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Wirkt das Bundesverfassungsgericht noch als Kontrollorgan der Bundesregierung?

Von Peter Kiefer

Es gab eine Zeit, in der das Bundesverfassungsgericht als Kontrollorgan der Bundesregierung wirkte und deshalb auch hochangesehen war. Davon ist leider schon lange keine Rede mehr.

Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht (vgl. Hans Herbert von Arnim in „Die Hebel der Macht: und wer sie bedient“, 2017), sie entsenden die RichterInnen (gender-gerecht?) – logisch, dass da nur treue Partei-SoldatInnen in Frage kommen.

Seit die ‚ewige‘ Kanzlerin ihren Günstling Stephan Harbarth an die Spitze bugsiert hat (selbst Bild sprach von „Merkels Mann in Karlsruhe“), ist das höchste deutsche Gericht zur ‚Akklamationsbrigade‘ der Regierung mutiert. Seit ‚Merkels Mann in Karlsruhe‘ im Amt ist, haben die Karlsruher Beschlüsse eine neue Qualität, außerdem werden ausgewählte Anträge mit erstaunlicher Geschwindigkeit bearbeitet.

Mit dem im Juli dieses Jahres ergangenen Beschluss zum Klimaschutzgesetz hat sich das Gericht sogar zu Klimatologen erklärt, zu Fachleuten einer interdisziplinären Wissenschaft: die Leute sind offenbar ihr Geld wert! Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek sagte dazu: „Der Klimabeschluss ist in mehrfacher Hinsicht nicht zu Ende gedacht.“ (Welt,19.8.2021) Interessant auch, wie schnell das vierte (und hoffentlich letzte) Merkel-Kabinett darauf regiert hat! ‚Hand in Hand‘-Arbeit der Staatsgewalten, von gegenseitiger Kontrolle keine Rede mehr (Junge Freiheit Nr.35/21).

Mindestens genauso interessant ist auch die Einladung der Kanzlerin an die hohen Damen und Herren des Bundesverfassungsgerichts zum Abendessen – auf Steuerzahlers Kosten natürlich.

Weniger interessant, dafür umso fragwürdiger ist die Annahme dieser Einladung, wo doch Beschwerden der AfD-Fraktion*  gegen die Kanzlerin anhängig waren. (Grund war die Anordnung der Kanzlerin bei einem offiziellen Besuch in Südafrika, die demokratische Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen rückgängig zu machen, was dann tatsächlich auch erfolgte.)

Wir in Baden-Württemberg sprechen in minderschweren Fällen von ‚Gmäckle‘, aber das ist schon mehr als geschmacklos, zeigt aber den moralischen Niedergang dieser Republik. Nicht umsonst spricht der Volksmund vom Fisch, der am Kopf anfängt zu stinken.

Neben der Anmaßung als Klima-Wissenschaftler bieten auch andere kürzlich verabschiedeten Beschlüsse Anlass zu Nachfragen:

Die am 5. August 2021 veröffentlichte Erklärung, dass die Erhöhung der Rundfunkgebühren rechtens ist, wobei gleichzeitig die Entscheidung Sachsen-Anhalts, die Beitragserhöhung abzulehnen, als verfassungswidrig erklärt wurde.

Angemerkt sei an dieser Stelle, dass das Gremium, das über die Gebühren befindet (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten), hauptsächlich aus Leuten besteht, die von den Parteien dorthin abgeordnet werden, ganz ähnlich also wie beim Bundesverfassungsgericht.

Dass der Fäulnisprozess auch schon auf tieferen Ebenen von Justitia angekommen ist, beweist der Fall eines Verweigerers der ‚Demokratie-Abgabe‘ aus Bochum, der deswegen ins Gefängnis gesteckt wurde, während „Schwerverbrecher auf Bewährung freigelassen werden“ (vgl. Ronald Berthold in Junge Freiheit, Nr. 36/21), sofern sie muslimische Zuwanderer sind.

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Kommentare

7 Antworten

  1. Das Bundesverfassungsgericht wurde seit der SPD Grünen Regierung gekapert und heimlich die Verfassungsklauseln aus dem GG entfernt. Ich habe mir von Professor Schachtschneider erklären lassen, das das GG der Alliierten das Rechtsinstrument ist, wonach man zu arbeiten hat, doch es wurde selbstherrlich verwässert und verfälscht, erst mit Barley SPD sitzt heute in Brüssel, dann mit Maas SPD und die Regierung Merkel vor allem beugt das Recht und das EUGH, welches unsere von den Alliierten zugebilligte Souveränität aushebelt.

  2. Im „besten“ Deutschland ist die traurige Wahrheit, daß derjenige, der recht hat, noch lange nicht recht bekommt. Das ist die Folge davon, daß eine Kanzlerin folgenlos das Gesetz brechen kann
    und der Verfassungsschutz nur als ein Erfüllungsgehilfe der jeweiligen Regierung fungiert. Man könnte auch von einer mehr oder weniger bestehenden Gleichschaltung sprechen.
    Wenn ich an die selbst erlebten Anfangsjahre der Bundesrepublik denke und mit den heutigen Gegebenheiten vergleiche, kann ich mit Heinrich Heine nur sagen:
    Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht!
    Bei Onkel Guido scheint hierüber wohl keine Besorgnis aufzukommen.

  3. Nachtrag:
    Vertrauen in den Staat und seine Institutionen?
    Das war einmal!
    Das geht aber nicht nur mir so, auch Menschen in meiner Umgebung empfinden ähnlich.
    Ihr Vertrauen schwindet zusehends.

    Das BVG einst und heute – welch ein Bedeutungsverlust!

  4. Meines Erachtens müsste die AfD diese aktuelle Situation öfters und hörbar für alle thematisieren und auch sachkundig kritisieren.
    Aber klar, ich gebe ja zu: Wo sie nicht zu Interviews eingeladen wird, um ihre Sichtweise darzulegen, ist das schwierig.
    Ihre Einschätzung der Lage darf nicht zu bemerkbar sein, da sie zum Aufwachen der Bevölkerung taugen könnte.

  5. Das Bundesverfassungsgericht kontrolliert nicht nur die Regierung, sondern sämtliche Staatliche Organe so sie mit legislative oder Exekutive zu tun haben

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