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Rechtsbruch: Merkel und die Asylschwemme

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 28. August 2017 wurde ein Leserbrief von Christian Kümpel aus Stahnsdorf veröffentlicht, der die Asylpolitik der Kanzlerin unter rechtlichen Aspekten unter die Lupe nimmt.

Der Autor erwähnt zunächst die Entscheidung des EUGH (Europäischen Gerichtshofs), wonach das Hereinlassen von über einer Million Menschen seit Herbst 2015  – was größtenteils ohne Paßkontrolle erfolgte  –  zwar zunächst der deutschen Asylgesetzgebung und der Dublin-Verordnung widerspreche, als Ausnahmefall aber gleichwohl nicht rechtswidrig sei, weil Deutschland ein „Selbsteintrittsrecht“ für das Asylverfahren besitze.

Dem widerspricht der erwähnte Autor des FAZ-Leserbriefs folgendermaßen:
„Dazu folgendes Gedankenexperiment: Der Bundespräsident darf in Ausnahmefällen Straftäter begnadigen. Wenn er 2015 und 2016 im Rahmen seiner Befugnisse alle Strafgefangenen begnadigt hätte, wäre dies kein Rechtsbruch gewesen? Natürlich! Weil er nur in begründeten Ausnahmen vom Gnadenrecht hätte Gebrauch machen dürfen.
Frau Merke1 hat nun die Ausnahmeregel des Selbsteintrittsrechts zur Regel gemacht, als sie alle aufnehmen ließ, die Eintritt begehrten. Damit hat sie den Sinn des Gesetzes auf den Kopf gestellt und das Gesetz bzw. die Dublin-Verordnung faktisch außer Kraft gesetzt.
Verschärfend kam hinzu, dass sie dies getan hat, ohne das Parlament zu fragen, obwohl in einer parlamentarischen Demokratie die Kanzlerin in grundsätzlichen und bedeutsamen Fragen nicht allein entscheidet. Wenn hier aber kein Rechtsbruch vorliegen sollte, dann bedeutet dies für die Zukunft, dass jederzeit ein deutscher Kanzler aus eigenem Recht unbegrenzt Menschen ins Land lassen darf.“
Abschließend verweist der Verfasser auf das Wort „Absolutismus“, das laut Wikipedia „losgelöst von allen Gesetzen“ bedeute. Er fügt hinzu: „Diese Herrschaftsform wollen wir doch nicht ernsthaft wieder einführen, oder?“
 

Kommentare

0 Antworten

  1. Papst fordert „Klugheit“ bei Aufnahme von Flüchtlingen
    Eine legitime Aufnahmegrenze sei dann erreicht, wenn eine „Gefahr der Nichtintegration“ bestehe, so der Papst.
    https://www.kathpress.at/goto/meldung/1543320/papst-fordert-klugheit-bei-aufnahme-von-fluechtlingen
    https://www.domradio.de/themen/papst-franziskus/2017-09-11/statements-des-papstes-auf-dem-rueckflug-von-kolumbien
    http://de.radiovaticana.va/news/2017/09/11/fliegende_papst-pk_kolumbien,_klimawandel_und_konflikte/1336177
    —————
    Das sind neue bis angenehme Töne vom Papst.
    Diese Worte sollten nachdenklich stimmen und einer naiven bis fahrlässigen Asylpolitk Einhalt gebieten, so die Gefahr der Nichtintegration besteht. Die Regierungen sollen sich klug verhalten, meint der Papst und weist auf Kapazitätsgrenzen hin.
    Dann muss der Papst um die Gefahren wissen. Das ist gut!
    Gute Nacht!

  2. Hallo „GsJC“,
    was Sie hier abziehen, ist Hetze gegen Ausländer. Um es klar und unmissverständlich auszudrücken. Sie nehmen Einzelfälle schwerer Straftaten zum Anlass, um 100 tausende Menschen mit einem Pauschalverdacht zu belegen. Sie hatten hier ja auch schon mal mit gefälschten Statistiken gearbeitet, um die angebliche Zunahme von 5 auf 1000 Morde in 20 Jahren zu belegen. Tatsächlich waren die zurückgegangen.
    Auch ihre angeblich so klaren Regeln sind so gar nicht durchführbar. Und sie verhindern auch nicht zuverlässig Straftaten.
    Hätte einer dieser Straftäter in seinem Heimatland eine Frau sexuell belästigt oder vergewaltigt, es wäre Ihnen doch total egal, nicht wahr? Who cares, solange die „bösen Ausländer“ nicht nach Deutschland kommen.
    Derartige rechtspopulistische Ansichten verabscheue ich abgrundtief.
    In meinem christlichen Weltbild spielt es keine Rolle, woher ein Mensch kommt und welche Hautfarbe er hat. Der Gott, dem ich versuche, zu dienen, ist jedes Unrecht zuwider und er leidet mit jedem Opfer. Außerdem solidarisiert er sich in besonderer Weise mit denen, die am Rande der Gesellschaft/en stehen. Und schließlich ist er ein Verfechter persönlicher Verantwortung für eigenes Tun. Sie werden es erleben.

    1. Herr Merl schrieb:
      Auch ihre angeblich so klaren Regeln sind so gar nicht durchführbar. Und sie verhindern auch nicht zuverlässig Straftaten.
      Hätte einer dieser Straftäter in seinem Heimatland eine Frau sexuell belästigt oder vergewaltigt, es wäre Ihnen doch total egal, nicht wahr?
      ————
      Diese Straftat würde in meinem Heimatland bestimmt nicht in den Medien verbreitet, so wäre mir diese Tat nicht bekannt und könnte mir noch nicht einmal egal sein.
      So Sie den Personenkreis mit demselben kulturellen Hintergrund wie ich meinen, wäre er für diese Tat in seinem Heimaltland wahrscheinlich nicht einmal bestraft worden.
      In meinem christlichen Weltbild ist es aus Sorge um mein christliches Heimatland schon wichtig, ob der Asylbewerber aus dem gleichen Kulturkreis kommt oder nicht.
      Da sollte niemand so naiv sein und sich einbilden, dass ein fremder Kulturkreis mit einem völlig anderen Gottes-, Frauen-, Menschenbild und Rechtsverständnis einfach zu integrieren ist.
      Sie sollten bei all Ihren bestimmt gut gemeinten Überlegungen immer berücksichtigen, dass der Asylbewerber aus einem Land mit einem anderen Gottesbild niemals Ihrem christlichen Heimatland dafür danken wird, dass er hier Aufnahme gefunden hat – sondern in seinem Herzen immer nur ALLAH danken wird, der ihn hier auf fette Weide geführt und dessen Missionsauftrag er in Ihrem Heimatland zu erfüllen hat.
      Wachen Sie auf, bevor es zu spät ist.
      MfG

