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Kritik an Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe: Zum Humanismus gehört das Tötungsverbot

Die beiden Abgeordnetengruppen um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) haben in Berlin einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidbeihilfe sowie einen Entschließungsantrag zur Suizidprävention vorgestellt.

Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel (siehe Foto) nimmt dazu Stellung:

Aus Sicht der CDL geht auch der neu aufgesetzte Gesetzentwurf der Gruppe Helling-Plahr und Künast komplett in die falsche Richtung. Leider gehen die Verfasser von einigen nicht korrekten Grundannahmen aus.

So wird immer wieder die freiverantwortliche Entscheidung zum Suizid im Entwurf betont. Längst ist aber das Konstrukt der freiverantwortlichen, über einen längeren Zeitraum festen Entscheidung zum Suizid in der Fachliteratur widerlegt. In der Realität resultieren über 90 Prozent der Suizidwünsche aus psychischen Erkrankungen, wie etwa unbehandelten Depressionen.

FOTO: CDL-Stand auf dem Katholikentag in Münster

Hier lediglich ein Beratungsgespräch anzubieten, über dessen konkrete Ausgestaltung nur bekannt ist, dass es „ergebnisoffen“ sein soll, ist höchst problematisch.

Für den Menschen mit Suizidwunsch ist entscheidend, wie sein Gegenüber, dem er seine scheinbar ausweglose Situation schildert, auf seinen Wunsch und seine Notlage reagiert. Er soll sich einer fremden Person in dem Beratungsgespräch öffnen und Vertrauen fassen, um Interventionsmöglichkeiten überhaupt zu diskutieren.

Suizidwünsche sind ambivalent. Die Betroffenen wollen in der Regel  unter den derzeitigen Umständen,  nicht weiterleben. Der Lebenswille kann allerdings zurückkehren, wenn die Situation sich verändert. Oft werden in dieser Phase der Ambivalenz von sich aus Hilfsangebote (wie der Hausarzt und Telefonangebote) aufgesucht. Erlebnisberichten z.B. aus Hospizen kann man das immer wieder entnehmen.

Dies zeigt, wie wichtig permanente therapeutische Angebote und Begleitungen sind. Wohin die Maßgabe einer „ergebnisoffenen“ und „nicht bevormundenden“ Beratung führt, kann man seit Jahren bei der Schwangerschaftskonfliktberatung beobachten, die im Gegensatz zur „Suizidberatung“ laut Gesetz ausdrücklich auch noch auf das Leben hin ausgerichtet sein soll.

Hier hat sich die „lebensbejahende“ Beratung durch die Forderung nach Ergebnisoffenheit in viel zu vielen Fällen in eine „neutrale“ Beratung gewandelt. Und es steht nach Ansicht der CDL zu befürchten, dass es im Fall der Suizidbeihilfe nicht anders sein wird.

Es stellt sich zugleich die Frage, welches geschulte Fachpersonal die Beratung vornehmen soll? Wer kann und will immer wieder erleben, dass die eigenen Bemühungen um das Leben eines Menschen scheitern, man aber durch die Scheinausstellung an der Selbsttötung oder dem assistierten Suizid dieses Menschen mitwirken soll, zu dem man versucht hat, eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, weil man eine gesetzliche Bestimmung erfüllen sollt?

Wie will der Staat ein solches Beratungssystem ambulant oder stationär gewährleisten können?

Eine Stärkung der Palliativversorgung und der Suizidprävention wäre daher äußerst begrüßenswert. Darauf sollten sich alle Förderungsmaßnahmen des Staates konzentrieren.

Sowohl der Gesetzentwurf als auch der Entschließungsantrag nehmen wiederholt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Bezug. Dabei ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus Sicht der CDL fehlgeleitet, da es die Autonomie des Menschen zum Maß aller Dinge erhebt und wesentliche Faktoren des menschlichen Lebens und des Menschen als Teil der Gesellschaft ausblendet.

In früheren Entscheidungen hat das Höchstgericht den Menschen als „nicht isoliertes und selbstherrliches“, sondern als „gemeinschaftsbezogenes und gemeinschaftsgebundenes Individuum“ definiert, dessen Handlungsfreiheit „nicht prinzipiell unbegrenzt sein kann“ , sondern vielmehr der Einzelne sich „diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen“ muss, „die der Gesetzgeber zur Pflege und Förderung des sozialen Zusammenlebens … zieht“. (vgl. BVerfGE 33, 303 ff.).

