gottes:
      „Denn wer das gesamte Gesetz befolgt, aber gegen ein einziges Gebot verstößt, hat gegen alle verstoßen und ist vor dem ganzen Gesetz schuldig geworden. Derselbe Gott, der gesagt hat: »Brich nicht die Ehe!«, hat auch gesagt: »Morde nicht!« – Wenn du also keinen Ehebruch begehst, aber jemand mordest, bist du ein Übertreter des Gesetzes.“ (Jak 2,10)
      Alles klar?
      Auch dieses Schlupfloch, das Sie aufgegabelt haben, um auf Wegen und Umwegen an Ihr Ziel zu kommen (die kirchliche Lehre über die NICHT-Kommunion für wiederverheiratet-Geschiedene zu umgehen), funktioniert weder logisch noch theologisch.
      Wer Gott bei einem seiner Gebote gleichsam die lange Nase zeigt, indem er massiv, bewußt und freiwillig dagegen verstößt, der hat sich von IHM getrennt.
      Auch im weltlichen Recht wäre es übrigens absurd, wenn jemand, der die rote Ampel überfahren hat, sich damit rechtfertigen wollte, daß er „doch die anderen Verkehrsgesetze eingehalten“ habe.
      Wenn Ihnen jemande Ihr Haus ausraubt und hinterher erklärt, er hätte doch eimzig und allein gegen das 7. Gebot verstoßen, wofür er gerne gelobt werden möchte, würden Sie ihm garantiert den Vogel zeigen (und das mit Recht).
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  2. Guten Tag Frau Küble,
    (zu Ihrer Antwort vom 9. März 2014:)
    ich habe Ihre „paar Kleinigkeiten“ nicht „vergessen“, aber ich bewerte sie anders als Sie:
    1. Dass die „weit überwiegende Mehrheit der Deutschen“ „einer christlichen Kirche“ angehört, heißt ja bei weitem nicht, dass sie auch Christen sind!
    Zumindest müssten sie sich ja zunächst einmal selbst als „Christen“ bezeichnen. Dies ist erwiesenermaßen nicht der Fall:
    Eine Reanalyse der Allgemeinen Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften ALLBUS hatte schon 1992(!) folgende Tatsachen festgestellt: Nur 4 (vier!) Prozent der Ostdeutschen bezeichneten sich als „Christen“ und im Westen auch nur knapp 15(!) Prozent (mittlerweile dürften diese Prozentwerte sicherlich noch deutlich niedriger ausfallen)!
    Und von diesen können wiederum nur jene wirklich als „Christen“ bezeichnet werden, welche die Nächstenliebe praktizieren.
    Man muss also fairerweise in Deutschland von einer nur kleinen Minderheit an Christen (im eigentlichen Sinn des Wortes) ausgehen.
    Aber selbst wenn die Mehrheit in Deutschland „Christen“ sein würden, hieße es ja überhaupt nicht, dass sie dann die zum Christ-Sein notwendige Nächstenliebe nicht mehr auszuüben bräuchten – sondern im Gegenteil, sie hätten dann ja noch mehr Einfluss, Gutes zu tun, auf Fairness zu bestehen und sämtliche Ungleichbehandlungen im Weltanschauungsbereich zu beseitigen!
    2. Anscheinend, um den Gottesbezug im Grundgesetz zu rechtfertigen, zitieren Sie den früheren Verfassungsrichter Böckenförde:
    „Der moderne Verfassungsstaat beruht auf Grundlagen, die er sich selber nicht geben kann.“
