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Kritik an der Ampel zur Streichung des §218: Das Lebensrecht gilt auch für Behinderte!

Aktuelle Erklärung des ABiD:

Die Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der ‚Zeitgemäßheit‘ des § 218 StGB und die Tendenz der Bundesfamilienministerin zur Herausnahme der Abtreibungsregelung aus dem Strafgesetzbuch ist eine Bankrotterklärung.

Denn das falsche Verständnis von Freiheit und Emanzipation führt letztendlich zu einem noch laxeren Umgang mit dem Schwangerschaftsabbruch, der nicht ohne Grund in der Bundesrepublik ab dem vierten Monat und ohne Beratung unter Sanktionen gestellt ist.

Immerhin geht es beim Abort um die Beendigung von heranwachsenden Kindern. Mit Verschmelzung von Spermium und Eizelle wird der Grundstein für neues Leben gelegt.

Das Aufeinanderprallen von Rechten eines Ungeborenen einerseits, der werdenden Mutter andererseits – dieser Konflikt braucht eine eindeutige Lösung, die nicht erzielt wird, wenn der menschlich herbeigeführte Abort aus dem Strafgesetzbuch herausfällt und nicht mehr hinreichend bestraft werden darf.

Schließlich muss uns als Gesellschaft bewusst bleiben, dass wir mit Leben nicht beliebig verfahren können. Jeder Mensch hat prinzipiell einen Anspruch darauf, das Licht der Welt zu erblicken.

Dass wir Abtreibungen in beschränktem Rahmen straffrei stellen, ist lediglich ein Zugeständnis an die Zivilisation des 20. und 21. Jahrhunderts, insbesondere ungewollte Schwangerschaften zumindest rechtlich gesehen folgenlos beenden zu können.

Wenn wir auf die Eigenbestimmtheit der Frau pochen, können wir von ihr erwarten, dass sie einen bewussten und nicht gedankenlosen Geschlechtsverkehr betreibt. Unser ‚Laissez-faire‘-Stil der Gegenwart, die Sexualität als reine Befriedigung und Vergnügen unbedacht und weitgehend willkürlich zu praktizieren, widerspricht dem Gedanken eines umsichtigen weiblichen Geschlechts diametral und entlarvt die eigentlichen Ansinnen der rot-grün-gelben Familienpolitiker:

Sie wollen einen Freifahrtschein erteilen, statt Verantwortung zu verlangen.

Würden wir § 218 abschaffen und Schwangerschaftsabbrüche nur noch über das Ordnungsrecht regeln, würden wir ein fatales Signal setzen und letztendlich jegliches Pflichtbewusstsein von Mann und Frau ab absurdum erklären.

Unsere Neigung, begangene Fehltritte mit einem medizinischen Eingriff ‚wegzumachen‘, symbolisiert die gesellschaftliche Verrohung dieser Tage. Wenn uns ein Baby gerade nicht in den Lebensabschnitt passt oder vielleicht gar ein behindertes Kind ‚droht‘, dann bleibt im Hintergrund stets der Rückgriff auf den Abort.

Sich in dieser Sicherheit wiegen zu können, würde durch eine Liberalisierung des Abtreibungsrecht weiter forciert.

Nachwuchs nur zum richtigen Moment zu bekommen und im Zweifel den Embryo ‚entfernen‘ zu können, der aufgrund von Augenfarbe, Größe, Gewicht oder Handicap nicht den Vorstellungen der Eltern entspricht – diese Szenarien sind keine Zukunftsmusik, sondern bahnen sich schon jetzt an.

Wenn wir also weitere Freiheiten für werdende Mütter schaffen, entlassen wir sie aus der zumutbaren Situation, sich vor dem Akt über ihre Familienpläne Gedanken zu machen. Ob für behinderte oder nicht-behinderte Kinder: Es braucht ein stringentes Abtreibungsgesetz!

ViSdP: Dennis Riehle, Sprecher des ABiD-Verbands

Foto: Dr. Edith Breburda

Kommentare

2 Antworten

  1. Erschreckend. Kommission zur Überprüfung des Paragrafen 218. Dann setzt die Bundesregierung mit der Familienministerin nur das um, was im Koalitionvertrag steht. Die gehen mit extremer Schnelligkeit an diese Lebebsrechtthemen ran.
    Passen wir gut auf und denken unbedingt daran, das Wahlkreuz an die richtige Stelle zu setzen.
    Nur CDU und AfD sind nicht so eingestellt, daß der 218 Paragraf ersatzlos gestrichen werden soll.

    1. Interessanterweise wird gerade von kirchlicher Seite – man lese nur mal das Konradsblatt der Erzdiözese Freiburg i. Br. – ausgerechnet gegen die betont familien- und lebensfreundliche AfD gehetzt. Frage an Kirchenvertreter: Was ist der Hintergrund hierfür?

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