  3. „Das klingt nach einer Kopie der AfD!“
    die FDP aktuell (11.09.17 – 13.17 Uhr) auf der Pressekonferenz in Berlin
    Bei Massenzustrom Grenzen schließen.
    Wirtschaftliche Anreize vermeiden – Sogeffekt!
    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.debatte-ueber-asyl-leistungen-de-maizi-re-beklagt-sogeffekt-nach-deutschland.d91f5c20-46c1-407e-9a85-372fd5cf5add.html
    Weniger Bargeld – nur noch Sachleistungen.
    Mittelmeerroute dicht machen.
    usw. …
    So langsam wird man wach.
    MfG

    1. Ach Du liebe Güte,
      der Lindner fischt in jedem trüben Teich, um in den Bundestag zu kommen. Das ist bei der FDP Tradition. Siehe Möllemann.

  4. Nein, „GsJC“,
    ich bleibe bei JEDEM ohne eine Gruppe heraus zu heben.
    Und nein, auch wenn die Justiz perfekt wäre, brächen keineswegs goldene Zeiten an. Aus christlicher Sicht ist das, wie Menschen ihre Staaten organisieren, immer nur Notordnung bis Jesus Christus wiederkommt. Freilich gibt es unter diesen Notordnungen Bessere und Schlechtere. Wir in Deutschland leben in einer besseren Notordnung, verglichen mit den meisten Staaten dieser Erde.
    Und die angebliche von Parteibüchern abhängige Justiz ist ein Märchen. Im Gegensatz zu den USA, wo die jeweils herrschende Partei „ihre“ Kandidaten/Kandidatinnen beim Supreme Court durchdrücken können, benötigen sie in Deutschland eine 2/3 Mehrheit zur Wahl eines Verfassungsrichters, was faktisch die Durchsetzung bestimmter Kandidaten durch eine Partei verhindert. Dazu kommt noch, dass man in Deutschland wirklich auch fachlich sehr qualifiziert sein muss für den Job.
    Stellen an Amts- und Landgerichten werden praktisch ausschließlich nach fachlicher Qualifikation vergeben. Es hat sich in Deutschland auch herausgestellt, dass die Richter/innen sehr standesbewusst sind und mitnichten willig sind, politischen Vorgaben zu entsprechen.
    Kritik gibt es bisweilen an der Bestellung von Bundesrichtern. Hier werden Absprachen unter den Parteien bemängelt. Diese Absprachen verhindern jedoch zuverlässig das Übergewicht bestimmter Parteien in Richtergremien.
    Die Justiz in Deutschland arbeitet nicht fehlerfrei, aber sie hat ein hohes fachliches Niveau.

    1. Herr Merl schrieb:
      Die Justiz in Deutschland arbeitet nicht fehlerfrei, aber sie hat ein hohes fachliches Niveau.
      ——————
      Dieses hohe fachliche Niveau hat sich 1995 gezeigt und wurde von Jürgen Augustinowitz (CDU) als eine „Schande für die deutsche Justiz“ bezeichnet.
      https://www.welt.de/print-welt/article663675/Karlsruhe-bekraeftigt-Soldaten-Urteil.html
      Aber ich stimme Ihnen auch ein ganz klein wenig darin zu, dass sich Ihre Zunft gelegentlich darum bemüht, gute Arbeit auf hohem Niveau zu leisten. So ganz ohne juristischen Beistand ist es mir bisher auch nicht gelungen, durch das Leben zu kommen. 😉
      MfG

      1. Herr Merl schireb:
        Eine Einzelentscheidung, die Ihnen nicht gefällt, ändert nichts an dem hohen Niveau.
        ————–
        Nachstehend eine „Einzelentscheidung“, die mir ein gefährlich niedriges Niveau bestätigt, das zu einer Bedrohung und wachsenden Gefahr für das Land werden kann – aber Sie wollen sie ja wählen. 🙂
        —–
        Verhalten der Kanzlerin ist „irrational“
        Renommierter Psychiater warnt: Merkels „narzisstisches Problem“ ist gefährlich für Deutschland
        http://www.focus.de/politik/videos/verhalten-der-kanzlerin-ist-irrational-rennommierter-psychiater-maaz-merkels-narzissmus-ist-gefaehrlich-fuer-deutschland_id_5235070.html
        MfG

      2. Der angekündigte psychische oder psychosomatische Zusammenbruch von Frau Merkel hat aber nicht stattgefunden. Was belegt, dass der „Experte“ nur schwadroniert.

      3. Das belegt, dass sich der wahre Experte mit schleichenden Krankheitsverläufen besser auskennt und es sich der Laie zu einfach macht, indem er dem Experten unterstellt zu schwadronieren.
        Aber Sie werden den Inhalt der Pillendose Ihrer Kanzlerin bestimmt besser kennen als der Experte 🙂
        MfG

  5. Asylschwemme!
    Joggerin vergewaltigt – 10.09.2017
    Es handelt sich Polizeiangaben zufolge um einen 34 Jahre alten abgelehnten Asylbewerber aus Nigeria.
    http://www.focus.de/panorama/welt/vergewaltigung-im-kreis-rosenheim-34-jaehriger-faellt-ueber-joggerin-her-polizei-fasst-ihn-wenig-spaeter_id_7574679.html
    Erst bekommt der abgelehnte Asylbewerber auf Kosten der Steuerzahler Unterkunft und Verpflegung. Jetzt bekommt der mutmaßliche Verbrecher (wir wollen ja das Urteil abwarten) zu Lasten der Steuerzahler einen Anwalt, ein Verfahren und möglicherweise ein oder mehrere Gutachter bezahlt.
    Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich solche Fälle in dem Maß mehren, wie abgeschoben werden soll. Der Verbrecher weiß, dass er erst einmal bleiben kann und die Mühlen der BRD-Justiz langsam mahlen.
    Wäre der Asylbewerber ohne Aussicht auf Asyl direkt an der Grenze abgelehnt worden – der jungen Frau wäre die Vergewaltigung erspart geblieben. Wer ist dafür verantwortlich?
    MfG

    1. Ja klar, wir betrachten einfach alle abgelehnten Asylbewerber von vornherein als Verbrecher. So einfach kann man es sich machen. Und damit Rassenhass schüren. Weil man nicht weiter nachdenkt. Es sollen schon Deutsche Vergewaltigungen begangen haben. Schon gewußt?
      Verantwortlich ist ganz allein und ausschließlich der Täter.

