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Vatikan will „Synodalen Ausschuss“ stoppen

Stellungnahme der Initiative „Neuer Anfang“:

Rom hat Nein gesagt: Mit Brief vom 16. Februar 2024, der am Samstag bei den deutschen Bischöfen und ihrem Vorsitzenden eintraf, hat Rom die geplante Abstimmung über die Satzung des so genannten „Synodalen Ausschuss“, mit der dieses neue Gremium endgültig rechtlich verbindliche Gestalt gewinnen sollte, kurzerhand gestoppt.

Der Brief ist höflich, sachlich und nüchtern als Bitte formuliert. Er enthält dennoch einige klare Hinweise darauf, dass man bei den zuständigen römischen Stellen allmählich die Geduld verliert und nicht mehr bereit ist, jede deutsche Trickserei zu akzeptieren.

Dies, in Kombination mit dem Gewicht der sachlichen Bedenken und Einwände, die konzentriert vorgetragen werden, macht ihn faktisch zum Verbot: Es wird den „synodalen Ausschuss“ als ein Gremium zur Vorbereitung des „synodalen Rates“ definitiv nicht geben!

Die Initiative „Neuer Anfang“ begrüßt diese römische Intervention ausdrücklich. Man hatte in Deutschland darauf hingewiesen, dass im römischen Schreiben vom Januar 2023 ja lediglich der „synodale Rat“, nicht aber der „Ausschuss“ verboten worden sei.

Diese unhaltbare Rechtsauffassung ist nun definitiv gescheitert: So weit und so lange der Ausschuss der Vorbereitung des Rates dient oder faktisch an seine Stelle tritt, einschließlich einer beanspruchten Entscheidungskompetenz, die das Bischofsamt zu beschädigen droht, ist er vom römischen Verbot vom Januar 2023 getroffen. 

Dies ist nun endgültig klar. Die Initiative „Neuer Anfang“ hat diese Auffassung von Anfang an geteilt.

Der Versuch, den Synodalen Weg institutionell auf Dauer zu stellen, ist damit in eine endgültige Sackgasse geraten, die deutschen Bischöfe jedoch stehen damit zugleich am Abgrund der Kirchenspaltung: Das Überschreiten dieser von Rom gesetzten roten Linie wäre der Bruch mit Rom.

Angesichts des Zerplatzens aller synodalen Annahmen und Forderungen fiel die Reaktion des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) erstaunlich widersprüchlich aus. Sie bewegte sich zwischen einem hochaggressiven Nötigungsversuch gegenüber den Bischöfen durch die Präsidentin Irme Stetter-Karp in einer ersten Presseerklärung einerseits und einem die Wirklichkeit verleugnenden Beschwichtigungsversuch durch den Vize Thomas Söding im Interview mit der KNA andererseits.

Durch nichts dazu legitimiert, forderte Stetter-Karp bischöflichen Vollzugsgehorsam und drängte die Bischöfe damit faktisch in den Abgrund des Schismas, würden sie der Nötigung folgen.

Dies hat Vize Söding wohl verstanden, aber anstatt die Wirklichkeit anzuerkennen, deutete er sie um: Das klare Verbot des Ausschusses aus zwingenden Gründen wird zum bloßen Bremsmanöver aus Bedenken umgefälscht, die nun in den anstehenden Gesprächen aufgelöst werden können.

Die Initiative Neuer Anfang hält dem gegenüber fest:

  1. Auch deutsche Bischöfe sind innerhalb der kirchlichen Gemeinschaft ihren Mitbrüdern im Kollegium verpflichtet, zuerst und zuletzt aber dem römischen Bischof als Träger der Einheit und der Vollmacht des Primats.
  2. Die Bischöfe sind in keiner – auch nur im Ansatz ekklesiologisch begründbaren Weise – einem Gremium wie dem ZdK in Fragen der Identität von Glaube und Kirchenverfassung verpflichtet.
  3. Das ZdK besitzt nicht die geringste Legitimation dafür, Druck auf die Bischöfe auszuüben, um sie in den Abgrund des manifesten Bruchs mit Rom zu treiben.
  4. Das ZdK sollte sich endlich mit der Realität anfreunden: Der Versuch, dem ZdK eine ekklesiologisch widersinnige Machtstellung für die Kirche in Deutschland zu verschaffen, ist gescheitert.
  5. Das ZdK sollte endlich zu seinem wesentlichen Auftrag zurückkehren: Katholischen Laien in der Öffentlichkeit von Politik und Gesellschaft eine Stimme zu geben und ihrem Weltdienst zu dienen.

