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Unionsfraktion will Ankömmlinge bzw. Flüchtlinge stärker aufs Land verteilen

In der politischen Diskussion um eine ausgewogene Verteilung von Flüchtlingen in Deutschland wird auch die Forderung nach einer Wohnsitzauflage erhoben. Hierzu erklärt der Großstadtbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Dt. Bundestag, Kai Wegner: 159481-3x2-teaser296

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt darauf, zeitnah die rechtlichen Möglichkeiten zu schaffen, um Asylbewerbern ihren Wohnsitz längerfristig zuzuweisen. Mit einer Wohnsitzauflage wollen wir verhindern, dass sehr viele Flüchtlinge in die Städte gehen und dort die Probleme in kurzer Zeit gesteigert werden. Die Ballungsgebiete brauchen eine Atempause, denn bereits jetzt haben viele Städte ihre Belastungsgrenze erreicht.

Wir wollen, dass Integration gelingt. Ein Schlüssel dazu ist eine ausgewogenere Flüchtlingsverteilung in unserem Land. Die Entstehung von ethnischen Ghettos mit sozialem Sprengstoff dürfen wir nicht zulassen. Wir wollen der Entstehung von Parallelgesellschaften entschlossen entgegenwirken. Das ist auch eine Lehre aus den abscheulichen Verbrechen, die sich in der Silvesternacht in vielen großen deutschen Städten ereignet haben.“

Hintergrund:
Von 1989 bis 2009 war in Deutschland das sogenannte Wohnortzuweisungsgesetz in Kraft. Mit Hilfe dieses Gesetzes wurde bei mehr als eine Million Spätaussiedlern die Bildung von Parallelgesellschaften mit späteren hohen Integrationskosten verhindert.

Kommentare

2 Antworten

  1. Bei weiterem Zu- und dem noch zu erwarteten Nachzug von Flüchtlingen werden solche Überlegungen überflüssig, weil das Chaos jede vorstellbare Größe überschreitet.
    Soll das vermieden werden, hilft nur noch der Auszug der Kanzlerin aus der BRD.

  2. Vielleicht gibt es keine bessere Alternative, aber man muss sagen, dass diese „Wohnsitzauflage“ eine schwere Einschränkung der Menschen bedeutet. Stellen wir uns vor, der eine darf in einer Großstadt mit allen entsprechenden Annehmlichkeiten in Gesundheitsversorgung, Kultur und Bildung wohnen, der andere wohnt irgendwo ganz „hinten draußen“ in Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern, und es gibt keine Möglichkeit, die eigene Lage diesbezüglich zu verbessern.

    Wenigstens sollten die Behörden bei Besuchen flexibel sein; im Gedächtnis sind die Fälle, in denen Asylbewerber bestraft wurden, weil sie übers Wochenende einen Verwandten in einem anderen Bundesland besucht hatten. Oder in denen die Behörden den Besuch nicht genehmigt haben.

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