      1. Herr Merl schrieb:
        Es sollen schon Deutsche Vergewaltigungen begangen haben. Schon gewußt?
        ——————–
        Wie trostreich müssen solche Zeilen für das Vergewaltigungsopfer eines abgelehnten Asylbewerbers sein? Man muss nicht warten, bis man selbst betroffen ist, um Anteilnahme zu zeigen – schon gewusst?
        Deutsche sind die Probleme, die wir im Land haben. Diejenigen, die unkontrolliert (!) die Grenze überschreiten durften, falsche Angaben zu Herkunft und Alter machen, sind die Probleme, die von einer naiven Politik gemacht wurden. Dort ist die Verantwortung zu suchen.
        Die unglaubliche Erkenntnis, dass Deutsche auch Vergewaltigungen begehen, wird den Opfern einer Vergewaltigung recht wenig nutzen – zumal dann, wenn sich abgelehnte Asylbewerber hier im Land noch frei bewegen dürfen und immer wieder auffällig werden. Es sind keine bedauernswerten Einzelfälle mehr.
        Sie dürfen sich gerne selber ein Bild machen – einfach suchen unter:
        Asylbewerber Vergewaltigungen
        Klare Regeln an den Grenzen – kein Grenzübertritt für Personen, deren Identität nicht zweifelsfrei feststeht, und sofortige Rückführung, wer sich auch nur einmal in einem Geschäft selbst bedient.
        So eine konsequente Vorgehensweise würde sich ebenfalls sehr schnell herumsprechen und nicht nur die Geldleistungen fürs Nichtstun zusätzlich zu freier Kost und Unterkunft für Facharbeiter und Kulturbereicherer.
        Das würde nicht nur die deutschen Gerichte entlasten. Auch Ereignisse wie die Kölner Sylvesternacht hätte es nicht gegeben.
        MfG

      2. „Er hat mehrfach zugeschlagen und würde auch heute noch zuschlagen!“
        wenn die Ermittler nicht ein Haar von ihm an einem Busch gefunden hätten.
        Er kam ohne Papiere, wurde im Jahr 2013 in Griechenland wegen versuchten Mordes an einer jungen Frau verurteilt, wurde nach zwei Jahren vorzeitig gegen Auflagen (!) entlassen, tauchte dann unter, tauchte in Deutschland wieder auf, beging das nächste Verbrechen und erklärt jetzt gegenüber den Angehörigen, dass ihm das alles sehr leid tut.
        http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/mordprozess-hussein-k-entschuldigt-sich-bei-familie-15193022.html
        Ich bin gespannt auf das Urteil und ob Hussein K. mildernde Umstände bekommt, weil er ja vollkommen zugekifft und besoffen war.
        MfG

      3. Sexuelle Übergriffe an drei jungen Mädchen – 11.09.2017 !
        Es wurden drei junge Asylbewerber vorläufig festgenommen. Sie sitzen – Informationen des Bayerischen Rundfunks zufolge – inzwischen in Untersuchungshaft.
        http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/schlaegerei-sexuelle-uebergriffe-kirchweih-100.html
        Aber wie von Ihnen zu erfahren, sind einzig und ausschließlich die Täter verantwortlich und nicht diejenigen, die diese Personen unkontrolliert hereingelassen haben.
        Ob ich dann auch nachts meine Haustür offen lassen darf? Wenn ich beklaut werde oder meine Frau vergewaltigt wird, dann war ausschließlich der Täter verantwortlich und nicht ich, der so fahrlässig war, die Tür nicht zuzumachen und abzuschließen.
        Den Diebstahlschaden wird keine Versicherung übernehmen. Den Schaden, den die offene Grenzpolitik von Angela Merkel verursacht hat, zahlt die Bevölkerung dieses Landes.
        MfG

  6. Anonymous,
    zu Ihrem Beitrag vom 9. September 2017 um 10:02
    Gleiches Recht für alle in Deutschland?
    Kein Lebenslang für Asylbewerber, der seine Frau erstach
    Man muss hoffen, dass hier Revision eingelegt wird. Natürlich ist es richtig, dass beim subjektiven Tatbestand die Vorstellungen des Täters bei der Tatbegehung zu erfassen und zu würdigen sind. Unabhängig davon aber ist Eifersucht nach dem deutschen Strafrecht ein niederes Motiv, welches die Anwendung des Mordparagraphen nach sich ziehen muss. Etwas Anderes kann gelten, wenn ein Ehepartner seinen Ehepartner inflagranti beim Ehebruch erwischt und wie man als Laie sagt „im Effekt austickt“. Da werden auch Deutsche „nur“ wegen Totschlag verurteilt. Wie es hier in diesem Fall war, ist dem Artikel nicht zu entnehmen.

    1. Hier noch eine genauere und differentierte Sicht auf den Fall und auf die Strafrechtsprechung bei Ausländern insgesamt:
      http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-06/landgericht-cottbus-totschlag-strafrabatt-mordparagraf/komplettansicht
      Daraus zitiere ich:
      „“Bislang gibt es in der Rechtsprechung keine Tendenz, religiös motivierte Partnertötungen milder zu behandeln“, sagt Julia Kasselt, die am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht zu dem Thema promoviert hat. Das Gegenteil sei der Fall, „die Urteile sind härter geworden“. Für ihre Studie hat sie alle bekannt gewordenen Fälle von sogenannten Ehrenmorden in Deutschland von 1996 bis 2005 analysiert und sie mit anderen Partnermorden verglichen. Das Ergebnis: Während die Richter in 38 Prozent der vermeintlich muslimisch motivierten Fälle eine lebenslange Freiheitsstrafe aussprachen, waren es nur 23 Prozent bei nicht kulturell motivierten Fällen.“
      Was mich eher besorgt, ist, dass Justizminister Maas den Mordparagraphen ganz abschaffen bzw. „reformieren“ will. Nun, in dieser Legislaturperiode hat er das nicht mehr geschafft. Aber vielleicht in der Nächsten, wenn die Große Koalition fortgesetzt wird.

