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Staatsrechtler Prof. Dr. Udo Di Fabio gegen Einführung der „Homo-Ehe“

„Bestimmte Unterscheidungen sind notwendig“

Der frühere Bundesverfassungsrichter Prof. Udo Di Fabio hat sich gegen die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe ausgesprochen. Er rät Karlsruhe davon ab, eine Entscheidung zugunsten der sog. „Homo-Ehe“ zu treffen.

Der katholische Staatsrechtslehrer sagte der Tageszeitung „Rheinische Post“ vom 25. Juli, man solle nicht jede Unterscheidung  –  etwa die zwischen der Ehe von Mann und Frau und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften  –  unter Diskriminierungsverdacht stellen: „Bestimmte Unterscheidungen, etwa die zwischen Staatsbürgern und Ausländern, sind notwendig, sonst kann ein Staat nicht funktionieren.“

Prof. Di Fabio weiter: „Das Grundgesetz prämiert Gemeinschaften wie die Ehe oder auch Gewerkschaften, Kirchen oder politische Parteien, weil sie wichtig sind für die Gesellschaft.“ 

Quelle: www.idea.de

Kommentare

3 Antworten

  1. glücklicherweise haben Sie jetzt einen Herr Professor/ eine Frau Professorin in Ihrem Kampf gegen die Homosexualität. Da kann ich ruhig schlafen gehen……!

    1. Im Kampf gegen Heterosexualität und gegen die Familie steht mehr als nur ein Professor zur Verfügung.
      Dort sind es Parteien, Institutionen, Lobbygruppen, die sich -zum Wohl homosexuell orientierter Leute beiderlei Geschlechts- hingebungsvoll für die Umformung der Gesellschaft einsetzen und dazu beitragen, dass diesbezügliche Programmpunkte der EU durchgesetzt werden.
      Warum also Ihre Ironie?
      Sollen wir ganz allein und ohne jegliche Hilfe dastehen?

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