    Diese Meinung gilt mittlerweile für einen wirklich modernen Verfassungsstaat als völlig unbrauchbar. Denn in der heutigen Realität gibt es eine Vielzahl (ca. 4000!) von religiösen und nichtreligiösen Weltanschauungen, wobei sich noch zusätzlich sehr viele Menschen ihre Moral und spezielle Weltanschauung „patchwork-artig“ zusammensetzen und oft nach einer Weile wieder neu zusammensetzen.
    Daher fragt z.B. Prof. Ahn (Professor für vergleichende Religionswissenschaft) sicher zu Recht:
    „Worauf und auf wen solle sich also der säkulare Staat beziehen, wenn er den Böckenfördeschen Wegweisungen folgen wollte?“
    Da erscheint mir bei weitem realistischer und betont menschenfreundlich, was die bekennende Katholikin Prof. Schwan (2004 und 2009 kandidierte sie für das Amt der Bundespräsidentin – für mich leider vergeblich) meint:
    „Glaube ist eine Ermutigung zur verantworteten Freiheit, aber jeder spürt eine andere Verantwortung. Heute in der säkularen Welt gilt, dass der Glaube nicht mehr alle verbindet. Der Gottesbezug bildet keinen Grundkonsens. Deshalb kann er nicht als gemeinsame Grundlage in der Präambel genannt werden“.
    3. Die „älteste Menschenrechtserklärung“ kann gar nicht „auf dem Berg Horeb verkündet“ worden sein, da die Zehn Gebote schon im ersten Gebot ein völlig menschenrechtswidriges Gebot aufstellen:
    „Ich bin der Herr, dein Gott. Du sollst keine anderen Götter haben neben mir.“
    Die Menschenrechte hingegen verzichten ausdrücklich auf solch eine Festlegung, da sie ja „universell“ für alle Menschen gelten sollen, egal, ob sie z.B. an einen Gott glauben oder nicht.
    Und Tatsache ist, dass die Menschenrechte sich aus vielen verschiedenen Wurzeln entwickelt haben – und zwar gegen den erbitterten Widerstand der katholischen Kirche!
    Als die Grundlage der Menschenrechte gilt übrigens die „Goldene Regel“ von Konfuzius (500 Jahre vor unserer Zeitrechnung): „Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg‘ auch keinem andern zu!“. Der biblische Jesus selbst hat in der „Goldenen Regel“ die Zusammenfassung des Gesetzes Moses gesehen und für eine große Hauptregel im Gesetz gehalten.
    Womit wir wieder bei der inhaltlich gleichlautenden Nächstenliebe sind:
    „Liebe deinen Nächsten, denn was dir unlieb ist, tue ihm nicht!“.
    Was Papst Benedikt mal über Agnostiker sagte, kann ich nicht wirklich als etwas „Nettes“ bezeichnen, nämlich, dass sie „von der Frage nach Gott umgetrieben werden“. Hier nimmt er Gott-Religionen zu wichtig und verwechselt die zeitliche Reihenfolge. Ich selbst suchte als Jugendlicher sehr nach einer für mich realistischen, sinnvollen und mich tragenden Weltanschauung, und zwar bei verschiedenen religiösen und philosophischen Quellen. Nachdem ich – auch nach Besuch von Gottesdiensten unterschiedlicher christlicher Richtungen – keine mich zufrieden stellende Weltanschauung fand, hörte ich zufällig im Rundfunk einen Vortrag über das Buch von Bertrand Russell (Philosoph, Nobelpreisträger, Agnostiker): „Warum ich kein Christ bin“. Nachdem ich dann auch das Buch gelesen hatte, war ich dann endlich überzeugt, die für mich passende Weltanschauung (Agnostizismus) gefunden zu haben; kurz darauf bin ich dann – als Student – aus der protestantischen Kirche ausgetreten.