  7. Hallo „GsJC“,
    Sie schreiben:
    „Vielleicht stimmen wir darüber überein, dass es besonders die einfachen Menschen sind, die ein sehr feines Gespür dafür haben, ob sie gerecht oder ungerecht behandelt werden, es gerecht oder ungerecht zugeht.“
    Nein, damit stimme ich nicht überein. Meine Beobachtung und Lebenserfahrung decken sich nicht mit dieser Aussage. Meine Beobachtung ist vielmehr die, dass das angeblich so besonders „feine Gespür“ immer dort sehr ausgeprägt ist, wo man sich selbst betroffen wähnt. Da ist schon jedes Handeln eines Anderen, das mich unangenehm berührt, im Zweifelsfall ein Verbrechen. Ganz anders ist es aber mit den eigenen Verhalten gegenüber dem Nächsten. Da ist im Zweifel alles gerechtfertigt, jede Unverschämtheit und jede ehrschädigende Unterstellung.
    Und diese Art von „Gerechtigkeitssinn“ finden Sie in jeder Gesellschaftsschicht und bei allen Einkommen. Und an die „edlen Armen“ glaube ich ebenso wenig wie an die „edlen Reichen“.
    Das liegt daran, dass die Menschen allesamt Sünder sind.
    Umso wichtiger ist eine unabhängige Justiz, in der von Rechtskundigen geurteilt wird, die selbst nicht unmittelbar betroffen sind.

    1. Herr Merl schrieb:
      Das liegt daran, dass die Menschen allesamt Sünder sind.
      Umso wichtiger ist eine unabhängige Justiz, in der von Rechtskundigen geurteilt wird, die selbst nicht unmittelbar betroffen sind.
      ————–
      Wenn sich die unabhängige Justiz bewusst ist, dass auch dort allesamt nur rechtskundige Sünder sitzen – lässt mich das hoffen. 😉
      Gute Nacht!

      1. Hallo „GsJC“,
        Sie schreiben:
        „Wenn sich die unabhängige Justiz bewusst ist, dass auch dort allesamt nur rechtskundige Sünder sitzen – lässt mich das hoffen.“
        Die Justiz kann sich nicht etwas bewusst sein. Denn sie ist nur eine Einrichtung. Nur einzelne Menschen können das. Und da fangen wir ganz praktisch bei uns selbst an. Ich wünsche mir, dass sich JEDER (also auch ich und Sie und einfach jeder) jederzeit dessen bewusst ist, dass er aus sich heraus ein Sünder ist und sich deshalb nach der Gnade in Jesus Christus ausstreckt und entsprechend gnadenorientiert lebt. Und dann kommen wir geradewegs zur Barmherzigkeit. Und landen direkt bei Jesus Christus:
        „Als Jesus weiterging, sah er einen Mann namens Matthäus am Zoll sitzen und sagte zu ihm: Folge mir nach! Da stand Matthäus auf und folgte ihm. Und als Jesus in seinem Haus beim Essen war, kamen viele Zöllner und Sünder und aßen zusammen mit ihm und seinen Jüngern. Als die Pharisäer das sahen, sagten sie zu seinen Jüngern: Wie kann euer Meister zusammen mit Zöllnern und Sündern essen? Er hörte es und sagte: Nicht die Gesunden brauchen den Arzt, sondern die Kranken. Darum lernt, was es heißt: Barmherzigkeit will ich, nicht Opfer. Denn ich bin gekommen, um die Sünder zu rufen, nicht die Gerechten.“ (Matthäus 9,9 – 13)
        Schönen Sonntag noch!

      2. Herr Merl schrieb:
        Ich wünsche mir, dass sich JEDER (also auch ich und Sie und einfach jeder) jederzeit dessen bewusst ist, dass er aus sich heraus ein Sünder ist und sich deshalb nach der Gnade in Jesus Christus ausstreckt und entsprechend gnadenorientiert lebt.
        ————
        Das sollten Sie und ich uns nicht nur für JEDEN, sondern besonders für diejenigen wünschen, die Recht sprechen.
        Wenn wir dann noch eine vom Parteibuch unabhängige Justiz haben, werden für dieses Land goldene Zeiten anbrechen.
        MfG

  8. Hallo „GsJC“,
    alle Ihre Quellen sind hoffnungslos veraltet von Anfang 2016. Teilweise stimmen auch Ihre Zusammenfassungen nicht. Die Flüchtlingspolitik ist seither nicht stehen geblieben. Wir haben die Situation vom Herbst 2015 schlicht nicht mehr.
    Sie sollten das nicht länger ignorieren.
    Die Fakten bleiben bestehen:
    1. Es gibt Rechtsmeinungen, die ein temporäres Vorgehen der Bundesregierung im Herbst 2015 kritisieren und bestimmte Forderungen für die damals (Ende 2015/Anfang 2016) in der Zukunft erwartete Entwicklung aufstellen. Von Verfassungs- oder Rechtsbruch sprechen die Wenigsten von denen. Die sind meistens wesentlich vorsichtiger.
    Sie sollten das nicht länger ignorieren.
    2. Es gibt keine einzige Gerichtsentscheidung, die diese Rechtsmeinungen bestätigt. Keine der angeblich erhobenen Klagen und gestellten Strafanträge haben zu dem gewünschten Ziel geführt.
    Sie sollten das nicht länger ignorieren.
    3. Es gibt hingegen eine höchstrichterliche Entscheidung eines deutschen Gerichts und die Entscheidung des EuGH, welche ausdrücklich der Bundesregierung im Herbst 2015 ein Selbsteintrittsrecht bescheinigt hat. Dieses Selbsteintrittsrecht ist Teil der Dublinregelung, auf die sich sonst gerne Merkels Gegner berufen. Das Selbsteintrittsrecht ist daher ebenfalls ein RECHTSSATZ.
    Sie sollten das nicht länger ignorieren.
    4. Es besteht ein Unterschied zwischen einer MEINUNG und der BEHAUPTUNG EINER angebliche RECHTSTATSACHE, wonach Merkel angeblich (Verfassungs-)Recht gebrochen habe. Es besteht ebenfalls ein Unterschied zwischen einer politischen Bewertung des damaligen Vorgehens und einer rechtlichen Bewertung.
    Sie sollten das nicht länger ignorieren.
    5. Angebliches „gesundes Volksempfinden“ oder dergleichen ist in Deutschland NIE Grundlage des Rechts. Und das ist gut so!
    Sie sollten das nicht länger ignorieren.
    Fazit: Sie können das damalige Vorgehen der Bundesregierung und die Flüchtlingspolitik kritisieren, so viel und so lange Sie wollen. Und Sie können auch Ihre Wahlentscheidung am 24.09.2017 danach ausrichten. Kein Problem. Damit nehmen Sie Ihre Grundrechte auf Meinungs- und Wahlfreiheit wahr. Und Meinungsfreiheit hat auch rechtliche Grenzen. Das nur zur Klarstellung.
    Ich werde Ihnen dennoch weiter auf die Zehen treten, wenn Sie Stuss erzählen. Denn auch das ist Wahrnehmung meines Grundrechts auf Meinungsfreiheit.
    Schönen Gruß

