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Infektionsgesetz: Deshalb stimmte ich mit Nein

Erklärung der CDU-Bundestagsabgeordneten Sylvia Pantel:

Bei der Abstimmung im Bundestag zur Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite habe ich mit “Nein” gestimmt. Eine Überlastung des Gesundheitssystems ist aktuell nicht erkennbar. Eine dynamische Ausbreitung des Virus droht aktuell weder in Deutschland noch in den Nachbarländern.

Damit sind meines Erachtens die Bedingungen für einen solchen Notstand nicht mehr gegeben. Wir müssen unser Versprechen an die Bevölkerung einlösen, die Einschränkungen ihrer Grundrechte zurückzunehmen, nachdem wir die Pandemie entscheidend eindämmen konnten.

Wir sollten außerdem wieder verstärkt Kompetenzen auf die Länder und Kommunen übertragen, sodass diese in einem lokal erhöhten Infektionsgeschehen gut und schnell reagieren können.

Dem Antrag der Bundesregierung kann ich persönlich zugutehalten, dass man sich inzwischen von starren Kriterien gelöst hat. Es wird zugestanden, dass die bisher genannten Schwellenwerte, insbesondere der Schwellenwert einer Inzidenz von über 50, nicht mehr aktuell sind.

Deshalb sollen sich Schutzmaßnahmen gegen die Coronavirus-Krankheit zukünftig insbesondere auch an der COVID-19-Hospitalisierungsrate ausrichten. So trägt die Bundesregierung zumindest in Teilen, dem Impffortschritt Rechnung. Das begrüße ich ausdrücklich.

Es bleibt aber aus meiner Sicht dabei, dass die Kriterien für eine nationale Notlage, mit allen einhergehenden Eingriffen in unsere Grundrechte, nicht erfüllt sind. Weder Belastung des Gesundheitssystems noch dynamische Ausbreitung über Bundesländergrenzen hinweg sind zu erkennen.

Im Gegenteil sehen wir, dass verschiede Bundesländer über verschieden Freiheiten diskutieren, Maskenpflichten fallen sollen. Offenbar gehen wir politisch in eine Richtung, die das Geschehen vor Ort zum Maßstab macht. Wofür es dafür noch einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bedarf, erschließt sich mir nicht.

Es spricht aus meiner Sicht alles dafür, die Anwendung der notwendigen Schutzmaßnahmen und deren Aufhebung denen zu überlassen, die vor Ort handeln. Es braucht dafür keine Sonderrechte der Bundesregierung, sondern die Rückgabe der Verantwortung an die Länder und Kommunen, die aufgrund der bestehenden Kriterien, direkt vor Ort über Öffnungen oder Schutzmaßnahmen entscheiden sollten.

Quelle: http://sylvia-pantel.de/epidemischen-lage-von-nationaler-tragweite/

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