    1. Guten Tag,
      die Zehn Gebote sind das Fundament unserer Kultur und Moral, woran Sie nichts ändern können, mögen Sie auch das 1. Gebot als „menschenrechtswidrig“ auffassen, was es natürlich nicht ist, da es keinen Religionszwang ausübt (es heißt nicht „du mußt“, sondern „du sollst“). Abgesehen davon haben sich die „anderen Götter“ (zB. totalitäre Ideologien bzw. gottlose Polit-Ersatzreligionen wie Kommunismus und Nationalsozialismus) als für den Menschen äußerst verheerend erwiesen. Ähnliches gilt für gewisse subjektive „Götter“, zB. wenn jemand Macht, Luxus, Neid etc. zu seinem Ersatzgott erwählt. Der Glaube an den biblisch bezeugten Gott ist geeignet, solche „Ersatzreligionen“, die eine große Versuchung für den Menschen darstellen, mindestens zu relativieren.
      Zudem ist auch das dritte Gebot über die Feiertagsheiligung bzw. 7-Tage-Woche für den Menschen sehr wohltuend. Die gottlose, kirchenfeindliche Französische Revolution hatte den christlichen Kalender (Feiertage, Sonntag) abgeschafft und durch die Dekade ersetzt: Folglich hatten die Menschen nur noch alle zehn Tage einen Ruhetag.
      Sobald man sich christlicher Kulturbestände entledigt, taucht die Gefahr auf, daß der Staat diese Angelegenheit zweckrationalistisch zu eigenem Gunsten entscheidet. Übrigens wurde in der (gewiß nicht christlichen) Frz. Revolution auch die Gewaltenteilung abgeschafft, von der blutigen Aufrichtung einer Schafott-Tyrannei ganz zu schweigen. Auch die Einführung der Allgemeinen Wehrpflicht (mit der Folge der napoleonischen Eroberungskriege quer durch Europa bis Rußland einschließlich) war für das französische Volk sicherlich kein Vorzug, von den nicht-französischen Opfern dieser Kriegszüge ganz zu schweigen.
      Die vom Christentum geprägte Kultur ist auch für Agnostiker und Heiden durchaus von Vorteil, nicht nur wegen der arbeitsfreien kirchlich geprägten Feiertage, sondern auch wegen der zahlreichen (öffentlich für alle zugänglichen) Kunstwerke, Kirchen etc.
      Wenn Sie nur jene als „Christen“ im eigentlichen Sinne ansehen, welche Nächstenliebe praktizieren, stellt sich erstens die Frage, wer denn dies definiert, zweitens müßten Sie mit dieser Logik auch bei den Atheisten und Agnostikern große Abstriche machen (und dort auch nur die Nächstenliebe-Praktizierenden zählen). Derlei Willkür führt doch keinen Schritt weiter. Tatsache ist, daß die Mehrheit der Bürger hierzulande einer christlichen Konfession angehört und damit zumindest für christliche Kultur plädiert.
      Die Goldene Regel steht übrigens schon im Alten Testament (Tob 4,16), dafür brauchen Sie nicht auf Konfuzius zurückgreifen.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  3. Ich kann einfach nicht verstehen, warum die Kirche Richtlinien ändern soll, die im Evangelium unüberhörbar deutlich ausgesprochen werden. Wer sich zugunsten eines neuen Partners scheiden lässt, kann das ja tun – nur kann er dafür nicht die öffentliche Generalabsolution der weltweiten kirchlichen Gemeinschaft erwarten. Er muss er eben, wenn er weiter katholisch sein möchte, gewisse Konsequenzen daraus ziehen.
    Wenn ich ein Gebot brechen muss, weil es beim besten Willen nicht anders geht und z.B. die Fortführung einer Ehe für mich und Andere das größere Übel wäre, dann kann ich vor Gott gerechtfertigt sein, bin aber im Sinne des Gebots und der Glaubensgemeinschaft schuldig. Das muss ich berücksichtigen. Also gehe ich z.B. mit Rücksicht auf die übrigen Gläubigen nicht
    mehr in meiner gewohnten Kirche, sondern woanders zur Kommunion. Sind denn mein Glaube
    und mein Nächster diese Unbequemlichkeit nicht wert? – Wir können nun mal nicht immer offiziell unschuldig sein. Das Leben ist nicht so. Wir müssen auch mit Schuld leben lernen, ob es subjektiv eine ist, ist eine 2. Frage.
    Ich bin froh, dass die Kirche ihre Normen wahrt und sich nicht nach der Bequemlichkeit der
    Masse richtet. Die Gebote sind Richtlinien für ALLE. Wenn ich eine Ausnahme davon mache,
    darf ich sie nicht entwerten.