    1. Herr Merl schrieb ein Fazit:
      „Fazit: Sie können das damalige Vorgehen der Bundesregierung und die Flüchtlingspolitik kritisieren, so viel und so lange Sie wollen. Und Sie können auch Ihre Wahlentscheidung am 24.09.2017 danach ausrichten. Kein Problem. Damit nehmen Sie Ihre Grundrechte auf Meinungs- und Wahlfreiheit wahr. Und Meinungsfreiheit hat auch rechtliche Grenzen. Das nur zur Klarstellung.
      Ich werde Ihnen dennoch weiter auf die Zehen treten, wenn Sie Stuss erzählen. Denn auch das ist Wahrnehmung meines Grundrechts auf Meinungsfreiheit.“
      —————–
      Lieber Herr Merl,
      Ihre Aufregung ist verständlich. Nehmen Sie Ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch weiterhin so freudig wahr, wie Sie das hier im Forum bisher so vorbildlich getan haben. Inzwischen hat es sich herumgesprochen und gelesen, dass Sie ein ganz besonderer Jurist sind.
      Von oben herab können Sie als angehender „Topjurist“ selbstverständlich themenrelevante und meinungsbildende Aufzählungen als „Stuss“ abqualifizieren und einen Kommentator öffentlich, nicht nur als Verbreiter von „Stuss“ brandmarken, sondern ihm im Wiederholungsfall auch mit der Verletzung der Zehen drohen.
      Als angehender „Topjurist“ wissen Sie selbstverständlich – im Gegensatz zu den hier mitlesenden juristischen Laien, dass Sie mit der Androhung einer Körperverletzung nur ein erweitertes Grundrecht Ihrer speziellen Rechtsauffassung von Meinungsfreiheit wahrnehmen.
      Kommen Sie mir bitte nicht damit und versuchen sich herauszureden, dass es sich dabei nur um eine Redensart handelt, die Sie in einem Anflug von Überlegenheit recht locker handhaben.
      In der Verbindung mit „Stuss“ haben Sie sich auf ein sehr bedenklich schriftlich aggressives Niveau begeben und es ist nicht abzuschätzen, wieweit Sie noch entgleisen werden, wozu Sie als „Topjurist“ schriftlich fähig sind, so Sie bei der nächsten meinungsbildenden Aufzählung vollständig die Fassung verlieren sollten.
      Vielen Dank auch für den Hinweis, dass ich mich am 24. September 2017 frei entscheiden darf. Sie dürfen sicher sein, dass ich der von Ihnen so verehrten Kanzlerin der Wirtschaftsmigranten, die rote Karte zeigen werde.
      —————
      Ich stimme Ihnen gerne zu, dass die Flüchtlingspolitik nicht im Jahr 2015 stehen geblieben ist. Das haben auch Sie richtig erkannt, denn das ist sie wirklich nicht, sondern entwickelt sich parallel zu den bisher unbewältigten Problemen munter weiter und dies nehmen die Menschen als sehr bedrohlich wahr. Problemviertel werden immer problematischer und wir werden das nicht schaffen, sondern die Probleme werden uns schaffen. Lieber Herr Merl, dessen dürfen Sie ganz sicher sein.
      „Polizei rät dazu aus Duisburg-Marxloh wegzuziehen!“
      http://www.rp-online.de/panorama/fernsehen/soeren-link-aus-duisburg-bei-stern-tv-in-marxloh-brauchen-wir-hilfe-von-der-bundesregierung-aid-1.7066017
      Mich wundert in diesem Land mittlerweile nichts mehr. So kann man die Probleme auch lösen – einfach wegziehen.
      Alles Gute auf Ihrem weiteren Lebensweg ohne Fußbeschwerden wünscht Ihnen von Herzen
      Ihr „GsJC“

      1. Na „GsJC“.
        an der Situation in Duisburg-Marxloh ist wohl auch Angela Merkel schuld?
        Aus Wikipedia:
        „Seit Mitte der 1970er Jahre sieht sich Marxloh einem massiven Strukturwandel ausgesetzt, der insbesondere durch einen starken Verlust an Arbeitsplätzen in der Großindustrie getrieben wurde, als Konsequenz aber auch kleinere und mittlere Gewerbe traf.“
        https://de.wikipedia.org/wiki/Marxloh#Geschichte
        Ich wusste gar nicht, dass Merkel schon seit Mitte der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts regiert. Sehr interessant ist auch, dass in dem von Ihnen verlinkten Artikel der Bürgermeister von Duisburg-Marxloh folgendes sagt:
        „Beim Thema Integration von Osteuropäern in Marxloh konfrontiert der Moderator Duisburgs OB mit einem Zitat aus dem Jahr 2015. Damals zum Höhepunkt der Flüchtlingskrise sagte Link, dass er doppelt so viele Syrer aufnehmen würde, wenn er dafür ein paar Osteuropäer abgegeben dürfe. „Für die Wortwahl dieser Aussage habe ich mich entschuldigt, aber beim Kern der Aussage bleibe ich“, sagt Link bei „Stern TV“.
        Die syrischen Flüchtlinge, für die angeblich Angela Merkel verantwortlich sein soll, scheinen also gar nicht das Problem zu sein. Sondern die nichtmuslimischen Osteuropäer.
        Sehr aufschlussreich ist auch folgende Aussage des Bürgermeisters:
        „Verständnis für Wähler, die aus Frust über die Situation in Marxloh ihr Kreuz bei den anstehenden Bundestags- und Oberbürgermeisterwahlen am 24. September bei Rechtspopulisten machen, hat Link nicht. Denn Rechtspopulisten würden die Probleme nur beschreien, aber keine Lösungen bieten.“
        Da hat er natürlich vollkommen Recht.
        Dazu darf ich faktenorientiert die nachfolgenden in dem Artikel genannten Probleme erörtern:
        a) Wegzug deutscher Bürger wegen des Strukturwandels in der Stahlindustrie. Beides hat mit Angela Merkels Politik nichts zu tun. Der Strukturwandel ist zuallererst Sache der Landesregierung von NRW, welches mit kurzer Unterbrechung bis vor kurzem durchgängig von der SPD regiert wurde.
        b) Zuzug von Bürgern aus Osteuropa; insbesondere Bulgarien und Rumänien. Beides sind seit 2007 Mitgliedsländer der EU. Rechnet man den Vorlauf als Kandidaten ein, dann hat das sicher nichts mit Angela Merkel zu tun.
        c) Kriminelle Vermieter, die zu Wucherpreisen vermieten. Was hat das mit Angela Merkel zu tun?
        d) Großclans, die dafür sorgen, dass der Stadtteil praktisch Nogo-Äreas aufweist. Das aber ist das Problem des Landes NRW, welches mit kurzer Unterbrechung bis vor kurzem durchgängig von der SPD regiert wurde, denn es ist die Landespolizei zuständig und nicht die Bundespolizei. Was also hat das mit Angela Merkel zu tun?
        Wenn der Herr Bürgermeister die Bundesregierung zum Handeln auffordert, übersieht er die alleinige Zuständigkeit des Landes NRW. Das betrifft auch die Sozialbehörden.
        Ich finde, Sie haben da ein ziemlich schlechtes Beispiel für ein angebliches Versagen der Bundesregierung gewählt.

