Top-Beiträge

Links

Tichys Einblick gewinnt gegen „Correctiv“

Das Onlinemagazin Tichys Einblick hat im Streit über eine sog. Faktenprüfung auf Facebook vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe einen Prozeß gegen die Recherchegruppe „Correctiv“ gewonnen. Die „Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook darf nicht mißverständlich sein“, urteilten die Richter des 6. Zivilsenats am Mittwoch.

Tichys Einblick hatte im September vergangenen Jahres über einen offenen Brief an UN-Generalsekretär António Guterres geschrieben. In dem Schreiben betonten die Unterzeichner, es gebe keinen Klimanotstand. Das Magazin veröffentlichte den Beitrag mit der Überschrift „500 Wissenschaftler erklären: ‘Es gibt keinen Klimanotfall’“.

„Correctiv“, das im Auftrag von Facebook Inhalte auf seine Fakten überprüft, stufte den Eintrag als „teils falsch“ ein, wodurch Nutzern des sozialen Netzwerks ein entsprechender Hinweis angezeigt und die Sichtbarkeit eingeschränkt wurde.

Tichys Einblick klagte dagegen mit der Begründung, daß es sich dabei nicht um einen Faktencheck, sondern um eine Wertung handle und die Arbeit des Recherchenetzwerks als Akteur mit Sonderstatus auf Facebook unlauteren Wettbewerb darstelle. Das Oberlandesgericht gab nun dem Eilantrag auf Unterlassung recht.

Quelle und vollständiger Text hier: https://jungefreiheit.de/kultur/medien/2020/faktenpruefung-missverstaendlich-correctiv-verliert-vor-oberlandesgericht/

Kommentare

2 Antworten

  1. Leider haben Sie die Details nicht erwähnt:

    Laut Urteilsbegründung wurde lediglich die Verknüpfung eines Faktenchecks mit einem Artikel des Blogs Tichys Einblick auf Facebook beanstandet; diese könne durch den Leser missverstanden werden. Es sei für den Leser nicht eindeutig, worauf sich der Faktencheck beziehe.

    Das OLG Karlsruhe beanstandete weder das Faktencheck-System von Facebook noch den Artikel von CORRECTIV. Im Gegenteil: Die Äußerungen von CORRECTIV böten „für sich genommen keinen Anlass für Beanstandungen oder gar ein lauterkeitsrechtliches Unterlassungsverlangen“. Der Faktencheck stütze sich „nicht auf unwahre Tatsachenbehauptungen“, er sei „sachlich gehalten“ und betreffe „überdies ein Thema von großem allgemeinem Interesse“. Tichys Einblick habe eine solcherart geäußerte Medienkritik hinzunehmen. Weder Tichys Einblick noch dem Autor des Artikels werde bei genauester Betrachtung eine Aussage untergeschoben, die sie tatsächlich nicht getätigt haben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

Blog Stats

685562
Total views : 8767834

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.