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Infos und Fakten zum Betreuungsgeld: einseitige staatliche Unterstützung für Fremdbetreuung

Zum Thema Betreuungsgeld weist das DAF (Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie) darauf hin, daß die damalige Familienministerin und heutige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen bereits 2007 einen „Rechtsanspruch“ auf außerhäusliche Kinderbetreuung durchgesetzt hat.
Demnach ist jedes Kind ab dem zweiten Lebensjahr „in einer Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege zu fördern“, wenn diese Leistung für seine Persönlichkeitsbildung „geboten“ ist.
Den Ausbau der Kinderbetreuung bezuschußt der Staat zwar mit mehreren Milliarden – für die laufenden Kosten werden aber Länder und Kommunen aufkommen müssen. Das wird teuer – schließlich kostet ein Krippenplatz den Steuerzahler etwa 1000 Euro.
Im Vergleich dazu wird die Erziehungsarbeit der Eltern mit 150 € in der Tat unterbewertet.
Anderen Ländern ist die elterliche Betreuung der Kinder unter drei Jahren mehr wert:
In Finnland gibt es dafür fast 330 Euro und in Frankreich (nach Einkommen und teilzeitiger Erwerbsarbeit gestaffelt) zwischen 300 und 560 Euro Erziehungsgeld. Vergleichbare Leistungen gibt es in Österreich (425 €), Norwegen und seit 2008 auch in Schweden.

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