      2. Herr Merl schrieb:
        „Ich finde, Sie haben da ein ziemlich schlechtes Beispiel für ein angebliches Versagen der Bundesregierung gewählt.“
        ——-
        Ich habe geschrieben, dass Problemviertel problematischer werden.
        Duisburg-Marxloh ist ein gutes Beispiel.
        http://www.focus.de/politik/deutschland/problemviertel-duisburg-marxloh-polizei-besorgt-ueber-allianz-zwischen-libanesen-und-roma-clan_id_6214932.html
        ——-
        Kanzlerin in Duisburg-Marxloh
        Die Grenzen von Merkels Macht
        Elend, Flüchtlinge, Gewalt: Duisburgs Stadtteil Marxloh gilt als der Problemkiez im Westen. Ein schwieriges Pflaster für Kanzlerin Merkels Bürgerdialog. Am Ende blieben Buhrufe – und Ernüchterung auf beiden Seiten.
        http://www.spiegel.de/politik/deutschland/angela-merkel-in-duisburg-marxloh-die-grenzen-von-merkels-macht-a-1049788.html
        MfG
        P.S.
        Ich verabscheue es zutiefst, wenn Angela Merkel bei ihren Wahlkampfauftritten mit Tomaten beworfen wird. Diese Zweckentfremdung hat keine Tomate verdient.

  9. „Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit!“
    Auch wenn bisher erfolglos geklagt wurde, so erfreut es doch, wenn Topjuristen Widerstand geleistet und juristische Bedenken wirklichkeitsnah formuliert haben.
    ————–
    Verfassungsbeschwerde
    Staatsrechtler klagt gegen Flüchtlingspolitik
    http://www.deutschlandfunk.de/verfassungsbeschwerde-staatsrechtler-klagt-gegen.1769.de.html?dram:article_id=344610
    ————–
    Ex-Verfassungsrichter Bertrams
    „Merkels Alleingang war ein Akt der Selbstermächtigung“
    https://www.welt.de/politik/deutschland/article150947586/Merkels-Alleingang-war-ein-Akt-der-Selbstermaechtigung.html
    ————-
    Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat im Hinblick auf die Flüchtlingssituation in Deutschland eine „Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit“ kritisiert.
    http://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-vorsicht-vierter-senat-1.2864270
    ————-
    Drei Ex-Verfassungsrichter halten Merkels Flüchtlingspolitik für rechtswidrig
    http://www.freiewelt.net/blog/drei-ex-verfassungsrichter-halten-merkels-fluechtlingspolitik-fuer-rechtswidrig-10065085/
    ————-
    Flüchtlingspolitik: Anwälte werfen der Kanzlerin Verfassungsbruch vor
    https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/fluechtlinge-anwaelte-werfen-der-kanzlerin-verfassungsbruch-vor_222_336794.html
    ————-
    Ganze 20 renommierte deutsche Staatsrechtler kritisieren in einem gemeinsamen Werk die Flüchtlingspolitik Angela Merkels, die einem „Putsch von oben“ gleichkomme. Das Völkerrecht gelte auch für die Deutschen.
    https://www.contra-magazin.com/2016/08/20-staatsrechtler-kritisieren-merkels-fluechtlingspolitik/
    ————
    Nachstehend die Wirklichkeit des kleinen Mannes, der sich vor lauter Migrationsseligkeit nicht anders zu helfen weiß, als seinen Laden für „traumatisierte Flüchtlinge“ und Facharbeiter dicht zu machen.
    —-
    Kein Zutritt für „Asylanten“:
    Berliner Juristen prüfen Fall in Töging
    http://www.heimatzeitung.de/lokales/landkreis_altoetting/toeging/2643901_Kein-Zutritt-fuer-Asylanten-Berliner-Juristen-pruefen-Fall-in-Toeging.html
    MfG

