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Pussy-Riot-Debatte: Orthodoxe Kirche vermißt Solidarität und Mitgefühl in Deutschland

Vertreter der russisch-orthodoxen Kirche in Deutschland haben die „einseitige“ Debatte um die umstrittene Punkband Pussy Riot kritisiert.
Drei Mitglieder der Gruppe waren in Rußland am 17. August wegen „Rowdytums aus religiösem Hass“ zu zwei Jahren Straflager verurteilt worden.
Das Urteil löste international heftige Proteste aus  –  auch bei deutschen Politikern und der EKD (Evang. Kirche in Deutschland).
Die Frauenband hatte am 21. Februar in der russisch-orthodoxen Kathedrale Christus der Erlöser ein „Punkgebet“ gegen den heutigen Präsidenten Wladimir Putin und Vertreter der russisch-orthodoxen Kirche angestimmt.
Nach kirchlichen Angaben hatten die Sängerinnen bei dem Auftritt und in einem danach erstellten Videoclip Kirchenvertreter als „Sch… des Herrn“ und russisch-orthodoxe Christen als „Kriecher“ verspottet.
Die Verwendung von Schimpfwörtern im Zusammenhang mit dem Namen „unseres Herrn“ Jesus Christus und der „Gottesmutter“ Maria stufte Patriarch Kyrill I. als „blasphemisch“ ein.
Bei der Aktion habe es sich weder um „Kunst“ noch um ein „Gebet“ gehandelt, sondern um eine „Störung des Kirchenfriedens“, Beschimpfung von Gläubigen und Geistlichen sowie eine Verhöhnung der orthodoxen Gebetstradition, erklärten der Diözesansekretär der russisch-orthodoxen Kirche in Deutschland, Erzpriester Nikolai Artemoff, und deren Beauftragter am Sitz der Bundesregierung, Priester André Sikojev.

Sie bedauern, daß man bei den vielen Äußerungen über die „PR-Aktion auf Kosten der Kirche“  –  etwa von Künstlern, Parlamentariern und „sogar“ der Bundeskanzlerin Angela Merkel   –  „kein Wort des Mitgefühls, geschweige denn einer Solidarität mit den Gläubigen Russlands“ und der betroffenen Moskauer Gemeinde gehört habe.

Was wäre, wenn islamische Führer verhöhnt würden?

Die Geistlichen erklären weiter:
„Wir bezweifeln, dass belehrende Forderungen nach ‚Freiheit der Kunst‘ mit derselben Einseitigkeit und Kritiklosigkeit verlautbart würden, wenn Randalierer zum Beispiel in der KZ-Gedenkstätte Buchenwald oder in der Berliner Synagoge eine ‚Sch…-Hymne‘ unter Beschimpfung des Staates Israel bzw. in der Kölner Moschee mit Verhöhnung religiöser Führer und Nachäffung von Gebetsgesten singen würden …“
Nach den Worten der Geistlichen darf man „von jedem legitimen und demokratischen Rechtstaat den Schutz des Kirchenfriedens und des Religionsfriedens erwarten“.
Gleichzeitig könne die Kirche im Hinblick auf eine zu erwartende Berufungsverhandlung „um eine Milderung des Strafmaßes bitten“.
Die Verteidigung der drei „Pussy Riot“-Sängerinnen hat am 27. August Berufung gegen die Urteile eingelegt. Zuvor waren zwei weitere Mitglieder vor der Strafverfolgung aus Russland geflohen.
Quelle: evangelische Nachrichtenagentur IDEA
Foto: Dr. Bernd F. Pelz

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