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Die frühere Begründungspflicht für das Bundesverfassungsgericht einführen

Das Schweigen im Fall Böhmermann hat erneut die Problematik der fehlenden Begründungspflicht des Bundesverfassungsgerichts bei Nichtannahmebeschlüssen deutlich gemacht.

Diesen Mißstand wollte die AfD-Bundestagsfraktion bereits seit Herbst 2018 durch eine entsprechende Gesetzesänderung beheben (Bundestagsdrucksache 19/5492).

Jetzt fordert auch die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) eine Begründungspflicht einzuführen. Der AfD-Gesetzentwurf wurde Mitte letzten Jahres mit breiter Mehrheit auch der SPD-Fraktion im Bundestag abgelehnt.

Der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, ist erfreut über diese  – wenn auch späte – Unterstützung aus Bremen:

„Ich begrüße ausdrücklich, dass die Bremer Justizsenatorin unseren Gesetzentwurf, der gerade erst vor einem halben Jahr von ihren SPD-Genossen geschlossen abgelehnt wurde, erneut auf die politische Agenda setzt und mit Leben erfüllt.

Die Aufhebung der Begründungspflicht, wenn das Gericht eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung zulässt, ist ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip und lässt die Bürger ratlos zurück.

Es betrifft in diesem Fall Jan Böhmermann, dem die Senatorin zur Seite springt, in vielen anderen Fällen aber einfache Bürger.

Schließlich musste das Bundesverfassungsgericht über Jahrzehnte maßgebliche Gesichtspunkte benennen. Erst 1993 wurde die Begründungspflicht aufgrund einer gestiegenen Zahl der Verfassungsbeschwerden von CDU und FDP im Bundestag abgeschafft.“

 

 

Kommentare

3 Antworten

  1. Eine Begründungspflicht sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Wie sonst kann ein Antragsteller die Gründe der Ablehnung wissen? Dies erfordert nicht nur der Anstand, sondern unser Grundgesetz der Gleichwertigkeit. Arroganz und Ignoranz von seitens einiger Richter verhindern dies. Wie heißt doch der Spruch: „ Über uns nur noch der Himmel“

  2. Problematisch ist auch die übliche Verfahrensdauer, beim Bundesverfassungsgericht wie bei der sonstigen Gerichtsbarkeit. Hierzu habe ich Vorschläge entwickelt.

  3. Herr Brandner darf sich selbstverständlich freuen, aber die Vorgehensweise will genau überlegt sein. Da der Gesetzentwurf ursprünglich von der AfD kommt, muss sie ihn nun ablehnen, denn erst dann wird er von den Fraktionen des Altparteien-Kartells angenommen.

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