  10. Herr Merl, inzwischen haben ganze Scharen von Juristen und Nicht-Juristen das GG und die Verfassung eifrig studiert und kommen zu dem Schluss, dass Frau Merkel bei all ihren Entscheidungen das nicht interessiert. Nach Ihrer Auslegung könnte man auf den schrägen Gedanken kommen, dass die Verfassung von 1918/19 noch immer gültig sei, da auch von einem französischen Gericht bestätigt wurde, Hitler hätte niemals die Verfassung des Volkes außer Kraft setzen können. Da ich das für sehr makaber hielt, habe ich bei einem Juristen nachgefragt, wo bestätigt worden ist, dass Hitler niemals die damalige Verfassung hätte außer Kraft setzen können, aber durch den Krieg bedingt diese ihre Gültigkeit verlor und die Alliierten das Grundgesetz verfassten. Damit aber eine Rechtssprechung möglich war, wurde das GG zur Verfassung erhoben und damit kann Frau Merkel nicht einfach so tun, als gäbe es keine Verfassung. In dieser Verfassung steht ausdrücklich, dass sich der deutsche Souverän, das Volk schlechthin nach der Wiedervereinigung eine Verfassung geben soll, was von den Politikern hintergangen wurde. Nun, es tauchen ja immer wieder Gerüchte auf, wo unser politisches Establishment sich als Vormund der Bürger aufspielend sich im Jahr 2012 selbst eine Verfassung gegeben haben soll, in der Hoffnung, die Bürger vergessen das einst existierende Recht und auch die ausdrückliche Passage der Verfassung, dass das Volk als Souverän sich nach der Wiedervereinigung eine eigene Verfassung geben und nicht die Politiker dem Volk! So wie Sie das Recht beschreiben, Herr Merl, sind wir im Feudaladel angekommen, wo der Feudaladel über die Knechtschaft des Volkes bestimmt. Frau Schwesig SPD macht dem alle Ehre, indem sie ihren Sohn auf eine Privatschule schickt, denn obwohl sie sich hat als Volksvertreterin wählen lassen, grenzt sie sich entschieden ab vom Volk.

    1. Hallo Rambo,
      was Sie hier zu unserer Verfassung, dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, schreiben, ist einfach rechtlich gesehen kompletter Unsinn. Gleiches gilt dann für die Schlußfolgerungen, die Sie ziehen.

      1. Nun, da steht ja nun Meinung gegen Meinung. Das Richter Scharia-Recht mitten in Deutschland anwenden finden Sie in Ordnung? Das ist klarer Rechtsbruch der Verfassung. Zum Glück haben wir noch andere Juristen, die das ähnlich wie ich sehen, wenn ich mich auch nicht sosehr darin vertieft habe. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge, nicht wahr, Herr Merl ?

      2. Rambo,
        Ihr gesamtes Vorbringen ist derart konfus, dass ein sinnvolles Eingehen darauf unmöglich ist. Mir ist nicht bekannt, dass deutsche Richter in Deutschland Scharia-Recht anwenden. Aber Sie können das sicher belegen.
        Was ich nicht kenne, das kann ich auch nicht in Ordnung finden. Wäre es so, würde ich es auch ablehnen. Wie so oft arbeiten Sie mit sinnlosen Unterstellungen.
        Versuchen Sie doch mal, ordentlich vorzutragen ohne Schaum vor dem Mund und statt dessen faktenbasiert mit Quellenangaben. Dann könnte ich auch auf Sie eingehen. Gespräche mit jemanden, der sich ständig auf pubertärem Erregungsniveau befindet, sind mir jedenfalls zu anstrengend.

      3. Die Scharia könne angewandt werden, wenn das Ergebnis für den deutschen Staat erträglich sei, meint Rohe.
        https://www.welt.de/politik/deutschland/article13845521/Scharia-haelt-Einzug-in-deutsche-Gerichtssaele.html
        ————-
        Bonn. In Deutschland gelte das Grundgesetz und nicht die Scharia, stellte die Bundeskanzlerin fest. Ein näherer Blick auf die Praxis zeigt jedoch ein anderes Bild.
        Denn tatsächlich haben auch in hiesigen Gerichtssälen bestimmte Elemente der Scharia längst Einzug gehalten.
        http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/deutschland/H%C3%A4lt-die-Scharia-Einzug-in-deutsche-Gerichte-article3311722.html
        ————-
        usw. …

      4. Gleiches Recht für alle in Deutschland?
        ——————–
        Kein Lebenslang für Asylbewerber, der seine Frau erstach
        Professor Wolfgang Mitsch (61, Lehrstuhl für Strafrecht an der Universität Potsdam): „Auch wenn das Unbehagen auslösen mag: Der angestammte Kulturkreis einer Person spielt bei der Begehung einer Tat auf dem Gebiet des deutschen Strafrechts durchaus eine Rolle.“
        http://www.bild.de/regional/berlin/urteil/riesen-empoerung-ueber-skandalurteil-von-cottbuss-52157684.bild.html

      5. Herr Merl schrieb an Rambo:
        Versuchen Sie doch mal, ordentlich vorzutragen ohne Schaum vor dem Mund und statt dessen faktenbasiert mit Quellenangaben. Dann könnte ich auch auf Sie eingehen. Gespräche mit jemanden, der sich ständig auf pubertärem Erregungsniveau befindet, sind mir jedenfalls zu anstrengend.
        —————–
        Ist zwar nicht an mich gerichtet, – aber so ganz spontan möchte ich Ihnen dann doch dafür danken, dass Sie sich überhaupt dazu herablassen, hier noch zu antworten, wenngleich es so anstrengend ist.
        Bei Ihrem hohen Anspruch als „Topjurist“ sind Sie bestimmt in einen nicht pubertierenden Juristenforum besser aufgehoben.
        Die einfachen Menschen und juristischen Laien werden Ihnen hier (?) nicht das Wasser reichen können. Es sind gerade diese einfachen Menschen, die Veränderungen ihrer Umgebung anders wahrnehmen als Sie und diese Wahrnehmung schriftlich nicht so wohlfeil wie Sie ausformulieren können.
        Zwei Ihrer Berufsgattung habe ich in meinem sehr nahen sozialen Umfeld und die ermahne ich bei bestimmten Themen immer wieder sehr liebevoll, dass sie auf dem Teppich bleiben sollen, wenn sie von Nichtjuristen noch verstanden werden wollen. Denn darauf kommt es dann, dass die einfachen Menschen noch verstehen, wie Recht und Gesetz in diesem Staat angewendet werden und ob alle Bürger in diesem Staat vor dem Gesetz noch gleich sind und auch gleich behandelt werden. Dies ganz getreu dem Motto Ihrer verehrten Kanzlerin, wonach „Das Volk jeder ist, der in diesem Lande lebt“.
        https://www.welt.de/politik/deutschland/article162407512/Das-Volk-ist-jeder-der-in-diesem-Lande-lebt.html
        Vielleicht stimmen wir darüber überein, dass es besonders die einfachen Menschen sind, die ein sehr feines Gespür dafür haben, ob sie gerecht oder ungerecht behandelt werden, es gerecht oder ungerecht zugeht. In dem Zusammenhang könnte man viele Themenfelder ansprechen, die zu viel Unmut bei den kleinen Leuten über die aktuelle Politik von Angela Merkel geführt hat.
        MfG

