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3/4 der Asylbewerber sind ausreisepflichtig

CDU/CSU-Fraktion fordert: Bundesländer müssen Ausreisepflicht konsequent durchsetzen

Die Zahl der Ausreisepflichtigen in Deutschland steigt stetig. Ende 2013 waren mehr als 130.000 Menschen ausreisepflichtig. Die meisten Bundesländer führen jedoch nur in geringem Umfang Abschiebungen durch.
Dazu erklärt der innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Foto: IGFM
Foto: IGFM

„Wer sich nicht rechtmäßig in Deutschland aufhält, muss auch ausreisen. Der Rechtsstaat gewährt nicht nur Rechte, sondern muss sie auch durchsetzen. Nicht zuletzt gilt das für das Aufenthaltsrecht.
Asylrecht und Flüchtlingsschutz sind hohe Güter, die wir schützen müssen.  Das gebieten Verfassung und Menschenrechte. Deshalb ist es richtig, dass wir im Koalitionsvertrag eine erhebliche Beschleunigung der Asylverfahren beschlossen haben.
Wer asylberechtigt ist, soll schnell Klarheit über Schutz und Aufenthaltsrecht bekommen. Doch wer am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens weder Asyl noch Flüchtlingsschutz erhält, der muss auch ausreisen.
Dort, wo der Ausreisepflicht nicht freiwillig nachgekommen wird, müssen die zuständigen Bundesländer sie auch durch Abschiebungen durchsetzen. Auch das gebietet der Rechtsstaat, denn wer sich illegal in Deutschland aufhält, muss ausreisen, wenn er keinen Abschiebeschutz geltend machen kann.
Das gilt nicht zuletzt in Anbetracht drastisch steigender Asylbewerberzahlen. Es kann nicht sein, dass nach dem Grundsatz verfahren wird: Wer ein Aufenthaltsrecht hat, darf bleiben, und wer ausreisepflichtig ist, darf ebenfalls bleiben.
Es gilt jedoch auch, den Rechtsrahmen hierfür weiter zu verbessern. Die Union hat im Koalitionsvertrag dafür gesorgt, dass das Ausweisungsrecht novelliert wird und  die Vorschriften zur Durchsetzung von Aufenthaltsbeendigungen künftig praktikabler gestaltet werden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat Vorschläge zum Abbau von Vollzugshemmnissen erarbeitet, die wir nun zügig umsetzen müssen.“
Hintergrund:
Im Jahr 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 127.023 Asylanträge gestellt, 49.372 mehr als im Vorjahr. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um etwa 64 Prozent. Darunter waren 109.580 Asylerstanträge, 45.041 mehr als im Jahr 2012 (plus 70 Prozent). Allein im Jahr 2013 kamen mehr Asylbewerber als in den Jahren 2006 bis 2009 zusammen. Nur Rund 13,5 Prozent wurden 2013 als asylberechtigt anerkannt oder genossen Flüchtlingsschutz. Weitere 11,4  Prozent genossen Schutz vor Abschiebung (sog. subsidiärer Schutz). Damit sind dreiviertel der Asylbewerber ausreisepflichtig.

Kommentare

7 Antworten

  1. Die Botschaft Jesu mit dem Gleichnis des barmherzigen Samariters ist eindeutig.
    Mein „Nächster“ bestimmt sich hiernach nicht nach Volkszugehörigkeit, sondern ist immer situationsbedingt.
    Die Aussagen eines Thomas von Aquin zählen nicht. Die Bibel braucht in Bezug auf Nächstenliebe keine Auslegung. Jesus hat sich da ganz klar geäußert.
    Christliche Asylpolitik sieht daher anders aus.

