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Bildungsethik erfordert keine „Haltungs-Pädagogik“, sondern Unvoreingenommenheit

Von Dr. Axel Bernd Kunze

Unterricht, der überwältigt, widerspricht dem Bildungsgedanken und der Befähigung des Einzelnen zur Selbstbestimmung. Schüler sollen nicht für eine bestimmte weltanschauliche, parteipolitische Sichtweise oder ein singuläres Problemverständnis vereinnahmt werden.

Es geht beim Überwältigungsverbot und seinem Pendant, dem Kontroversitätsgebot, nicht um Wertneutralität, wohl aber um Unvoreingenommenheit. Was kontrovers diskutiert wird, muss auch didaktisch kontrovers aufbereitet werden.

Ich muss bereit sein, das Selbstverständnis des anderen wahrzunehmen, und ich muss zunächst unterstellen, dass der andere gute Gründe hat, anders zu urteilen als ich. Ich muss diese Gründe nicht akzeptieren. Aber ich muss zulassen, dass es andere Argumente gibt, die ausgesprochen werden dürfen und die ich zumindest prüfen muss. Erst dann kann kontrovers gestritten und um das bessere Argument gerungen werden.

Wo Haltung und Quote regieren, hat eine solche Einstellung keine Chance mehr. Unvoreingenommenheit und der Verzicht auf Überwältigung in Unterricht und Lehre setzen Freiheitsbewusstsein voraus, und die Fähigkeit, Wertkonflikte überhaupt wahrzunehmen.

Die aktuelle Impfdebatte, die Familien, Kollegien, Vereine, Freundeskreise etc. spaltet, ist nur ein Thema, das aktuell reichlich Anschauungsmaterial dafür bietet, wie oft ein Bewusstsein für gravierende Wertkonflikte fehlt. Nicht wenige, die über eine Polarisierung bei diesem Thema klagen, merken gar nicht, welchen Anteil sie selber daran haben, und zwar durch fehlende Unvoreingenommenheit.

Da wird im vollen Brustton der Überzeugung erklärt, es gebe keine guten Gründe, sich nicht impfen zu lassen.  Wir wissen schon: „Die“ Wissenschaft hat schließlich festgestellt. Und im Ton moralischer Überlegenheit werden Haltungsnoten verteilt, sind die Rollen von vornherein schon vergeben: Lässt Du Dich noch überzeugen, oder hat es keinen Sinn mehr, mit Dir zu reden!? Implizit steht schnell der Querdenkervorwurf im Raum. Wenn aber schon vor jedem Gespräch klar ist, wer der Gute und wer der Böse ist, macht der Austausch von Argumenten wenig Sinn.

Ohne Bewusstsein für gravierende Wertkonflikte, den Wert der Freiheit und die Fähigkeit zur sorgfältigen, unvoreingenommenen, differenzierten ethischen Güterabwägung wird es Lehre ohne pädagogikwidrige Überwältigung nicht geben können.

Leider schwinden diese Voraussetzungen im öffentlichen Diskurs. Am Ende blühen Agendawissenschaft und Haltungspädagogik. Es droht eine „Diktatur des Guten“. Doch Vorsicht: Moralisierung ist noch keine Moral, schon gar nicht ethische Reflexion.

Gesundheitsminister Jens Spahn hat im vergangenen Jahr davon gesprochen, dass wir nach der Coronakrise einander viel verzeihen müssten. Das ist richtig, weil Menschen fehlbar sind, nicht zuletzt in Krisen- und Ausnahmesituationen. Unverzeihlich ist es allerdings, wenn wir elementare Grundprinzipien unserer Wert- und Verfassungsordnung aufgeben wollten.

Zu den elementaren Prinzipien einer freiheitlichen Staats- und Verfassungsordnung gehört, dass einzelne Grundrechte nicht durch vorschnelle, einseitige Güterabwägung zulasten anderer verwirklicht werden.

Jede Impfung bleibt ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (dies gilt erst recht für Impfstoffe, die im Zuge einer verkürzten Notfallzulassung eingeführt wurden), weshalb nicht etwa unter Verweis auf Sozialrechte einfach eine Pflicht zur Impfung proklamiert werden kann.

Nicht immer werden gravierende Wertkonflikte im praktischen Vollzug einvernehmlich gelöst werden können. Daher braucht es unabhängige Gerichte, die im Konfliktfall unvoreingenommen entscheiden können.

Es wäre dem Rechtsfrieden abträglich, wenn in der Coronakrise auch das Bundesverfassungsgericht Schaden genommen haben sollte – so befürchtet es aber die „Welt am Sonntag“ vom 10. Oktober 2021, wenn sie über das Kanzlerdinner zwischen Kabinett und Verfassungsrichtern titelt: „Juristen befürchten Einflussnahme auf Corona-Urteile“.

Nicht nur pädagogisch, auch juristisch ist Unvoreingenommenheit ein hohes Gut: Wer sich in seinen Grundrechten beeinträchtigt sieht und in Karlsruhe Rechtsschutz sucht, muss sich auf ein unparteiisches Urteil verlassen können. Und hierzu zählt, dass nicht eine Prozessseite – in Karlsruhe nicht selten die Regierung – vorab die eigenen Argumente mit dem Gericht abgestimmt hat. Eine solche Kumpanei wiegt schwer.

Für ein funktionierendes Staatswesen ist es wichtig, dass sich Verfassungsorgang grundsätzlich gegenüberstehen und nicht miteinander kungeln. Die Befangenheitsanträge gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, und Verfassungsrichterin Susanne Baer, die gegenwärtig auf dem Tisch liegen, sind ein deutliches Alarmsignal.

Es wäre schlimm, wenn in dieser Krise auch die „dritte Gewalt“ im Land Würde und Anstand verlieren sollte. Unvoreingenommenheit und Vertrauen sind wertvolle Güter, die schnell verspielt, aber nur mühsam wieder aufgebaut sind.

Quelle und vollständiger Beitrag von Dr. Kunze hier: https://bildung-und-ethik.com/2021/10/11/schlaglicht-vom-wert-der-unvoreingenommenheit/

Kommentare

2 Antworten

  1. Warum im Konjunktiv („Es wäre schlimm“), Herr Dr. Kunze? Der Fall ist längst eingetreten. Nicht nur das höchste deutsche Gericht ist kompromittiert, auf unteren Ebenen herrscht schon lange eine ‚Zwei-Klassen-Justiz‘, das beweisen viele Urteile – Stichwort: Ausländer-Bonus.

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