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Befangenheitsanträge gegen Richter des BverfG

Der Bundestagsabgeordnete Christian Wirth (AfD) hat in seiner Verfassungsbeschwerde gegen das „Bundesnotbremsengesetz“ sowie den Verfahren der Parlamentarier B. von Storch, Komning, Münzenmaier, die er als Verfahrensbevollmächtigter vertritt, Befangenheitsanträge gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgericht, Stephan Harbarth, die Vizepräsidentin, Doris König, sowie weitere Richter des Bundesverfassungsgerichts gestellt.

Grund war ein Essen dieser Richter am 30. Juni 2021 im Bundeskanzleramt zusammen mit Bundeskanzlerin Merkel, Bundesjustizministerin Lambrecht sowie weiteren Kabinettsmitgliedern. Gegenstand der Tagesordnung war dabei auf Wunsch Harbarths die Corona-Politik der Bundesregierung, so dass Bundesjustizministerin Lambrecht hierzu ein Referat hielt.

MdB Christian Wirth teilt dazu mit:

„Es kann nicht sein, dass das höchste deutsche Gericht sich quasi im Bundeskanzleramt ‚Instruktionen‘ abholt, wenn gleichzeitig Verfahren beim Bundesverfassungsgericht gegen die Corona-Politik der Bundesregierung anhängig sind. Von Richtern, die von der verfassungsrechtlichen Gewaltenteilung offensichtlich wenig beeindruckt sind, ist kein neutrales Urteil mehr zu erwarten.“

Des Weiteren stellt Wirth klar, dass trotz Auslaufen des „Notbremsengesetzes“ weiter ein Rechtsschutzbedürfnis und somit ein Anspruch auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besteht, da eine Wiederholungsgefahr nicht von der Hand zu weisen ist. Denn sowohl Frau Merkel als auch weitere politische und wissenschaftliche Akteure warnen permanent vor neuen Wellen und neuen Varianten des Corona-Virus.

Kommentare

3 Antworten

  1. So wie Ursula-Gertrud von der Leyen in hohe Ämter ohne Nachweis einer Befähigung gehievt wurde – völliges Versagen als Familienministerin und als Verteidigungsministerin sowie als EU-Kommissarin – so war es auch bei Harbarth.

    Er wurde von Kanzlerin Merkel zum obersten Richter gemacht, obwohl er als Rechtsanwalt (allerdings mit sehr hohem Einkommen) keine Erfahrung als Richter hatte. Er hat allerdings zusammen mit Schäuble und Merkel vor allem die AfD bekämpft.

    Man lese zu den heutigen Entscheidungen des BVerfG einmal die heftige Kritik früherer Präsidenten des höchsten Gerichts – so z.B. von Papier und di Fabio. Das einträchtige Festessen im Kanzleramt widerspricht auch äußerlich unserer demokratischen Ordnung und lässt so oder so nur Böses ahnen. Auch auf diese Weise erweist man der Gewaltenteilung einen Bärendienst und gibt Anlass zu Spekulationen.

  2. Seit 1993 muss das Bundesverfassungsgericht die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden nicht mehr begründen – und Herr Harbarth weiß das. Es ist daher abzusehen, dass auch bei Nichtannahme eines Befangenheitsantrags keine Begründung mehr gesetzlich vorgeschrieben ist und deswegen auch nicht erfolgt. Wie also werden Herrn Wirths Befangenheitsanträge wohl ausgehen?

    Ich nehme Wetten an!

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