Top-Beiträge

Links

AfD beantragte „Hammelsprung“: Claudia Roth lehnt Klärung der Beschlußfähigkeit ab

Die AfD-Bundestagsfraktion hat in der Nacht von Donnerstag auf Freitag einen Hammelsprung beantragt, um die Beschlussfähigkeit des Bundestages vor der Abstimmung über eine Gesetzesvorlage festzustellen. Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth hat diesen Geschäftsordnungsantrag zurückgewiesen.

Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD im Deutschen Bundestag, Jürgen Braun:

„Frau Roth beugt das Recht. Die Verweigerung der Feststellung der Beschlussfähigkeit ist ein glatter Rechtsbruch, mit dem Frau Roth das Ansehen des Parlaments und das Vertrauen der Bürger in die Institution Bundestag nachhaltig beschädigt. Wichtige Gesetze werden auch gegen die geltenden Regeln durchgepeitscht.“

Die stellv. AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch kündigt an:

„Wir prüfen nun, was wir gegen die Willkür tun können, mit der ein offenkundig nicht beschlussfähiger Bundestag in tiefer Nacht unter erkennbar offener Missachtung der Geschäftsordnung Gesetze durchdrückt. Wir hatten die fehlende Beschlussfähigkeit formgerecht gerügt.“

 

Kommentare

0 Antworten

  1. Antwort an Bernhard:

    Das Gesetz, um das es hier geht ist ein Datenschutz-Erleichterungsgesetz. Jedoch enthält es einen Skandal-Passus (solche „Schweinereien“ in neuen Gesetzen zu verstecken, ist die neue Art zu regieren) und der macht es zu einem Spionagegesetz für NGOs, wie z.B. die von Soros mitgesponsorten NGos!

    Hiermit sollen Deutsche „für den Kampf gegen Rechts“ von sog. NGOs wie z.B. die Amadeu-Stiftung ausspioniert werden.

    Dazu wird der Datenschutz, also einfach die Grundrechte der verfassungstreu protestierenenden deutschen Bürger aufgehoben, damit diese Denunzianten sie den Staatsanwaltschaften melden können.

    http://www.youtube.com/watch?v=PaZQ3GMdvT8

  2. Herr Braun und Frau von Storch verschweigen hier ein wichtiges Detail:

    Nach der Geschäftsordnung kann sich der amtierende Bundestagsvizepräsident – also hier Frau Roth – im Einvernehmen mit den beiden ebenfalls anwesenden Schriftführern – diese drei Personen bilden den Sitzungsvorstand – darauf einigen, dass Beschlussfähigkeit vorliegt. Dann muss dem Antrag auf Durchführung des sog. Hammelsprungs nicht gefolgt werden.

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article196023245/Bundestag-Deshalb-durfte-Claudia-Roth-der-AfD-Hammelsprung-verweigern.html

    Frau Roth hat daher kein Recht gebrochen. Ihr Vorgehen steht mit der Geschäftsordnung in Einklang.

    Es liegt auch die Vermutung nahe, dass der Antrag rechtsmissbräuchlich gestellt wurde. Denn im Dezember 2018 hatte die AfD einen Hammelsprung gefordert, dann aber selbst gar nicht daran teilgenommen. Sie habe damit zeigen wollen, „dass es für alle Abgeordneten im Deutschen Bundestag künftig ungemütlicher werden wird“, teilte sie danach mit.

    Damit gab sie zu erkennen, dass es ihr nicht um die Sache ging, sondern darum, querulatorisch zu agieren.

    Ich habe mir natürlich auch die Frage gestellt, wie sich der Sitzungsvorstand einig sein kann, dass Beschlussfähigkeit besteht, wenn sich zum gleichen Zeitpunkt mit Sicherheit weniger als die Hälfte der Parlamentarier im Sitzungssaal selbst befanden.Ich habe dazu nichts gefunden, könnte mir aber vorstellen, dass der Vorstand davon ausging, dass sich zwar nicht die erforderliche Zahl von Abgeordneten im Saal befanden, diese jedoch im Bundestag waren und zur Abstimmung dann in den Plenarsaal zurück kehren würden.