      6. Anonymous hat wenigstens belastbare Quellen genannt. Das Entscheidende hieraus:
        „Denn tatsächlich haben auch in hiesigen Gerichtssälen bestimmte Elemente der Scharia längst Einzug gehalten.
        Wohlgemerkt: Es ist hier nicht das deutsche Strafrecht betroffen. Im Zivilrecht hingegen, etwa im Erbrecht oder bei Scheidungen, kann mitunter auch vor Amtsgerichten in Städtchen wie Königswinter oder Rheinbach islamisches Recht zur Anwendung kommen, sofern Beteiligte nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die Schmerzgrenze verläuft dort, wo die anwendbaren Normen oder die Gerichtsentscheidung nicht mehr mit dem deutschen Recht oder mit grundlegenden Vorstellungen vereinbar sind.“
        Es geht dabei schlicht und ergreifend um schon immer bestehende deutsche Rechtsnormen im Rahmen des Internationalen Privatrechts, das in bestimmten Fällen in Scheidungs- oder Erbrechtsfällen die Anwendung des Rechts des Herkunftsstaats vorsehen. Das wird hier jetzt nur künstlich aufgebauscht und skandalisiert.
        Also wird keineswegs pauschal „Schariarecht“ NEBEN deutschem Recht in Deutschland angewandt.

  11. Ein wirklicher Rechtsstaat hat Regeln, im GG sind Ewigkeitsklauseln festgeschrieben, die von unserer politischen Elite dennoch gebrochen wurden. Unsere Gottkanzlerin scheint das nicht zu interessieren, welchen Schaden sie mit ihren eigenwilligen Entscheidungen anrichtet. Wir helfen somit keinem einzigen wirklichen Flüchtling, der entsetzt feststellen muss, dass er seinem Völkermörder und Todfeind als Flüchtling gegenüber steht. Frau Gottkanzlerin hat ein Chaos angerichtet, dass wir im Sicherheitsstatus weit unter 50 Staaten gerutscht sind. Gesetze sind nur für das Volk da, oder wie: für Politiker gelten sie nicht?

  12. Sehr geehrte Frau Küble,
    in Ihrem stetigen Bemühen, Frau Dr. Merkel Rechtsbruch „nachzuweisen“, haben Sie sich mit dieser Meldung keinen Gefallen getan. Jedenfalls nicht gegenüber denen, die sich auskennen.
    Denn die laienhaften Erwägungen des Herrn Kümpel sind nicht relevant. Merkel hatte natürlich bei der Frage, wie das vom EuGH ausdrücklich für zulässig erklärten Selbsteintrittsrecht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden ist, einen weiten Ermessensspielraum. Sie hat als Kanzlerin die Richtlinienkompetenz und sie hat zusammen mit der Bundesregierung als oberstes Organ der Exekutive das alleinige Recht, Entscheidungen der Exekutive zu treffen. Es ist im Übrigen davon auszugehen, dass Merkel nicht ohne das Plazet des Regierungspartners gehandelt hat. Sie hat auch keine „gesetzesartige“ Regelung für die Zukunft getroffen, sondern sie hat gestalterisch interpretiert, wie Gesetze und Rechte der Bundesrepublik Deutschland in einem konkreten Einzelfall auszuführen sind. Die damalige Notsituation wurde auch nicht unbegrenzt fortgeführt.
    Auch nicht jede Entscheidung der Regierung und der Kanzlerin muss vom Parlament abgesegnet werden. Gleiches gilt für einzelne Entscheidungen von Ministerien. So kann z.B. der Bundesinnenminister De Maiziere ohne Parlamentsbeschluss bestimmte verfassungsfeindliche Gruppierungen verbieten. Dies gilt jedoch nicht für Parteien.
    Auch der Vergleich mit dem Gnadenrecht des Bundespräsidenten hinkt gewaltig. Der Bundespräsident unterliegt rechtlich keinerlei Begründungszwang. Vielmehr kann er weitgehend nach freiem politischem Ermessen entscheiden. Er muss lediglich eine Einzelfallentscheidung treffen. Das liegt eben gerade darn, dass die Begnadigung nicht Teil des ordentlichen Rechtswegs ist.
    Fazit: Wer sich mit dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht nicht auskennt, sollte einfach besser nichts dazu schreiben. Leserbriefe sind Meinungsäußerungen. Sonst nichts. Und viele Meinungsäußerungen sind – na ja – nicht wirklich sinnvoll.
    Liebe Grüße

    1. …wusst ich’s doch, dass Sie Ihren narzistischen Sermon wieder absetzen, Advocatus Merl… der Mann mit der einzigartigen und alleine gültigen juristischen „Ahnung“, die graue Eminenz hinter Juristen und Aberjuristen, der Chef der rechten Erkenntnis und „Ahnung“.
      Zur Klarstellung: Die Frage Merkel ist mindestens einmal unter Juristen umstritten – soviel Redlichkeit sollte sein, ist bei Ihnen aber nach vielen Kommentarerfahrungen nicht zu erwarten.
      Neulich schon haben Ihnen andere Poster zahlreiche Literaturtipps gegeben, in denen Juristen, u.a. sogar ehemalige Verfassungsrichter allerdings eine gegenteilige Position zu Ihnen vertreten. Und sie tun das – im Gegensatz zu Ihnen – mit guten Gründen und ohne diese arrogante Rheotrik, die ohnehin für sich spricht.
      Frau Küble ist vielmehr zu danken dafür, dass sie nicht müde wird, die Problematik der Regierung Merkel bei einem völlig verschlafenen, kritiklosen Volk immer wieder in Erinnerung zu rufen.

      1. Frau Zeitschnur,
        wie Sie wissen, geht es mir um Fakten. Ja, es gibt diverse Meinungen. Aber Meinungen per se belegen gar nichts außer der Tatsache, dass sie existieren.
        Was es jedoch nicht gibt, ist irgendein rechtskräftiges Urteil, welches Angela Merkel oder der von ihr geführten Regierung Rechts- oder Verfassungsbruch bescheinigt. Keine einzige der gegen sie erhobenen Strafanzeigen wurde offenbar ein hinreichender Tatverdacht beigemessen, weil ansonsten längst die Aufhebung der Immunität der Abgeordneten Dr. Merkel beantragt worden wäre.
        Alles Andere, was Sie vorbringen, ist Ihr übliches ad hominem Vorbringen. Es lohnt nicht, dazu weiteres zu sagen.

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