 

Hier wichtige Auszüge aus dem römischen Schreiben, datiert vom 16. Februar 2024:

Die Satzung sieht als erste Aufgabe des Synodalen Ausschusses die Errichtung eines Synodalen Rates »nach den Maßgaben des Beschlusses der Synodalversammlung des Synodalen Weges „Synodalität nachhaltig stärken: ein Synodaler Rat für die katholische Kirche in Deutschland“« vor (Art. 2 § 1). In Absatz 5 des genannten maßgeblichen Beschlusses wird der Synodale Rat definiert als »Beratungs- und Beschlussorgan«, das »über wesentliche Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft« berät und »auf dieser Basis Grundsatzentscheidungen von überdiözesaner Bedeutung zu pastoralen Planungen, Zukunftsfragen der Kirche und Finanz- und Haushaltsangelegenheiten der Kirche [trifft], die nicht auf diözesaner Ebene entschieden werden«.

Ein solches Organ ist vom geltenden Kirchenrecht nicht vorgesehen, und daher wäre ein diesbezüglicher Beschluss der DBK ungültig — mit den entsprechenden rechtlichen Folgen. Zudem stellt sich die Frage, mit welcher Autorität die Bischofskonferenz die Satzung approbieren würde. Weder can. 455 CIC noch Art. 8 des Statuts der DBK bieten in diesem Sinne eine Grundlage dafür, noch wurde vonseiten des Heiligen Stuhls ein Mandat erteilt – er hat sich vielmehr gegenteilig geäußert.

Der Entwurf der Satzung legt zudem fest, dass »die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) die Trägerschaft für den synodalen Ausschuss« übernehmen (Art. 1). Da die DBK im weltlichen Bereich nicht als Rechtsträger fungieren kann, könnte sie eine solche Trägerschaft für den Synodalen Ausschuss höchstens über den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) übernehmen. Innerhalb des Verbandes ist der erforderliche einstimmige Beschluss hinsichtlich des Synodalen Ausschusses jedoch nicht zustande gekommen.

Es sei angemerkt, dass die Problematik bereits während des letzten Ad-Limina-Besuchs und nachfolgend in dem Brief des Kardinalstaatssekretärs und der Präfekten der Dikasterien für die Glaubenslehre und für die Bischöfe vom 16. Januar 2023 dargelegt wurde, in dem ausdrücklich und im besonderen Auftrag des Heiligen Vaters dazu aufgefordert wurde, die Einrichtung eines solchen Rates nicht weiter zu verfolgen.

Die Approbation der Satzung des Synodales Ausschusses stünde daher im Widerspruch zu der im besonderen Auftrag des Heiligen Vaters ergangenen Weisung des Heiligen Stuhls und würde ihn einmal mehr vor vollendete Tatsachen stellen. In dieser Hinsicht wurde im vergangenen Oktober gemeinsam vereinbart, die ekklesiologischen Fragen, mit denen sich der Synodale Weg befasst hat, einschließlich des Themas eines überdiözesanen Beratungs- und Entscheidungsgremiums, beim nächsten Treffen zwischen Vertretern der Römischen Kurie und der DBK zu vertiefen. Sollte das Statut des Synodalen Ausschusses vor diesem Treffen verabschiedet werden, stellt sich die Frage nach dem Sinn dieses Treffens und ganz allgemein des laufenden Dialogprozesses.

Wir geben Ihnen die hier geäußerten Hinweise zu bedenken und vertrauen darauf, dass sie in der Diskussion bei der bevorstehenden Vollversammlung der DBK Berücksichtigung finden.

Im Gebet verbunden, verbleiben wir mit brüderlichen Grüßen.

Kard. Pietro Parolin, Staatssekretär
Kard. Victor M. Fernandez, Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre
Kard. Robert F. Prevost, Präfekt des Dikasteriums für die Bischöfe

Kommentare

4 Antworten

    1. Darüber kann es vernünftiger Weise keine Gespräche geben.
      Rom ist doch nicht der Bettvorleger der Frau Irme Stetter-Karp und ihrer Diener, es sei denn, Rom machte sich selbst dazu.

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