„Blitzkrieg gegen das Lebensrecht“
Das Europäische Parlament in Straßburg wird am 21. und 22. Oktober dieses Jahres über einen fatalen Entschließungsantrag gegen das Lebensrecht ungeborenen Kinder entscheiden.
Diese Initiative von Abtreibungsbefürwortern kam völlig überraschend. Kritiker sprechen hinsichtlich dieses sog.“Estrela-Berichts“ (A7-0306/2013) von einem „Blitzkrieg gegen das Leben“.
Eine sorgenvolle Befürchtung steht dabei im Raum: Wird Protest gegen Abtreibung von der EU-Administration bald schon als angebliche „Diskriminierung von Frauenrechten“ untersagt?
Der Entschließungsantrag von linkspolitischer Seite plädiert unter dem Slogan „sexueller und reproduktiver Rechte“ für ein sog. „Grundrecht auf Abtreibung“. Die Folge wäre u.a. eine EU-weite Diskriminierung der Lebensrechtler.
Mit dieser geplanten EU-Initiative wollen lebensfeindliche Kreise den großen Überraschungs-Erfolg der europaweiten Bürgerinitiative „ONE OF US / Einer von uns“ bereits offenbar schon im Vorfeld weiterer Entscheidungen neutralisieren bzw. ausbremsen.
Überdies wird in dem Entschließungsantrag ein europaweiter Sexualkunde-Zwang in den Schulen gefordert.
Reaktion auf Günter Annens Eilbrief
Der katholische Lebensrechtler Günter Annen aus Weinheim wandte sich am 17. Oktober 2013 an hunderte Parlamentarier in Europa und forderte sie auf, sich bei dieser Abstimmung klar zu Lebensrecht und Menschenwürde zu bekennen.
Die Europa-Abgeordnete Elisabeth Köstinger von der ÖVP (Österreichischen Volkspartei) hat dem deutschen Lebensrechts-Aktivisten in ebenso erfreulicher wie aufschlußreicher Weise geanwortet.
Die österreichische Politikerin ist Sprecherin für Gleichstellung und Geschlechterfragen der ÖVP-Delegation im Europäischen Parlament und damit zuständig für diese Causa.
Sie schreibt eingangs:
„Ich kann Ihnen versichern, dass ich Ihre Bedenken zu dem vorliegenden Bericht teile. Der sogenannte „Estrela-Bericht“ zu sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte ist ein für die ÖVP-Delegation sowie EVP-Fraktion im Europäischen Parlament sensibler Bericht, der gleich in mehreren Bereichen über das Ziel hinausschießt.“
Sodann kritisiert sie die „Bagatellisierung“ – also Verharmlosung – von Abtreibung „unter dem Deckmantel der sexuellen und reproduktiven Rechte“.
Diese würde als „ein generelles Recht für Frauen dargestellt und auf dieselbe Stufe wie Aufklärungs- und Informationsangebote gehoben“. – Dies sei, so die ÖVP-Vertreterin, „eine Verzerrung der Realität“.
Gewissensfreiheit EU-weit in Gefahr!
Außerdem sieht sie zu Recht die Gewissensfreiheit der Bürger gefährdet:
„Ein weiterer Bereich ist die Darstellung der Gewissensfreiheit in dem vorliegenden Bericht. Die Inanspruchnahme der Verweigerung zu Schwangerschaftsabbrüchen aus Gewissensgründen wird als Missbrauch definiert.
Darüber hinaus wird zu einer staatlichen Kontrolle der Gewissensfreiheit aufgerufen und medizinischem Personal die Fähigkeit von freien Gewissensentscheidungen abgesprochen. Dies ist für uns inakzeptabel.“
Elisabeth Köstinger plädiert zudem für den Grundwert der Subsidiarität, was bedeutet, daß die jeweils kleinste gesellschaftliche Einheit das erledigt, was ihr möglich ist, so daß ungebührlicher Zentralismus verhindert wird:
„Die Familienplanung sowie die damit verbundenen Fragen fallen nicht in die Zuständigkeit der Europäischen Union, sondern sind Zuständigkeit der jeweiligen Mitgliedsstaaten. Dies soll für uns auch künftig so bleiben.
Aus diesen Kritikpunkten zieht die Europa-Parlamentariern einen klaren Schluß:
„Vor diesem Hintergrund hat sich die Europäische Volkspartei, in der auch die Österreichische Volkspartei vertreten ist, dazu entschlossen, gegen den Bericht zu stimmen.“