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Lebensrechtler kritisieren unfaire Aussagen von Justizminister Buschmann

Pressemeldung des Bundesverband Lebensrecht:
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Die heutige Aussage des Bundesjustizministers Marco Buschmann: „Was jetzt die Klimakleber tun, probieren dann möglicherweise als Nächstes die Reichsbürger oder radikale Abtreibungsgegner“, ist aufgrund ihrer Radikalität und Unwahrheit nicht hinnehmbar.
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Mit dieser Aussage wird von ihm suggeriert, dass es in Deutschland Lebensrechtler gebe, die absichtlich Straftaten begehen, gegen die Verfassung verstoßen oder Leben gefährden.
Dies ist unrichtig, denn es gab und gibt nachweislich weder Personen noch Vorfälle vergleichbarer Art. Damit ist die Aussage des Ministers eine verleumderische Behauptung und Unterstellung.
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Der Vorstand des Bundesverband Lebensrecht setzt sich aus Mitgliedern folgender Lebensrechtsvereine zusammen:
Ärzte für das Leben (ÄfdL), Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Christdemokraten für das Leben (CDL), Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren (KALEB).
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Mit über 20.000 direkten Mitgliedern repräsentiert unser Verband die wichtigen und großen Lebensrechtsvereine Deutschlands. Wir verwahren uns entschieden gegen diese Unterstellung des Justizministers.
Wir erwarten vom Bundesjustizminister eine umgehende Klarstellung und Rücknahme dieser Aussage. Sie diskriminiert und diffamiert hunderttausende von Menschen, die sich gemäß unserem Rechtsstaat friedlich und gewaltfrei auf vielfältige Art für das Lebensrecht aller Menschen einsetzen.
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Ein Beleg für die große Bedeutung des Lebensrechts ist auch, dass sich 94,5 % der CDU-Mitglieder bei der großen Mitgliederumfrage in der letzten Woche für den Schutz des vorgeburtlichen Lebens ausgesprochen haben. Die Tätigkeit der Lebensrechtsbewegung, die der Bundesverband Lebensrecht als Dachverband vertritt, basiert auf unserem Grundgesetz und den Prinzipien der Menschenwürde.
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Morgen wird die Woche für das Leben in Osnabrück eröffnet. Der Bundesverband Lebensrecht veranstaltet dazu ab 13 Uhr eine wissenschaftliche Fachtagung, in der es um Ethik, Menschenwürde und Menschenrechte geht.

Kommentare

6 Antworten

  1. In Deutschland gab es noch sehr viele radikale „Abtreibungsgegnerinnen“, bevor Deutschland sein Nachwuchs an „Kräften“ aller Art ausgegangen ist, auch wegen des fehlenden wirksamen Artenschutzes für Menschen.
    Millionen von „Abtreibungsgegnerinnen“ waren im Hinblick auf ihre Wurzeln so radikal, dass sie ihr Wuzerl, das sie liebevoll mit Mutterkuchen und Nabelschnur im glücksglucksenden Fruchtwasser auf seine Geburt vorbereiteten, selbst wenn der Vater fehlte radikal nicht umbringen ließen, sondern leben!
    Nachweislich hatte Herrn Doktor Buschmanns Mutter ihren süßen kleinen Marco nicht umbringen lassen, als er das Licht seiner Umwelt erblickte und schon bald die Vöglein singen und die Bienchen summen hörte, die Sonnenstrahlen bestaunte und die Mama lachen sah.
    Auch Irmgard Stetter wurde einst zu ihrem unfassbaren Glück n i c h t „abgetrieben“, sonst hätte sie sich später als Irme Stetter-Karp nicht wie hier berichtet äußern können:
    » Es gelte, „sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschafts-abbruchs flächendeckend ermöglicht wird“, schrieb die ZdK-Präsidentin. Das sei „derzeit nicht der Fall, weil insbesondere im ländlichen Raum – unabhängig von seiner konfessionellen Prägung – die gynäkologische Versorgung fehlt“. Des weiteren stehe „eine Reflexion“ darüber an, „wie das Angebot sichergestellt werden kann – was auch die Schulung von Ärzt*innen in der Ausbildung umfasst“. «

    https://www.die-tagespost.de/politik/stetter-karp-greift-tagespost-an-art-232038

    Ich finde. dass alle nicht „Abgetriebenen“ grundsätzlich kein Recht haben, ihr Kind „abzutreiben“, zumal sein Bäuchlein nachweislich i h m gehört!

  2. Von der Hand zu weisen, ist das nicht so ohne weiteres es radikalisieren die „Lebensschützer“ man schaue nur in die USA

  3. Was Buschmann damit sagen will, ist, dass die Aktionen der „Letzten Generation“ selbstverständlich vollkommen legal und im Einklang mit der Ideologie der AMPEL Regierung sind und dass solcherlei „Aktionen“ nur illegal und strafrechtlich relevant sind, wenn sie von „Regime Gegnern“ begangen werden, ein kleiner aber feiner Unterschied … 😉

  4. Bei aller Vorsicht sollten die Verbände prüfen, welchen Straftatbestand diese Aussage des Justizministers erfüllen könnte. Es sei denn, er nimm es – wie gefordert – zurück und bittet um Entschuldigung. Die Auseinandersetzungen werden noch an Härte zunehmen. Lässt man das laufen, werden Herr Minister Buschmann und die übrigen Protagonisten dies als Schwäche auslegen.

    Interessant wird es sein, wie, also in welcher Qualität, die CDU-Parteispitze reagiert oder nicht reagiert. Dann wissen alle woher der Wind weht. Die große Bedeutung die der Schutz des Lebens gemäß der Umfrage für CDU-Mitglieder hat, muss nicht zwangsläufig das politische Handeln der Partei- und Parlamentspolitiker beeinflussen. Die Entfernung von der Basis ist seit langem spürbar.

  5. Es gibt in Deutschland keine „radikalen Abtreibungsgegner“! Noch nie begingen Abtreibungsgegner hierzulande Straftaten ! Wer Straftaten bisher beging – und zwar einige schon- , das sind hier die Prochoicer: Farbbeutelanschläge am 24.3. an der Kirche Maria von Guten Rat in München, Farbbeutelbewurf auf Privathäuser von engagierten Lebensrechtlern, Beschmieren von Wänden von Beratungseinrichtungen, die den Prochoicern nicht passen und manches mehr. Wir Lebensrechtler beten an den Tötungsstätten, halten die 40daysforlife-Wachen von 7-19 h (immer ohne jede Polizeibeanstandung !!! , natürlich genehmigt vom KVR). Wir melden unsere Stände in der City an, bekommen sie auch und werden sogar von der Polizei geschützt, damit wir ungestört am Stand arbeiten können und Gespräche führen; unsere Märsche sind stets friedlich, während die Prochoicer fanatisch schreien „Kein Gott, kein Staat, kein Patriarchat“ und in Gruppen auf die Straße springen und den Marsch aufhalten wollen. Die Einlassung von Minister Buschmann ist eine Ungeheuerlichkeit und zeigt, dass er vom wirklichen Sachverhalt keine Ahnung hat! Gegner der Tötungsfreigabe von Kindern in die Gesellschaft von Reichsbürgern und Klimakriminellen zu stellen, das ist hate speech und brutale Verleumdung mit durchsichtigem Hintergrund!

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