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Bundesregierung will Gesetze gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution verschärfen

„Schutzlücken des rot-grünen Gesetzes von 2002 schließen“

Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Donnerstag in erster Lesung den Gesetzentwurf der Koalition zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten.

Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff:

„Mit dem Gesetzentwurf geht die Koalition konsequent gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution vor. Wir werden zum einen die Strafvorschriften zum Menschenhandel erweitern und verschärfen. Um Prostituierte besser vor sexueller Ausbeutung zu schützen, sollen Bordelle außerdem künftig behördlich überwacht werden. 

Das RECHT hilft der JUGEND
„Das RECHT hilft der JUGEND“

Es geht darum, die gravierenden Schutzlücken zu schließen, die das rot-grüne Prostitutionsgesetz von 2002 hinterlassen hat. Als Folge der damaligen Liberalisierung können Zuhälter und Bordellbetreiber heutzutage nahezu unkontrolliert ihren Geschäften nachgehen. Der Kriminalität im Rotlichtmilieu wurde dadurch Vorschub geleistet. Dies muss sich dringend ändern.

Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass Betreiber von Bordellen künftig überprüft, die Bordelle kontrolliert und der Betrieb durch Auflagen eingeschränkt werden kann, insbesondere wenn dies zum Schutz der Prostituierten oder der Allgemeinheit erforderlich ist.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels ist der zweite wichtige Baustein des Gesetzentwurfs. Wegen Menschenhandels soll sich danach auch derjenige strafbar machen, der dabei eine Organentnahme zum Ziel hat oder die Straftaten oder die Bettelei eines anderen ausnutzen will. Wenn das Opfer noch nicht volljährig ist oder leichtfertig in Todesgefahr gebracht wird, drohen dem Täter in Zukunft höhere Strafen.

Der Gesetzentwurf ist für die Union ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem schlüssigen Gesamtkonzept gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution, das repressive und präventive Maßnahmen und insbesondere Hilfen für die Opfer umfassen muss.“

Hintergrund: Die erste Lesung dieses Gesetzespaketes wird am heutigen Donnerstag nach dem Tagesordnungspunkt 7 – voraussichtlich gegen 16:30 Uhr – beraten werden.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1  / 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de

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