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Baptistengemeinde gewinnt Gerichtsurteil: Gottesdienstverbot in Lage war rechtswidrig

Ein während der Coronakrise von der Stadt Lage verhängtes Verbot von Gottesdiensten war rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht im ostwestfälischen Minden Mitte November.

Eine Bibelgemeinde, die weitgehend aus rußlanddeutschen Aussiedlern besteht, hatte gegen die Stadt Lage geklagt.

Wegen eines Corona-Ausbruchs in dieser Baptistengemeinde hatte die Stadtverwaltung ihr alle Gottesdienste untersagt. Die Gemeinde konnte das Osterfest nicht in ihrer Kirche feiern.

Laut Urteil des Gerichts war die städtische Verfügung nicht verhältnismäßig und dadurch die Religionsfreiheit zu stark eingeschränkt.

Laut Presseberichten kann die evangelische Bibelgemeinde nach diesem Urteil vor das Landgericht Detmold ziehen, um dort auf Schadensersatz zu klagen.

Der konservative Radiosender KONTRAFUNK hat am 6. Dezember ein Interview mit Peter Dridiger ausgestrahlt, dem Pastor dieser juristisch erfolgreichen Baptistengemeinde in Lage: https://kontrafunk.radio//de/sendung-nachhoeren/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-6-dezember-2022

Kommentare

6 Antworten

  1. Um das mal klarzustellen, bei dem Coronavirus handelt es sich nicht um ein Killervirus.
    So wurden aber die Massnahmen gemacht, als hätten wir ein solches Killervirus.
    Ich freue mich , daß diese Gemeinde ein für sich positives Gerichtsurteil bekommen hat und wünsche ihr auch Schadenersatz.
    Wir hatten es von Anfang an mit einem mittelmäßigen Virus zu tun, den man dem Grippestamm zuordnen kann.
    Im Grunde war es nur richtig, die vulnerabelen Gruppen zu schützen.
    Selbstverständlich die allgemeinen Dinge beachten , die man bei solchen Wellen beachtet. Abstand, kein Händeschütteln…
    Die Influenza hat Jahre zuvor auch viele alte Menschen sterben lassen.
    Aber keiner der Alten musste so einsam sterben wie zu Coronazeiten.
    Um die jungen Verstorbenen tut es mir leid.
    Jedoch kann um diese Tatsache nicht solche überzogenen Massnahmen verordnet werden.
    Jetzt haben wir im Kleinkinderbereich ein ebenfalls gefährliches RSV-Virus.
    Dann müsste doch jetzt auch wieder Massnahmen ergriffen werden.
    Wird aber nicht. Es entsteht der Eindruck : Kinder kommen durch oder nicht.
    Bei Corona hieß es, ihr müsst die Alten schützen und ihr Enkel dürft die Großeltern nicht besuchen.
    Die junge Generation, die jetzt heranwächst, wird sich rächen.
    Die Alten, die diese übertriebenen Massnahmen mitgemacht und politisch korrekt durchgezogen haben, werden einfach ebenfalls im Alter vergessen.
    Das wird die Generation, die kommt, sicherlich durchziehen. 2 Jahre wurden ihnen einfach weggenommen. Teils mit schweren psychischen Folgen.
    Von dem Impfdruck auf die junge Generation ganz zu schweigen.

    Und ich schreibe dies, obwohl mein Bruder 62 Jahre auch schwer auf der Intensivstation wegen einer Coronnerkrankung lag. Wir hatten sehr Angst, ob er es überhaupt überlebt.
    Er war allerdings 3 mal geimpft.

    1. Guten Tag,
      nun drehen Sie doch nicht den Spieß um!
      Das Urteil beweist, daß die Kritik an staatlichen Coronamaßnahmen – gerade hinsichtlich Gottesdienstverboten – berechtigt war.
      Im übrigen zeigt doch wohl gerade der Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverfassungsschutzes, daß es sehr wohl Mängel in der „BRD-Justiz“ gibt, ganz zu schhweigen von hanebüchenen BverfG-Urteilen etwa zu „Sterbehilfe“ und Homo-Ehe und -Adoption sowie zur sektoralen Impfpflicht, die höchstrichterlich „abgesegnet“ wurde. Ich dachte, die demokratische Freiheit sei Ihnen gar so wichtig?!
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

      1. Liebe Frau Küble!
        A) Warum sollte ich den „Spieß nicht umdrehen“? Mache ich ständig…
        B) Das Urteil beweist nicht, daß „DIE“ (wie sie aber schreiben) Kritik an „der“ Coronapolitik, berechtigt ist, sondern das erneut (!) ein (!) Gericht eine (!) Maßnahme für falsch, weil unverhältnismäßig (!) erklärte, also erneut ein Hinweis, daß solche Coronakritiker, die arg pauschal das Justizsystem attackier(t)en, falsch lagen. Bitte beachten, wie vorsichtig ich formulierte!
        C) Ausweislich Ihres Berichtes hat das Gericht nicht bestritten, daß Ansteckung Freiheitsverletzung (weil Körperverletzung) ist. Aus diesem Grunde habe ich auf dem liberalen Blog AlexanderDilger vor Tagen dargelegt zum ähnlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, warum gerade Liberale staatliche Gewalt gegen Anstecker im Grundsatz fordern müssen. Die grundlegende Begründung dafür ist dieselbe, warum ich staatliche Eingriffe gegen Abtreibung regelmäißg befürworte. Meine Argumentation auf den Blog geschah in Dutzenden von Beiträgen dort, angefangen auch mit der Darlegung, warum nicht jede Ansteckung (oder Gefahr davon) mit staatlicher Gewalt beantwortet werden muß. Bitte bei AlexanderDilger nachlesen. Einfach die Artikel dort herunterscrollen, bis der genannte gefunden ist.
        D) Ob sonstige Urteile des Verfassungsgerichts falsch waren, ist hier nur mit unzumutbarem Aufwand zu diskutieren. Allein schon die Tatsache, daß in jedem Senat dort 8 nur im Extremfall absetzbare Richter (ohne jede Wiederwahlchance und aus verschiedenen Parteien und Richtungen) sitzen , macht jedenfalls die – auch- typisch rechte Kritik an diesem Gericht (Befehlsempfänger der Politik, Teil einer Verschwörung) wenig glaubwürdig.
        E) Ganz nebenbei: Ich forderte schon vor über 50 (!) Jahren eine Reform des Auswahlsystems für hohe Richter und plane auch ein Buch mit Kritik an „Karlsruhe“ und ich billigte keinesfalls pauschal alle Coronanmaßnahmen. Wer aber nicht zunächst (!) betont (was aber leider üblich ist), daß Ansteckungsschutzmaßnahmen im Ansatz Freiheitsschutz sindt, leugnet meines Erachtens viel vom Rechtsstaat und kennt zuwenig vom Liberalismus (Freiheitsschutz als die – fast – einzige, aber unabdingbare Staatsaufgabe) Ungeeignetheit oder Unverhältnismäßigkeit von Freiheitsschutzmaßnahmen zu diskutieren ist dringend zu fordern, zu prüfen tägliche Routine von Verwaltungsgerichten.

        Beste Segenswünsche! Ulrich Motte

  2. Wunderbar! Aber wenn man sich erdreistet, auf die Fragwürdigkeit mancher Entscheidungen dieses „Systems“ hinzuweisen, muss man sich gefallen lassen, als „Verfassungsfeind“ verdächtigt zu werden. Was ist nur aus unserem geliebten Land geworden?

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