    Ich gehe auch nicht davon aus, dass eine andere Entscheidung des Bundestags in der Sache erfolgt wäre, wenn mehr Abgeordnete an der Abstimmung teilgenommen hätten.

    Jedenfalls hat das Bundestags-Präsidium heute den AfD-Vorwurf des Rechtsbruchs zurückgewiesen.

    https://www.deutschlandfunk.de/antrag-auf-hammelsprung-bundestags-praesidium-weist-afd.1939.de.html?drn:news_id=1022276

  3. Wen wundert das? Asylbewerberleistungsgesetz wird 5 Tage die Woche von Beamten und Verwaltungsangestellten und Politikern schamlos gebrochen? Gesetz zählt in der BRD, dem UNO-Feindstaat oft  nicht.

    Was solls? Wir können ja irgendwohin auswandern! Vielleicht einen Schlafsack winterfest mitnehmen und Dosenmilch für unsere Kleinkinder!  NEIN, jetzt ist Schluss, das werden wir nicht tun.

    Heinrich Blezinger, Master of Science Cambridge, Soziologe Genf, aktiver Geschäftsmann, 80 Jahre alt

  4. Welches wichtige Gesetz standen zur Abstimmung? Das hat der AfD nicht gesagt.

    Außerdem: wenn im Bundestag etwas gegen die Regularien abläuft, gibt es sicherlich die Möglichkeit der Beschwerde. Und wenn das nichts nützt, auch der Klage. Das kann die AfD ja versuchen.

  5. Für die Grünen gilt nur das als Recht, was ihnen in den Kram passt. Kann denn ein Bundestagspräsident (oder Vize) einen solchen Antrag ablehnen? Der Buta hat doch eine Geschäftsordnung, ich google mal.

    1. Besser zuerst googeln und dann schreiben. Ja, der Sitzungsleiter kann diesen Antrag ablehnen wenn er sich mit den beiden Schriftführern einig ist, dass Beschlussfähigkeit vorliegt. Genau so wurde auch vorgegangen.

      1. Frau Roth durfte das, laut Geschäftsordnung. Und wenn man am kürzeren Hebel sitzt, solte man nicht jammern, und wenn man sich noch so ärgert. Denn so, wie es die Geschäftsordnung vorsieht, kann die Regierungspartei/en), jeden Hammelsprung ablehnen, wenn sie des nur geschickt genug anfängt.

  6. Nun ja, man kann natürlich so agieren, wie es die AFD-Fraktion getan hat. Aber was soll das? Zahllose Beschlüsse des BT werden seit jeher von einem offenkundig nicht mehr beschlussfähigen Plenum gefasst, ohne daß dies jemanden gestört hätte. Ein in allen Ausschüssen und auch bei allen Abgeordneten nicht umstrittenes Gesetz kann auch nächtens und von einer Handvoll MdB’s durchgewinkt werden. Wenn in einer solchen Konstellation eine Abgeordnete die Beschlussunfähigkeit herbeiführt, muß sie sich den Verdacht gefallen lassen, es gehe ihr in Wirklichkeit nur darum, den Betrieb zu behindern. Hat die AFD das wirklich nötig??

    1. „Aber was soll das?“
      Merkwürdige Frage. Es sollen Recht und Gesetz eingehalten werden!
      Wenn solche Fragen gestellt werden, zeigt das nur, wie weit Recht und Gesetz bei uns schon in die Brüche gegangen sind.
      Wer auf die Einhaltung von Gesetzen achtet, behindert also den Betrieb. Das läßt jetzt ganz tief blicken.

      1. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, die Beschlussfähigkeit zu prüfen. Daher wird auch kein Gesetz gebrochen. Im Übrigen sind noch immer Gesetze für die Menschen da und nicht umgekehrt. Deshalb ist Rechtspositivismus nicht oberste Richtschnur. Daher kann man Rechte auch missbräuchlich anwenden. Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ist dies im Einzelfall unzulässig.

        Im Übrigen wurde rechtlich nichts falsch gemacht.

  7. Passt schon. Aber bei diesen vielen passiven deutschen Wählern (die glauben, im „besten D. aller Zeiten“ zu leben), geht das.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

Blog Stats

685102
Total views : 8766738

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.