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Sind Streiks im Dienstleistungssektor o.k.?

Von Dr. Axel Bernd Kunze

Der Eisenbahnerstreik ist vorerst beendet, auch wenn der Streit um das Tarifeinheitsgesetz und die Frage, wer im Bahnkonzern die meisten Beschäftigten gewerkschaftlich vertritt, nocht nicht ausgestanden ist.

Besitzen Eisenbahner eine „systemrelevante“ Funktion? Das Wort gehört zu jenen Vokabeln, die in der Coronakrise nach oben gekommen sind. Ja, sagen viele. Zahlreiche Pendler sind auf die Bahn angewiesen. Lieferketten sind vom Güterverkehr abhängig. Und so hat sich im Windschatten des Eisenbahnerstreiks eine Debatte entwickelt, die angesichts von Corona-, Klima- und Wahlkampfdebatten in ihrer Sprengkraft viel zu wenig beachtet wurde.

In der Daseinsvorsorge dürfe es keinen Streik mehr geben. Denn, so ist immer wieder zu hören, treffe ein Streik in öffentlichen Dienstleistungsberufen die Falschen: nicht den Unternehmer, sondern die Bevölkerung, die Leistungsempfänger. Und diese seien darauf angewiesen, dass die öffentlichen Leistungen reibungslos funktionierten (nur am Rande: kein Wort davon, dass auch Streiks in der Industrie oder im Handel ebenfalls Auswirkungen auf Dritte haben).

Einer, der dieser Sichtweise folgt, ist der Eisenbahningenieur Klaus Huber (Eisenbahn-Kurier 10/2021, S. 49 – 51) – sein Tenor: Deutschland brauche ein neues, modernisiertes Dienstrecht für Dienstleistungsberufe. Das Streikrecht müsse nachziehen und an die Privatisierungen, die seit den Neunzigerjahren vollzogen wurden, angepasst werden.

Man könnte wohl auch sagen: eingeschränkt werden. Offenbar fällt Huber und anderen, die diese Forderung vertreten, der Widerspruch gar nicht auf, in den sie sich mit ihrer Forderung begeben: Auf der einen Seite soll sich der Staat aus dem Bereich der Daseinsvorsorge heraushalten, soll dieser privatisiert werden. Auf der anderen Seite wird nach dem Staat gerufen, der regulieren und in die Grundrechte von Arbeitnehmern eingreifen soll.

Dabei zeigt der kürzlich zu Ende gegangene Streik, welche Nebenfolgen staatliche Regulierung nach sich ziehen kann: Es wurde nicht zuletzt deshalb so erbittert gestreikt, weil Gewerkschaften durch das Tarifeinheitsgesetz erst recht dazu gezungen wurden, Einfluss und Macht zu demonstrieren. Bis heute fehlen klare Kriterien, wie dieses Gesetz, wenn es überhaupt im Rahmen der Tarifautonomie sinnvoll sein sollte, anzuwenden ist.

Einmal mehr zeigt sich, dass sich bis heute keine rechte Sozialethik des Öffentlichen Dienstes entwickelt hat. Ein stabiler und verlässlicher Öffentlicher Dienst ist für die Leistungsfähigkeit des Staates von entscheidender Bedeutung. Die Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst haben Anspruch auf eine faire Bezahlung und sie haben das Recht, dafür zu kämpfen, wie andere Berufsgruppen auch. Warum soll ein Streik im öffentlichen Dienst abwegig sein?

Wie das Gemeinwohl verwirklicht werden soll, ist nicht einfach vorgegeben; hierum muss immer wieder von neuem gerungen werden. Huber bleibt die Antwort schuldig, auf welche andere Weise die Gehälter im Öffentlichen Dienst festgesetzt werden sollten. Sein Vorschlag, Beschäftigte der Bahn sollten „nach staatlichen Ordnungen“ entlohnt werden, bleibt Augenwischerei. Was soll das heißen? Ein Schiedsgericht etwa könnte über das Verfahren der Lohnfindung wachen. Welche finanzpolitischen Spielräume zur Verfügung stehen, kann nur tarifpolitisch entschieden werden.

Quelle und Fortsetzung hier: https://bildung-und-ethik.com/2021/09/27/schlaglicht-neues-dienstrecht-fur-dienstleistungsberufe/

Kommentare

2 Antworten

  1. das Einzig entscheidende ist was sagt das Gesetz und die Gerichte daher ist die Fragestellung falsch für jemand ist der Streik immer o.k. sonst gäbe es ihn ja nicht

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