    1. Was verstehen Sie unter Generalabsolution?
      Jesus hat durch seinen Tod am Kreuz unsere Sünden auf sich genommen. Er ist das „(Opfer)-Lamm Gottes“. Brauchen wir darüber hinaus noch eine Generalabsolution?
      Lesen wir, was Paulus hierzu sagt:
      „Alle haben gesündigt und die Herrlichkeit Gottes verloren. Ohne es verdient zu haben, werden sie gerecht, dank seiner Gnade durch die Erlösung in Christus Jesus.“
      Römer 3,23-24
      „Christus hat uns vom Fluch des Gesetzes freigekauft“ Galater 3,13
      „Denn aus Gnade seid ihr durch den Glauben gerettet, nicht aus eigener Kraft – Gott hat es geschenkt – nicht aufgrund eigener Werke, damit keiner sich rühmen kann.“ Epheser 2,8-9
      Das ist frohe Botschaft für uns.

    2. Jesus hat gesagt, wer einen als seinen eigenen Partner nur lüstern, gierig anschaut, der hat in Gedanken bereits mit ihm/ihr die EHE gebrochen.
      Das Wesentliche beginnt also bereits im Kopf.
      Man darf sich ja von einem Ehepartner trennen, in verschiedenen Wohnungen leben, wenns nicht funktioniert. WENN man vom Tag der Trennung an zoelibatär weiterlebt, dann darf man glaube ich zur Kommuniion gehen.
      Die Kirche hat auch kein Problem, wenn man sich in einen anderen Menschen verliebt – Hauptsache es findet dann kein sexuelles Verhältnis an.
      Die Kirche ist weicher als Jesus, denn er mag nicht den gedanklichen Ehebruch.
      Gedanklichen Ehebruch begehen auch desöfteren ausserlich zölibatär lebende Menschen.
      Jesus würde jetzt sagen: „Wer von euch noch keinen gedanklichen Ehebruch begangen hat, der werfe den ersten Stein“
      Genau so stelle ich es mir vor.
      Jesus ist ein Schritt weitergegangen als Mose und das ist gut so.
      Jesus kennt unsere Gedanken und das ist auch gut so.
      Das Leben, das Jesus interessiert, ist das Innere, nicht so sehr das äußere.

      1. Guten Tag,
        das betreffende Christuswort bezieht sich nicht auf den Kopf (Phantasie, flüchtige Gedanken), sondern auf den Willen, denn es lautet genau gesagt: „Wer eine (andere) Frau anschaut, ihrer zu begehren…“ – Es kommt also nicht auf den interessierten Blick zB. eines Mannes auf eine Frau an (sonst bestände die Welt fast nur aus „Ehebrechern“), auch nicht auf unwillentliche Phantasien, sondern auf den Willen bzw. den Entschluß, „ihrer zu begehren“: Jemanden begehren wollen bedeutet die ABSICHT des Ehebruchs, also einen Willens-Akt setzen.
        Sie haben aber recht: Wenn man nach Trennung oder Scheidung enthaltsam lebt, darf man selbstverständlich zum Tisch des HERRN gehen (es sei denn, man wäre mit schweren Sünden aus anderen Bereichen belastet).
        Freundlichen Gruß!
        Felizitas Küble

  4. „Und als Jesus in seinem Haus beim Essen war, aßen viele Zöllner zusammen mit ihm und seinen Jüngern …“ Markus 2,15
    Jesus war barmherziger mit den Sündern, als es die Lehre der Kirche ist.

    1. Guten Tag,
      gegen Gastfreundschaft gegenüber „Ausgegrenzten“ und gesellschaftlich Verachteten hat kein Kirchenmann etwas einzuwenden, ganz im Gegenteil: dergleichen gehört zu den von der Kirche gelehrten leiblichen und geistlichen Werken der Barmherzigkeit.
      Doch wie sagte schon Paulus im Brief an die Korinther: Zwischen einen Mahl zur Sättigung und dem Mahl des HERRN sollte man noch unterscheiden!
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  5. Religiöse Menschen – und Redlichkeit
    Ich finde es sehr beachtlich, dass der Bischof Zollitsch den Kardinal Müller ungewöhnlich heftig kritisiert, indem er sagt: „Es wundert mich, dass der alte Satz von Wittgenstein: ‚Wovon man nicht sprechen kann, darüber soll man schweigen‘ nicht beachtet wird“ (Der Komiker Nuhr bringt diesen philosophischen Satz in das umgangssprachliche Deutsch derb so: „Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“).
    Ich finde aber, es sollte ergänzt werden mit: „… oder man sollte wenigstens unterscheiden, was man von dem, was man behauptet, beweisen kann – und was nicht.“
    Diese Redlichkeit vermisse ich sowohl bei Zollitsch wie Müller, wenn sie so tun, als gäbe es allgemein keinen Zweifel daran, dass es einen persönlichen Gott gibt und dass der Nazarener Jesus von den Toten auferstanden ist. Denn wissenschaftlich steht fest, dass beides völlig unbewiesen ist.
    Christen – und alle anderen religiösen Menschen – sollten also stets bedenken, dass ihre Gewissheit nur für sie selbst gilt, also nur eine subjektive – und eben keine objektive – Gewissheit sein kann. Sie darf nicht mit dem Anspruch verbunden werden, dass auch alle anderen Menschen auf dieser Erde daran glauben sollen – sonst gibt es weiterhin wegen diesen unredlichen Streitigkeiten Mord und Totschlag.

