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Skandal-Urteil aus Straßburg gegen italienisches PID-Verbot: "Krieg gegen den Embryo"

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnt Verbot embryonaler Gentests ab

Der Gerichtshof in Straßburg hat am 28. August einem Paar Recht gegeben, das im Rahmen der künstlichen Befruchtung für sich eine Präimplantationsdiagnostik (PID) beansprucht, weil es keine erbkranken Kinder bekommen will.
Dem römischen Paar wurde 2006 eine Tochter mit zystischer Fibrose geboren. Die Eltern fanden heraus, daß sie gesunde Träger der Krankheit sind. Sie ließen bei der zweiten Schwangerschaft im Jahre 2010 das ungeborene Kind testen und  –  da erneut krank  –  abtreiben. In der Hoffnung auf einen gesunden Sprössling wollen sie nun ein Kind im Reagenzglas zeugen und vor der Einpflanzung untersuchen lassen.

Daß Italien zwar die Abtreibung erlaubt, aber nicht die PID-Untersuchung vor der Einpflanzung: Dies ist laut dem Urteil aus Straßburg unzumutbar, denn dem Paar mit dem Wunsch nach einem gesunden Kind bleibe nur der Weg erneuter Schwangerschaften  –  und eventueller Abtreibungen. Damit aber sei das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention) verletzt.
Der schwule Aktivist und linke Politiker Nichi Vendola pries das Straßburger Urteil als weise. Italien müsse von dieser «untragbaren Hypothek» des PID-Verbots befreit werden.
In der Berlusconi-Partei PDL wurde das Urteil hingegen kritisiert; es sei Teil eines „Kriegs gegen den Embryo“, den die politische Linke führe.
Der frühere Sozialminister Maurizio Sacconi kündigte an, die Regierung werde gegen das Urteil Berufung einlegen. Italien könne nicht den Weg genetischer Selektion einschlagen, ohne daß das Parlament darüber beraten habe.
Ob die Expertenregierung Monti auf dem Feld aktiv wird, war vorerst unklar. Der Lebensrechtler Enzo Pennetta kritisierte den Entscheid der Straßburger Richter. Der Konflikt zwischen dem Abtreibungsgesetz und dem PID-Verbot werde willkürlich und „ohne Erklärung“ gelöst.
Italien, die Schweiz und Österreich haben bisher am Verbot der PID  festgehalten; in der Schweiz will der Bundesrat Gentests an künstlich gezeugten Embryonen mit einigen Einschränkungen zulassen.
Quelle: Webseite www.jesus.ch

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