Dem widerspricht im übrigen auch die Aussage in Entwurf und Entschließungsantrag, dass der Suizid von der Gesellschaft zu respektieren und dementsprechend zu entstigmatisieren sei. Eine echte Prävention, die sich tatsächlich am Wertesystem unserer Gesellschaft orientiert, in dem das Tötungsverbot doch ein wesentlicher Bestandteil ist, muss dazu aufrufen, nicht den Suizid zu entstigmatisieren und damit als normale medizinische Leistung oder legitime Behandlungsalternative erscheinen zu lassen; sie muss im Gegenteil darauf hinwirken, Krankheit, Schwäche und Alter im Allgemeinen, aber auch psychische Erkrankungen und daraus resultierende Suizidwünsche zu entstigmatisieren.

Wenn eine humane Gesellschaft, zu deren Grundwerten gerade auch das Tötungsverbot gehörte, den Suizid „respektiert“ und als „normale“ Option zur Lösung von (gesundheitlichen) Notlagen ansieht, dann hat sie versagt.

Zum Humanismus gehört auch, dass dem Menschen in seiner Not geholfen wird, auch wenn er diese Entscheidung in seiner subjektiven Notlage nicht mehr selbst treffen kann.

Petition gegen einen weiteren Gesetzentwurf, der für organisierte „Sterbehilfe“ eintritt: https://citizengo.org/de/lf/211293-nein-zur-organisierten-sterbehilfe

Kommentare

5 Antworten

  1. Instrument zur verdeckten Bevölkerungskontrolle.
    Alte und kranke Menschen sind unnütze Esser, verursachen hohe Kosten und die Rentenzahlungen erst…. Wenn das durchgeht, ist das nur ein weiterer Beweis für die bürokratische Entmenschlichung und Versachlichung …auf dem Papier muss die Rechnung stimmen.

    Gestern beim Feierabendputzen im Laden kam kurz das Gespräch auf die (angebliche) Überbevölkerung ..
    den konkreten Anlass bekomme ich nicht mehr her.
    Dann habe ich demjenigen sagen müssen, dass es längst Untersuchungen gibt, die beweisen, dass bei gerechter Verteilung die Erde noch viel mehr Menschen ernähren könnte.
    Die Älteren unter uns werden sich noch an Butterberge und Milchseen, Tomaten usw erinnern, die vernichtet! wurden, damit die Preise nicht fallen….

    Im Grunde sagt derjenige: es müsste noch viel mehr abgetrieben werden….oder verhütet…aber nachdem sogar diejenigen Kinder haben dürfen, die selber als Paar gar keine zeugen können auf natürlichem Weg, oder Egofrauen, die unbedingt allein ein Spielzeug haben wollen…fragt sich, wer soll dann entscheiden….
    Sind also dann doch die Länder dran…Afrika, Südamerika…die sich nicht drum scheren?
    Wann wird den Einwanderern hier die Pille etc.pp vorgeschrieben, damit der Überbevölkerung Einhalt geboten wird?

    Wir leben wahrlich in der Endzeit und Gott führt den Menschen vor in seiner ganzen Monstrosität der Dehumanisierung unter dem vergifteten zuckersüssen Mäntelchen der Selbstbestimmung und Freiheit des angeblichen Humanismus.

    Auch wenn ich oft Schwierigkeiten habe in Gesprächen um das Thema Gott, Kreuz, Freiheit, ewiges Leben…weil der moderne Mensch an dieses neutrale wabernde höhere Etwas, das allmächtig und Liebe ist, man die Kirche wegen ihrer Verbote (!) ablehnt…die Notwendigkeit des personalen Gottes zu begründen…wird mir deutlicher und deutlicher: nur in Jesus Christus ist Freiheit…denn im Gegensatz zu den Muslimen ist dem modernen Menschen das Sündenbewusstsein vollständig abhanden gekommen…und Himmel oder Hölle sind gegen die „Liebe“…
    Ich grüble dann….für mich war das, als ich zum Glauben kam, nie ein Problem, dass das so ist und die Wahrheit….Ich grüble dann: wie und wo ansetzen?