    1. Guten Tag,
      offenbar ist Ihnen nicht bekannt, daß Christus „exklusivistisch“ erklärt hat: „Ich bin nur gekommen zu den verlorenen Schafen des Hauses Israel“. (Mt 15,24) – Erst nach der Auferstehung Christi begann die Heidenmission – und zwar nicht zuletzt deshalb, weil die Mehrheit des jüdischen Volkes verstockt blieb. Christus hat aber sehr wohl sein eigenes Volk zunächst „bevorzugt“, das wollen Sie einfach mal zur Kenntnis nehmen.
      Daß der Nächste situationsbedingt zu lieben ist, versteht sich am Rande. Wenn der Nachbar im Straßengraben liegt, hilft man ihm auf, was aber nichts daran ändert, daß man seine Eltern und Geschwister mehr lieben darf und soll als den Nachbarn. Es gibt immerhin ein eigenes Gebot: „Du sollst Vater und Mutter ehren!“. Wie christliche Asylpolitik aussieht, dafür haben Sie offensichtlich die unfehlbare Wahrheit gepachtet, wohingegen „Aussagen eines Thomas von Aquin nicht zählen“ (Ihre eigenen Auslegungen aber umso mehr?!).
      Faire Diskussionskultur sieht anders aus.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  2. Liebe deinen Nächsten wie dich selbst.
    Joseph, Maria und Jesus haben in Betlehem erfahren, wie es ist, unerwünscht im Stall untergebracht zu werden.
    Ein so reiches Land wie Deutschland kann Notleidende in dieser Größenordnung problemlos aufnehmen.
    Es gibt zum Glück auch katholische Gemeinden, die der Abschiebung zum trotz noch Kirchenasyl gewähren. Lobe den Herren für seine guten Taten!

    1. Guten Tag,
      Jesus, Maria und Joseph waren
      1. bei Ihrer Herbergssuche keine Ausländer, sondern Inländer
      2. bei der Flucht nach Bethlehem tatsächlich politisch verfolgt (Herodes wollte das Christkind ermorden)
      3. charaktergute Persönlichkeiten, sogar höchstheilig…!
      Ein „so reiches Land“? Wie bitte? Wir sind ein hochverschuldeter Staat, nicht zuletzt auch durch die Griechenland-Hilfe, die hauptsächlich von Deutschland geschultert wird!
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble
      PS: In Berlin sind fast die Hälfte sogar bei den Intensiv-Tätern ausländischer Herkunft (siehe Schluß des Artikels):
      http://charismatismus.wordpress.com/2013/05/01/berlin-erschreckende-zunahme-von-gewaltdelikten-und-einbruchen-doch-die-aufklarungsrate-sinkt/
      Zur Nächstenliebe gehört es übrigens auch, MITLEID mit den Opfern dieser Intensivtäter zu haben, zB. vergewaltigten Frauen – alles klar?

      1. Jesus, Maria und Joseph waren Fremde in Betlehem. Eine Unterscheidung zwischen Inländer und Ausländer ist da nicht zielführend.
        Entscheidend ist vielmehr die Tatsache, dass Jesus, Maria und Joseph als Fremde in Betlehem unerwünscht waren.
        Die heilige Familie hatte zudem in einem fremden Land (Ägypten) auch Zuflucht vor Herodes gefunden. Flucht und Vertreibung sind also auch biblisch. Nach deutscher Gesetzeslage wäre der heiligen Familie kein Asyl gewährt worden. Eine Aussage, dass der Engel Joseph im Traum vor der Kindestötung gewarnt habe, ist als Bewis vor deutschen Gerichten nicht tauglich. Mit anderen Worten: In vielen Fällen ist die Beweislage schwierig.
        Das christliche Gebot der Nächstenliebe betrifft alle Menschen, egal, ob Opfer oder Täter, und auch unabhängig von der Herkunft der Menschen.
        Im Übrigen ist nur ein sehr geringer Anteil der hier lebenden Ausländer kriminell. Das unterscheidet sich prozentual kaum von den Inländern. Meines Erachtens verbieten sich solche Zahlenspiele. Jedenfalls werden die Kriminalstatistiken diesbezüglich aufgrund der Schweizer-Schwarzgeldanleger wohl bald korrigiert werden müssen.

