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„Kinderrechte“ werden gegen das natürliche Erziehungsrecht der Eltern ausgespielt

Mathias von Gersdorff

Ein altes Projekt der GroKo wird neu aufgerollt: Die sog. „Kinderrechte in der Verfassung“. In der laufenden Legislaturperiode wurden schon mehrere Gesetzesprojekte dazu vorgestellt.

Der parlamentarische und außerparlamentarische Widerstand war aber stets so groß, dass man das Vorhaben immer wieder ruhen ließ – für eine Änderung des Grundgesetzes benötigt man eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

Nun haben sich Union und SPD auf Regierungsebene auf eine neue Fassung geeinigt, die auf den ersten Blick harmlos wirkt:

„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Diese vier Sätze scheinen nur behaupten zu wollen, dass man das Grundgesetz beachten soll.

Doch so einfach ist es nicht, obwohl Torsten Frei, Vize-Fraktionsvorsitzender der Union im Bundestag, vollmundig behauptet, der Kompromiss mache einerseits Kinderrechte im Grundgesetz sichtbar, zum anderen sorge er dafür, dass die Rechte der Eltern keinesfalls geschmälert werden.

MdB Frei sollte hätte sich besser vorher von den Juristen seiner eigenen Partei beraten lassen. Diese meinen nämlich: „Wer geändertes Verfassungsrecht sät, wird eine geänderte Verfassungsrechtsprechung ernten.“ (Aus: „Kinderrechte ins Grundgesetz“, Gutachten des Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ).

Die bloße Existenz von (Pseudo)-Kinderrechten im Grundgesetz ist ein gravierender Einschnitt und kann die Rechtsprechung – zu Lasten der Eltern – nachhaltig verschlechtern.

Und das unabhängig davon, wie „schwach“ die „Kinderrechte“ im Grundgesetz definiert werden.

Denn – so die CDU-Juristen: „Daher gilt: Der Schutz der Rechte der Kinder ist schon heute eine grundgesetzlich verbürgte Pflichtaufgabe des Staates. . . . Die Positivierung von Kinderrechten wird in vorhersehbarer Weise dazu führen, das Elternrecht zugunsten des staatlichen Bestimmungsrechts zurückzudrängen. . . . Die grundgesetzliche Positivierung expliziter Kinderrechte gibt das Elternrecht einer schwächenden Neubewertung durch das Bundesverfassungsrecht preis.“

Die CDU-Juristen fokussieren sich in ihrem Gutachten auf die Auswirkungen von Kinderrechten auf das Elternrecht auf Erziehung, wie sie gegenwärtig in Art. 6 Abs. 2 GG definiert sind.

Sie tun das zurecht, denn das ist der entscheidende Punkt: Kinderrechte können gegen Elternrechte ausgespielt werden. Und der Staat wird die Elternrechte im vermeintlichen Schutz von Kinderrechten aushebeln.

Weil Kinder in der Regel ihre sog. „Kinderrechte“ gar nicht geltend machen können, sind Kinderrechte in Wahrheit Rechte des Staates gegenüber den Eltern. (Siehe dazu „https://www.aktion-kig.eu/2018/10/kinderrechte-in-der-verfassung-sind-in-wahrheit-rechte-fuer-den-staat/)

Nun könnte man einwenden, im vorgeschlagenen Wortlaut stehe der Passus „Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt“. Das reicht aber nicht aus, um die Gefahr einer Einschränkung von Elternrechten zu bannen.

Abgesehen davon, dass im Passus nicht von ElternRECHTEN die Rede ist, sondern von „Erstverantwortung“, bietet das keinen hinreichenden Schutz vor einem übergriffigen Staat.

Quelle und FORTSETZUNG des Artikels hier: https://www.aktion-kig.eu/2021/01/neuer-anlauf-fuer-pseudo-kinderrechte-im-gg/

Kommentare

Eine Antwort

  1. Gab es nicht Staatsrechte in Bezug auf Kinder in der DDR? Wenn die Eltern nicht funktionierten, wurden ihnen die Kinder entzogen.
    Ein Schelm, wer hier Böses denkt?

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