  2. Als die Beratungslösung bei Konfliktschwangerschaften eingeführt wurde, haben schon viele Experten gesagt : Es ist dann nur noch eine Frage der Zeit, wann Suizidbeihilfe debattiert wird.
    Nun ist es soweit.

    Wer dem Ungeborenen nicht ein Recht auf Leben zubillgt , macht es auch nicht bei einem alten schwerkranken Menschen.
    Ich befürchte auch hier , dass Angehörigen Druck auf den alten kranken Menschen ausüben.

    Katholische Einrichtungen werden sich dieser Form von Suizidbeihilfe nicht anschließen. Es widerspricht dem christlichen Menschenbild.

    Manche sagen , die Niederländer kommen nach D., um sich medizinisch behandeln zu lassen, weil dort im Land so ein Druck ausgeübt wird, sein Leben zu beenden. Mobile Fahrzeuge stehen in den Straßen, wo die alten Menschen wohnen, und beraten die Menschen.

  3. WEITREICHENDE ENTSCHEIDUNG IM HAURUCK – VERFAHREN ?

    Das ist der Sache sicher nicht angemessen, zumal ein Dammbruch – Effekt zu befürchten ist , wie immer bei solchen Entscheidungen.

    Die von Bischof Voderholzer geforderten „Schutzräume“ für katholische/ christliche Einrichtungen müssen gesichert sein, Ärzte und Pflegepersonal dürfen nicht gezwungen werden, sich gegen ihr Gewissen an Tötungshandlungen zu beteiligen.
    Leider fehlt eine klare Stellungnahme der DBK.

    Dennoch kommt Kritik von allen Seiten. Ob das die Verantwortlichen noch zur Einsicht bringen kann ?

    https://www.die-tagespost.de/leben/glaube/schlecht-beraten-art-239701?wt_mc=o.email..

    „Dem Vernehmen nach wird der Deutsche Bundestag Anfang Juli, in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, abschließend über die gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe befinden. Nach der Fusion zweier Gesetzesentwürfe stehen nur noch zwei Regelungsmodelle zur Wahl.

    Unterdessen warnen sowohl die Bundesärztekammer (BÄK), das Nationale Suizidpräventionsprogramm (NaSPro), die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) eine derart weitreichende Entscheidung im „Hauruckverfahren“ durch das Parlament zu bringen. Ein Grund: Die in der Suizidprävention und in der Palliativmedizin Tätigen stellt keiner der beiden Gesetzesentwürfe zufrieden.“

    1. BISCHOF VODERHOLZER WARNT

      https://de.catholicnewsagency.com/news/13463/bischof-voderholzer-beihilfe-zum-suizid-konnte-knallharte-fremdbestimmung-bedeuten

      „Ausdrücklich warnte der Bischof von Regensburg VODERHOLZER vor dem Druck, der auf alte und kranke Menschen ausgeübt werden könnte, wenn der assistierte Suizid ein legales Mittel werde, dem Leben ein Ende zu setzen.

      „Die vermeintliche Freiheit in Bezug auf das selbstbestimmte Sterben und das Inanspruchnehmen-Dürfen von Sterbehilfe kann und wird sehr schnell in ihr Gegenteil umkippen“, so Voderholzer am Donnerstag.

      Und: „Sobald der assistierte Suizid kein Tabu mehr, sobald er eine legale Möglichkeit ist, wird sich der Druck auf unheilbar kranke Menschen ungeheuer erhöhen, nun von dieser Möglichkeit doch auch bitte Gebrauch zu machen, zumal angesichts hoher Kosten und eines Fachkräftemangels im Pflegebereich. Dieser Druck muss nicht einmal von außen kommen. Gerade alte oder kranke Menschen sind so selbstlos, dass sie diesen Gedanken in sich aufkommen spüren. Wenn dann kein Tabu die Unverfügbarkeit des Lebens schützt, und auch keine gesetzlichen Schranken das menschliche Tun eingrenzen, wird die angestrebte und erhoffte Selbstbestimmung umschlagen in eine knallharte Fremdbestimmung.““

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