        1. Guten Tag,
          die heilige Familie war in Bethlehem so inländisch wie Sie in einer anderen deutschen Stadt oder Ortschaft als jener, in der Sie wohnen. Jesus, Maria und Joseph waren Juden in einem jüdischen Land; das hat also mit dem Ausländerthema null und nichts zu tun.
          Manche „Nordlichter“ bzw. „Preußen“ sind in bayerischern Dörfern auch „unerwünscht“, aber gleichwohl keine Ausländer.
          Natürlich wäre der Hl. Familie nach heutiger Gesetzgebung sehr wohl Asyl gewährt worden, wenn der Herrscher dem Baby aus politischen Gründen nach dem Leben trachtet. Die Beweislage wäre recht einfach, da Herodes ja tatsächlich den Kindermord durchführen ließ, was sich sicherlich bis nach Ägypten herumsprach.
          Daß Nächstenliebe grundsätzlich alle betrifft, müssen Sie hier niemandem erläutern, doch lesen Sie vielleicht mal bei Thomas v. Aquin nach, der ausführlich erklärte, daß wir zwar alle Menschen achten und lieben, aber sehr wohl die eigenen Volksgenossen nicht nur stärker lieben dürfen, sondern auch sollen.
          Übrigens schreibt auch Paulus: „Helft allen Menschen, besonders aber des Glaubens Genossen.“ – Er hat also Christen „bevorzugt“ genannt, Schreck laß aber auch nach!
          Leider sind Sie über die Kriminalstatistik nicht informiert – und daß sich aufgrund mangelnder Sachkenntnis „solche Zahlenspiele verbieten“, wäre zwar für Sie sehr bequem, ist aber wirklich „nicht zielführend“, um mich Ihrer Ausdrucksweise zu bedienen.
          Im übrigen bin ich seit meinem 14. Lebensjahr aktives Mitglied der IGFM, also der „Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte“, die sich immer für politische Verfolgte eingesetzt hat und heute noch tut – und die sich dafür engagiert, daß WIRKLICH verfolgte Menschen auch Asyl erhalten. Zum Thema Asylrecht haben wir in den 90er Jahren in unserer KOMM-MIT-Zeitschrift einen ausführlichen Aufsatz des damaligen IGFM-Geschäftsführers Iwan Agrusow (ein christlicher, orthodoxer Russe) veröffentlicht, so daß ich mich hierbei wohl ein wenig auskenne.
          Leider ist es so, daß der gute Ruf der tatsächlich Verfolgten durch jene Ausländer leidet, die aus ganz anderen Gründen hier hereinströmen, sich illegal aufhalten oder – wie derzeit in Berlin – z. T. schlimme Zustände herbeiführen:
          http://charismatismus.wordpress.com/2014/02/08/berlin-kreuzberg-grune-fordern-freikarten-fur-afrikanische-hausbesetzer/
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

  3. Wie ist dieser permanente Rechtsbruch gegen das Asylrecht überhaupt möglich und wer deckt oder fördert diesen Missbrauch, denn anders wären diese hohen Zahlen nicht zu erklären.
    Die Ausweisung bzw. Nichtanerkennung von Asylsuchenden erfolgt nach einem Rechts-verfahren, weltweit vorbildlich und nicht beanstandet.
    Wenn ein Deutscher beispielsweise wegen eines Verkehrsdeliktes mit einer Geldbusse von € 20,– rechtskräftig ohne Widerspruch belegt wird, gleichwohl nicht nach Aufforderung zahlt, erhält er Besuch von der Polizei, mit Streifenwagen zu zweit, oder noch demütigender die Polizei kommt an seinen Arbeitsplatz.
    Sind nur Deutsche Bürger/innen der Justiz und Polizei gegenüber haftbar, dort wird bequem das Recht durchgesetzt ?
    Die ganze Ausweisungs – Handhabung einschl. damit verbundener Kosten ist Riesenskandal, es wundert uns schon, daß das nicht im Bundestag thematisiert wird.
    Offensichtlich nur dann, wenn Deutsche Bürger/innen Fehlverhalten zeigen.

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