    1. Guten Tag,
      vielen Dank für diese interessante Ergänzung des Wittgenstein-Zitats.
      Zu Ihrem grundsätzlichen Anliegen:
      Der christliche Glaube soll immer auf einer freien Entscheidung beruhen, sonst hätte er schlicht keinen Wert. Übrigens behauptet die Kirche nicht, ihre Glaubenslehren seien im naturwissenschaftlichen Sinne „bewiesen“. Für uns Christen ist es aber „erwiesen“, wir sind fest davon überzeugt, daß Gott existiert und Christus der menschgewordene Erlöser ist, der von den Toten auferstand.
      Wegen dieser friedlichen Glaubensinhalte gibt es sicherlich keinen „Mord und Totschlag“; zumal doch genau dies im 5. Gebot Gottes untersagt wird. Also je stärker sich Christen an die Botschaft Jesu und an die Zehn Gebote halten, umso friedlicher, umso besser wird die Welt.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Guten Tag Frau Küble,
        vielen Dank für Ihre Antwort. Ich glaube, es könnte sinnvoll sein, unser Gespräch weiterzuführen.
        Ich meine, Christ-Sein ist nur möglich, wenn die Nächstenliebe praktiziert wird, welche ich als die wichtigste „Botschaft Jesu“ halte.
        Diese Nächstenliebe finde ich in der Bibel am besten so formuliert:
        „Liebe deinen Nächsten, denn was dir unlieb ist, tue ihm nicht!“ (Lev. 19,18; nach einer alten aramäischen Übersetzung).
        Demnach müssen sich logischerweise alle sich „Christen“ nennende Menschen sogar aktiv dagegen wehren, bevorzugt zu werden. Denn sicherlich wäre es ihnen sogar äußerst „unlieb“, wenn nicht sie, sondern z.B. Atheisten in Deutschland so massiv wie zurzeit sie bevorzugt werden.
        Dies möchte ich an nur wenigen Beispielen verdeutlichen und zusätzlich dazu Alternativen aufzeigen:
        Zunächst die gegenwärtige Situation in Deutschland:
        Es gibt
        1. Gottesbezug im Grundgesetz;
        2. Kirchensteuer (Staat zieht für die Kirchen die Mitgliedsbeiträge ein);
        3. Religionsunterricht an öffentlichen Schulen;
        4. viele christliche Feiertage (kein einziger für irgendeine andere Weltanschauung).
        Die gleiche Bevorzugung von Atheisten (anstelle von Christen) sähe dann so aus:
        1. Hinweis im Grundgesetz, dass es keinen Gott gibt;
        2. Staat zieht nur für die Atheisten deren Mitgliedsbeiträge ein;
        3. spezieller Unterricht nur für Atheisten;
        4. viele atheistische Feiertage (kein einziger für irgendeine andere Weltanschauung).
        Und schließlich die – wie ich meine – eigentlich christliche, mitmenschliche Alternative:
        1. Bezug auf Menschenrechte;
        2. jede Vereinigung zieht ihre Mitgliedsbeiträge selbst ein;
        3. Weltanschauungsunterricht (Informationen über die wichtigsten religiösen und nichtreligiösen Weltanschauungen – am besten verbunden mit dem Fach Ethik). Natürlich kann z.B. spezieller religiöser Unterricht in den religionseigenen Räumlichkeiten angeboten werden.
        4. nur weltanschauungsneutrale staatliche Feiertage (wobei natürlich – wie auch zurzeit schon – jede Weltanschauung ihre Feiertage zusätzlich feiern kann).
        Ich finde, in unserer sehr stark multiweltanschaulichen Gesellschaft kann nur strikte „Weltanschauungsneutralität“ (Bundesverfassungsgericht) Frieden und gesellschaftlichen Zusammenhalt schaffen, was ja auch genau die Botschaft Jesu wäre – oder?
        Mit recht freundlichen Grüßen
        Reinhard Moysich
        (ich bin übrigens kein Atheist, sondern Agnostiker; d.h., ich bekenne, nicht zu wissen, ob es z.B. so etwas wie Gott oder Leben nach dem Tod gibt oder nicht)

