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Organspende: Bundesverband Lebensrecht lehnt Widerspruchsregelung ab

Keine staatliche „Organabgabepflicht“ einführen

Zu der am Donnerstag im Bundestag anstehenden Entscheidung über die zukünftige Vorgehensweise bei der Organspende erklärt Alexandra Linder (siehe Foto), die Vorsitzende des BVL (Bundesverband Lebensrecht): 

Der Gesetzes-Vorschlag zur Widerspruchsregelung (Spahn/Lauterbach, Drucksache 19/11096) sieht vor, alle Bürger in Deutschland automatisch zu Organspendern zu machen, sofern sie nicht schriftlich Widerspruch einlegen. Dieser Entwurf ist abzulehnen. Er widerspricht dem Selbstbestimmungsrecht und beinhaltet faktisch eine staatliche Organabgabepflicht. Außerdem haben Angehörige keine Möglichkeit mehr, mitzuentscheiden, wenn der Organabgabefall eintritt. Sie werden lediglich gefragt, ob ein schriftlicher Widerspruch vorliegt oder bekannt ist.

Der andere zur Abstimmung stehende Gesetzesentwurf (Baerbock, Drucksache 19/11087) sieht keine Widerspruchsregelung vor, sondern zwingend eine regelmäßige Beschäftigung mit dem Thema sowie eine registrierte Entscheidung für oder gegen die Organspende. Das ist insofern sinnvoll, als sich tatsächlich jeder darüber Gedanken machen und mit seinen Angehörigen darüber sprechen sollte, was gewünscht ist, wenn derjenige nicht selbst entscheiden kann.

Der Vorschlag der AfD beinhaltet einige verbessernde Änderungen im bestehenden Gesetz (Drucksache 19/11124).

Erklärtes Ziel der beiden Gesetzesentwürfe ist es, mehr Organe zur Verfügung zu haben. Etwa 20 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Organspenderausweis, gegenüber knapp 10.000 Menschen, die auf ein Organ warten. Die reine Zahl der Spender ist demnach nicht das Problem.

Andere Länder mit Widerspruchsregelung wie Spanien belegen, dass die Steigerung der verfügbaren Organabgeber nicht zu vermehrten Spenden geführt hat, sondern erst die bessere Aufklärung und Strukturierung des Ablaufs. Weiterhin gab es in Deutschland in den vergangenen Jahren mehrere Skandale in Bezug auf die Organspende, die das Vertrauen der Bevölkerung nachhaltig beeinflusst und die Zahl der Organspender gesenkt haben.

Hinzu kommen die problematische Definition des Hirntods, der ein Sterbeprozess, aber noch nicht der Tod des Menschen ist, im Zusammenhang damit der nichtzutreffende Begriff der „postmortalen“ Organspende und die Umstände, unter denen ein Patient für die Organabgabe vorbereitet wird. So wird die Behandlung dieses Patienten in dem Augenblick, indem er als Organspender identifiziert wird, von patienten- auf organzentriert umgestellt.

Eine Organspende ist eine Entscheidung, die freiwillig und bewusst getroffen werden muss. Außerdem müssen die Menschen, die sich dafür entscheiden wollen, vollständig über das Vorgehen, über die Feststellung, Definition und Probleme des Hirntodes und die dazugehörigen Maßnahmen zur Vorbereitung der Organentnahme aufgeklärt werden.

Grundsätzlich plädiert der BVL dafür, mehr Augenmerk auf medizinische Alternativen zu legen und diese zu fördern: vor allem eine Forschung, die patienteneigene Organzellen entnimmt, aufbereitet und zur Heilung/Behandlung wieder einsetzt.

Kommentare

2 Antworten

  1. Ich habe einen Spenderausweis. Wenn das Gesetz durch kommt, werde ich es zurück ziehen. Ich lass mir freiwillig Organe entnehmen, aber der Staat hat keine Verfügungsgewalt über mich.

  2. Ich persönlich empfinde es als VERBRECHEN, wenn man sog. HIRNTOTE (die wahr-
    haftig LEBEN (!!) ausschlachtet und somit tötet. DAS STÖRT DEN STERBEPROZESS.
    Außerdem leiden dann die Hinterbliebenen umso mehr.—Davon abgesehen ist schon
    mancher „Hirntote“ wieder erwacht.—Vor über 37 J. war ich noch unwissend.

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