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Regensburg: Kontroverse Debatte zur Organspende auf dem Katholikentag

Von Gebhard Focke

Zur Podiumsdiskussion am 28. Mai von 16.30 bis 18 Uhr im Velodrom:

Die Veranstaltung über Organspende fand unter der Moderation von Dr. Hildegard Kaulen statt, Wissenschaftsjournalistin der FAZ.

Zu Beginn hielt Prof. Dr. Alexandra Manzei, Gesundheitswissenschaftlerin in Vallendar, ein Impulsreferat:: „Brücken bauen“ in der Transplantationsmedizin: ehrliche Aufklärung, transparente Politik, gute medizinische Versorgung. kao-logo-trans-verdana-breit-weiss

Dabei betonte sie besonders die kritischen Punkte dieser Medizin:

Die Zu-Tode-Definierung eines noch lebenden Menschen zum Zwecke der Organgewinnung, die fehlende neutrale Information für die Menschen, die einen Spenderausweis ausfüllen sollen, und die Tatsache, dass selbst dann, wenn alle Deutschen einen Organspendeausweis mit „Ja“ bei sich trügen, es niemals genügend Organe geben werde.

Weltweit 30 „Hirntote“, die Kinder zur Welt brachten

Frau Prof. Manzei wies darauf hin, dass es weltweit dreißig erfolgreiche Schwangerschaften von sog. „Hirntoten“ gibt.

Widerspruch erntete sie sowohl beim Moraltheologen Prof. Bormann aus Tübingen als auch bei dem Herzchirurgen Prof. Hirt aus Regensburg, was den „Hirntod“ anging. Für beide gab es dabei überhaupt keine kritischen Punkte, was die Definition betrifft, wohl aber hinsichtlich der Richtigkeit der Diagnose; denn: „Alle Menschen können Fehler machen.“ 0022

In der folgenden Diskussion, an der sich auch der Jurist Prof. Verrel aus Bonn beteiligte, Mitglied der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, wurde über das White Paper des President´s Council der USA diskutiert.

Auch ging es darum, ob man die Gelder statt in die Transplantationsmedizin nicht lieber in die Entwicklung anderer Verfahren und in bessere Prävention investieren sollte, wie von Prof. Manzei angemahnt.

Ein weiterer Punkt betraf das Verhältnis einer üblichen Patientenverfügung zu einer gewünschten Organentnahme: Nach dem Transplantationsgesetz darf erst dann nach einer Organspende gefragt werden, wenn der Hirntod festgestellt ist. Es war strittig, ob diese Feststellung, die ja fremdnützig erfolgt, durch eine Patientenverfügung gedeckt ist, die lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt

KAO-Vorsitzende berichtet von Angehörigen-Schicksalen

Renate Focke, 1. Vorsitzende von KAO, brachte demgegenüber die Erfahrungen der Angehörigen ein, die sich, im Schock, uninformiert, unter Zeitdruck, veranlasst sehen, einer Organentnahme zuzustimmen.

Erst später werde ihnen klar, was sie den sterbenden Angehörigen angetan hätten. Es sei ihnen bewusst geworden, dass der Sterbeprozess nachhaltig gestört worden sei. Es sei auch wichtig, darüber informiert zu sein, dass unter den Bedingungen einer Organentnahme eine Sterbebegleitung durch die Familie nicht möglich ist.

Um andere Menschen vor diesem Trauma zu bewahren, hätten Eltern, die ihre Kinder zur Organentnahme frei gegeben hatten, den Verein gegründet. Dieser fordere die enge Zustimmungslösung: Nur jede/r Volljährige/r, der/die selbst schriftlich nach vollständiger Aufklärung zugestimmt habe, dürfe als Spender/in in Frage kommen.

Renate Focke mahnte eine Änderung des Spenderausweises an: Es müsse dort nicht heißen: „Nach meinem Tod“, sondern: „Nach meinem Hirnversagen“. Sie forderte endlich eine ehrliche und vollständige Information der Menschen.

Und in diesem Punkt trafen sich schließlich alle Teilnehmer: Eine bessere und umfassende Aufklärung läge im Interesse aller, die mit dieser Medizin zu tun hätten.

 Weitere Infos über Organspende, Transplantation und „Hirntod“: http://www.initiative-kao.de/

 

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