        1. Guten Tag,
          Sie vergessen bei Ihrer Argumentation, die Sie sich auf den ersten Blick durchaus schön logisch zusammengereimt haben, ein paar „Kleinigkeiten“:
          1. Die weit überwiegende Mehrheit der Deutschen gehört einer christlichen Kirche an. Atheisten sind eine vergleichsweise kleine Minderheit, vor allem, wenn man bedenkt, daß nicht jedes Nicht-Kirchenmitglied unbedingt Atheist sein muß – es könnten dies auch Agnostiker wie Sie oder „freischwebende“ (nicht kirchlich gebundene) Gläubige sein.
          2. Wie sagte doch Verfassungsrichter Böckenförde, als SPD-Mann nicht unbedingt kirchlicher Einseitigkeit verdächtig: Der moderne Verfassungsstaat beruht auf Grundlagen, die er sich selber nicht geben kann.
          Es gibt zB. Grundrechte, die jeder Verfassung vorausgehen, die nicht von Staates Gnaden sind…!
          3. Da Sie die Menschenrechte ansprechen, darf ich daran erinnern, daß die älteste Menschenrechtserklärung auf dem Berg Horeb verkündet wurde, und zwar von Gott zu Moses: Die Zehn Gebote.
          Ein paar Beispiele gefällig:
          1. Recht auf Leben = 5. Gebot
          2. Recht auf Eigentum = 7. Gebot
          3. Recht auf persönliche Ehre = 8. Gebot
          4. Recht auf Erholung bzw. Sonntagsruhe, Feiertagsrecht = 3. Gebot
          Die ersten Menschenrechtler waren bitteschön die Juden (und nicht die Atheisten oder gar die Französische Schafott-Revolution).
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble
          PS: Abschließend noch was Nettes über die Agnostiker ausgerechnet von Papst Benedikt:
          Dieser sagte nämlich bei seinem letzten Deutschlandbesuch (Predigt bei der hl. Messe in Freiburg) Folgendes: „Agnostiker, die von der Frage nach Gott umgetrieben werden,…sind näher am Reich Gottes als kirchliche Routiniers, die in ihr nur noch den Apparat sehen, ohne dass ihr Herz…vom Glauben berührt wäre.“

    2. Was glaubt ihr, wie sich die Menge der Gottesdienstbesucher verhält, wenn der Papst anwesend ist und „NUR“ Kreuzzeichen auf die Stirne macht bei allen suendigen Schäflein und daneben eine Kommunionhelferin den Leib Christi austeilt für alle, die meinen es verdient zu haben. WO STELLT SICH DIE MEHRHEIT DER Gottesdienstbesucher an ?

      1. Guten Tag,
        Sie müssen uns nicht zum x-ten Mal die Super-Weisheit erzählen, daß auch jene, die zum Tisch des HERRN gehen bzw. gehen dürfen (Sie gehören vermutlich auch dazu?), „sündige Schäflein“ sind (was wohl sonst?). Nehmen Sie einfach zur Kenntnis, daß die Kirche zwischen Todsünden und läßlichen Sünden unterscheidet – und versuchen Sie doch mal, zwischen Person und Sache zu trennen. Auch die Lektüre des Korintherbriefs von Paulus sei Ihnen anempfohlen, worin der Apostel die dortige Gemeinde ermahnt, die Eucharistie nicht „unwürdig“ zu empfangen („…der ißt und trinkt sich das Gericht“). Die Kirche hat diese Mahnung ernst genommen, schon in den ersten Jahrhunderten – mit oder ohne Ihre Genehmigung.
        Freundlichen Gruß!
        Felizitas Küble

      2. Ich hab am Wochenende mit dem Pfarrer drüber gesprochen und mir ist nun klarer geworden, dass von der Liebe Gottes keiner ausgegrenzt werden kann (so hatte ich das nämlich aufgefasst). Priester verweigern sehr sehr sehr selten mal einem Glaubigen den Leib Christi.
        Es geht wirklich um die Schulung des Gewissens der Gläubigen.

