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Nach 13 Jahren endlich Familiengerechtigkeit in der Rente umsetzen!

Erklärung des Dt. FamilienVerband (DFV) in Baden-Württemberg:

Der DFV fordert seit Jahren, was jetzt auch die Bertelsmann-Stiftung mit der Studie „Familien in der gesetzlichen Rentenversicherung“ festgestellt hat.
„Wer sich für ein Leben mit Kindern entscheidet, leistet sich nicht nur ein Privatvergnügen, sondern legt zum Fortbestand des sozialen Sicherungssystems die wichtige Grundlage mit einem Geld gleichwertigen Beitrag“, so Uto R. Bonde, Landesvorsitzender des Dt.FamilienVerbandes Baden-Württemberg. P1000834

Das ‚Kinderbeitragsurteil’ wurde 2001 vom Bundesverfassungsgericht erlassen und soll jetzt endlich für Frauen umgesetzt werden, die mit der Stichtagsregelung 1992 keine Rentenansprüche geltend machen konnten.
Der DFV begrüßt, dass laut Koalitionsvertrag endlich auch diese Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben, auf der Leistungsseite mehr Gerechtigkeit erfahren sollen.
Endlich soll das 2001 vom Bundesverfassungsgericht verkündete ‚Kinderbeitragsurteils’ von der neuen Bundesregierung umgesetzt werden. Das Urteil hatte vor 13 Jahren entschieden, dass Eltern, die Kinder erziehen und damit einen generativen Beitrag zur Sozialversicherung leisten, nicht mit einem gleich hohen finanziellen Beitrag belastet werden dürfen wie Kinderlose.
Um unsere Sozialversicherungssysteme (Pflege, Rente, gesetzliche Krankenversicherung) zu garantieren, sind diese auf nachfolgende Generationen als Beitragszahler und Pflegende angewiesen. Ohne die Existenz von Kindern und deren Kindererziehung funktionieren die Systeme in Deutschland nicht.
Kinder finanzieren im Erwerbsleben mit ihren Beiträgen die Rentenkasse nicht nur die Altersversorgung ihrer eigenen Eltern, sondern auch die der Kinderlosen aus ihrer Elterngeneration. Weil die Menschen immer älter werden und zugleich immer weniger Kinder geboren werden, werden die Rentenbeiträge bereits ab 2030 ihre gesetzliche Obergrenze von dann 22 Prozent überschreiten und das Rentenniveau wird unter die gesetzliche Untergrenze fallen.
Wie auch die Bertelsmann-Stiftung darstellt, bedienen Eltern zwei Generationenverträge: zum einen zahlen sie  – wie alle Beitragszahler –  an ihre Elterngeneration und gleichzeitig investieren sie aber auch in ihre eigenen Kinder. Und jedes dieser Kinder bringt der Rentenkasse einen Überschuss von 77.000 Euro, während die Eltern mit 8.300 Euro „Mütterrente“ abgespeist werden.
Deutscher Familienverband (DFV) Baden-Württemberg e.V.
mail: info@dfv-familie-bw.de                                  

www.dfv-familie-bw.de
www.dfv-baden-wuerttemberg.de
 

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