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Wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mitteilte, haben sich 60 Prozent der schwangeren Frauen, die zu einer Beratung kamen, „für eine Lösung im Sinne des Kindes entschieden“.

Bei 20 Prozent der Beratungen sei der Ausgang noch offen gewesen, acht Prozent hätten sich für eine Abtreibung, vier Prozent für eine anonyme Kindsabgabe in einer Babyklappe entschieden. Acht Prozent hätten keine Angaben gemacht.

Seit Mai 2014 hat es in Deutschland 335 sog. „vertrauliche Geburten“ gegeben. Der amtliche Bericht erfasst die Anzahl der vertraulichen Geburten bis zum September 2016.
Das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ trat im Mai 2014 in Kraft. Es sichert Schwangeren eine anonyme Beratung sowie eine anonyme, medizinisch betreute Entbindung zu. Zugleich wird ein Nachweis hinterlegt, der gewährleisten soll, dass das Kind ab dem 16. Lebensjahr den Namen seiner Mutter erfahren kann.
Bei den zuvor lediglich geduldeten anonymen Geburten wurde das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft nicht berücksichtigt. Bei der nun gesetzlich geregelten vertraulichen Geburt können Mütter ihre Anonymität nur noch in besonders begründeten Fällen wahren.
Quelle: https://www.alfa-ev.de/alfa-newsletter/alfa-newsletter-vom-1672017/?online=1

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