  6. SUPER finde ich das Segenkreuzchen.
    Die einen empfangen freiwillig den Leib Christi (entweder Handkommunuzion oder Mundkommunion – je nach Wunsch). ANDERE lassen sich freiwillig das Kreuzchen geben und auf diese Entscheidung ist der Priester angewiesen.
    Wie wohl Jesus darüber denkt.

  7. Wer bitte kann mir verraten, wann endlich dieser EB Zollitsch sein Altenteil besetzt und von der Bildfläche verschwindet. Gerne wüsste ich die Hintergründe, wie Zollitsch überhaupt Erzbischof wurde. Verlässliche Quellen sagen, dass er durch die ‚Hintertüre‘ gekommen sei. Im Sinn seines Vorgängers war das nicht! Dieser wollte Weihbischof Wehrle als Nachfolger. Mein Heimatbistum tut mir echt leid.
    Dieser mediengeile, zeitgeistgesteuerte Zollitsch hat es an den Abrund getrieben. Wann endlich verlässt der die Bildfläche???!!!

  8. Dieses Thema mit den Wiederverheirateten ist ein ganz schön heißes Eisen finde ich.
    Ein Herr der Kirche hat mir vor ein paar Wochen gesagt, dass man als geweihter Priester zu diesem Thema in seinem Kopf eine Meinung haben darf (denn es besteht ja Meinungsfreiheit), aber man hat oder man sollte immer „das AMT“ im Hinterkopf haben und auch „Respekt“ vor diesem Amt haben. Daher müsse man seine persönliche eigene Meinung der offiziellen Lehre der Kirche unterordnen. – Genauso habe ich das gesagt bekommen.
    Die Lehre besagt also, dass Wiederverheiratete nicht an der Kommunion teilnehmen dürfen.
    In der Praxis siehts aber so aus (so sprechen die Männer der Kirche), dass man einem Menschen den Familienstand nicht ansieht. Ist er ledig, ist er geschieden, ist er wiederverheiratet, geht er gerade fremd – so etwas sieht man einer Person, die vor dem Priester die Hände hält nicht an.
    Meine persönlich Meinung ist die, dass man nicht alle Wiederverheiratete in einen Topf werfen sollte.
    Wenn die offizielle Lehre besagt, dass Wiederverheiratete nicht an der Kommunion teilnehmen dürfen, haben doch sicher auch Priester oder Bischöfe ein schlechtes Gewissen, weil sie gar nicht wissen, wievielen Wiederverheirateten sie bereits den Leib Christi gegeben haben.
    Das ist doch ein echtes Problem, wenn man konsequent handeln will. Es ist doch gar nicht
    kontrollierbar.
    Realistisch gesehen hat doch ein Bischof überaupt keine Chance, so ein „Gesetz“
    auch umzusetzen. Bis auf ein paar PROMIS (die überall bekannt sind) wird er allen den Leib Christi geben.

    1. Guten Tag,
      natürlich ist ein kommunionsausteilender Priester nicht mit hellseherischen Talenten begabt und soll es auch nicht sein. Der Aufruf, nicht zum Tisch des HERRN zu gehen, richtet sich doch an jene Gläubigen, die im Stand einer schweren Sünde leben, wozu nicht allein das 6. Gebot gehört, dieses aber auch.
      Wer z.B. andere Menschen verleumdet, sündigt auch schwer, ebenso bei Abtreibung, Raub, Betrug, schwerer Vernachlässigung alter Eltern, vorehelichem Sex, bei allen massiven (bewußten und willentlichen) Verstößen gegen ein Gebot Gottes. Der Unterschied zwischen „geheimen“ Todsünden und einer Zivilehe besteht darin, daß der Status „wiederverheiratet Geschieden“ i.d.R. öffentlich bekannt ist. Zudem ist es ein anhaltender Zustand, kein vorübergehender bzw. einmaliger Akt.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

        1. Guten Tag,
          es sind wohl nicht „wir alle“ im Dauer-Zustand der Todsünde, wie ich annehme. Übrigens hatte ich die Lehre der Kirche dargestellt, wie sie amtlich verkündet wird. Ich finde diesen Standpunkt richtig, trotzdem ist es nicht meine Privatmeinung, sondern Lehre der Kirche.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

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