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Ein Staatsrechtler über die asylrechtliche Zuwanderung nach Deutschland

Von Prof. Dr. iur. Karl A. SchachtschneiderSchachtschneider_slide001

Ein Überblick über die Rechtslage

Die asylrechtliche Zuwanderungspolitik soll im Folgenden auf den Prüfstein des Grundgesetzes gestellt werden:

Subjektives Recht der Flüchtlinge auf Asylrecht?

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, lautete Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG und lautet nach der asylrechtlichen Grundgesetzänderung 1993 Art. 16 a Abs. 1 GG.

Dem neuen Grundgesetzartikel wurde allerdings ein Absatz 2 hinzugefügt, der das Grundrecht auf Asylrecht wesentlich einschränkt. Art. 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert: „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“.

Auch das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951/1967 gibt den Flüchtlingen einen ähnlichen Status, aber kein subjektives Recht auf Aufnahme in das Zufluchtsland.

Die Staatenpraxis hat in dem Asylrecht immer, ähnlich dem früheren Kirchenasyl, ein Recht der Staaten gegenüber anderen Staaten gesehen, deren Staatsangehörigen vor deren politischer Verfolgung Schutz zu gewähren, ein Schutz, der eigentlich eine Verletzung der Personalhoheit des Verfolgerstaates ist.

Ein subjektives, also einklagbares Recht auf Asylrecht praktiziert auf Grund einer frühen und stetigen Judikatur des Bundes­verfassungs­gerichts nur Deutschland. Diese Judikatur war und ist irrig. Dem Völkerrecht entsprach sie nie.

Das zeigt der deutlichere Wortlaut der Menschenrechts­erklärung, vor allem aber das Wort „genießt“, mit dem ein subjektives Recht zu formulieren geradezu abwegig ist. Wenn jemandem Asyl gewährt wird, dann kann er es als eine Art des vorübergehenden Aufenthaltsrechts genießen und ist vor Auslieferung sicher.

Das subjektive Recht hat zu langjährigen Asylverfahren geführt, welche außerordentliche menschliche Schwierigkeiten mit sich bringen und immense Kosten verursachen.

Politische Verfolgung als Asylrechtsgrund

Wie schon beim Zuwanderungssturm in den frühen neunziger Jahren sind die meisten Asylanträge erfolglos. Meist stellen diese mißbräuchlich Wirtschafts­flüchtlinge, die ein besseres Leben in Deutschland suchen. Ubi bene ibi patria, ist deren Maxime.

Rechtsmißbrauch ist kein Rechtsgebrauch und somit nicht schutzwürdig. Es versteht sich, daß wirtschaftliche Not eines Landes kein Asylgrund ist. Aber auch Krieg eines Landes oder Bürgerkrieg in einem Land wird nicht als politische Verfolgung anerkannt.

Nur die persönliche Verfolgung eines Menschen, „durch die er in seinem Leben oder seiner Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist“, schafft nach der Genfer Flüchtlings­konvention, die auch als Asylgründe praktiziert werden, einen Asylgrund (Art. 1 A Nr. 2 der Konvention).

Quelle und FORTSETZUNG des Artikels von Prof. Schachtschneider hier: http://www.wissensmanufaktur.net/verfassungswidrige-einwanderung

Foto: www.paxeuropa.de

Kommentare

Eine Antwort

  1. Nun ist aber gerade die letzte Unterscheidung sehr schwierig zu treffen. Wann entflieht jemand „nur“ einem Bürgerkrieg und wann einer persönlichen Verfolgung?
    Mit der Begründung hätte man auch viele Juden zurückweisen können, die nach 1939 aus dem Deutschen Reich, Österreich, dem Sudetenland etc. etc. flohen. Es war ab da Krieg UND sie wurden persönlich verfolgt, was aber im Ausland teilweise nicht sicher bekannt und auch nicht anerkannt war. Das wurde vielfach berichtet, dass Kuriere im Ausland auf Desinteresse und Unglauben stießen…

    Christen sind definitiv verfolgt, aber auch in den Bürgerkrieg verwickelt. Im Irak bilden sie sogar kleine Armeen gegen den IS. In Syrien scheint man kein Land mehr zu sehen…

    Vielleicht war die Zeit der Diktaturen zu lang!

    Der erwähnte erste Anstrum nach dem Fall des Eisernen Vorhangs brachte viele Osteuropäer hierher. Ja, warum sind sie nicht geblieben? Warum sind die Heerscharen an Russlanddeutschen nicht geblieben? Schließlich hatten viele schon Jahrhunderte in Russland gelebt – nicht anders als ausgewanderte Deutschamerikaner?
    Wenn ich sie frage: Warum wolltet ihr unbedingt hierher sagen sie mir alle, dass sie in das Land, in dem sie zuletzt Jahrzehnte lang zwar irgendwie gelebt haben, dennoch ein so gedeckeltes Leben führen mussten, dass der Durst nach Freizügigkeit riesig war.
    Anders: Die Diaktatur mit all ihren Schikanen hatte sie mürbe gemacht. Sie konnten und wollten nicht mehr dort.

    Vermutlich spielt dieses Motiv auch bei all den Leuten aus dem nahen Osten eine Rolle. Zu lange schon leben sie unter erstickenden Verhältnissen – entweder einem panarbischen Diktator oder einer islamischen Diktatur. Sie sind seelisch und geistig zermürbt und sehen keine Perspektive mehr.

    Wir haben bei den Migranten aus Russland die Erfahrung gemacht, dass der Freiheitsdurst schnell in Verachtung umkippte, als sie sahen, wie es in der „Freiheit“ zugeht.
    Sie wollen der Diktatur des Herzens entfliehen und werden hier von ihr wieder eingeholt.
    Diese Reaktion ist bei Leuten aus dem Nahen Osten noch viel stärker.
    Sie leben in tiefem Groll und heimlichen Umsturzplänen unter uns und solidarisieren sich hier mit denen, die ebenfalls diese Gedanken in sich tragen: länger ansässigen Muslimen, Rechtsradikalen, Erzreaktionären.

    Die einzige Lösung könnte ein wirklich stabiles, ich meine: geistig und moralisch stabiles Europa/Deutschland bieten.
    Aber genau das haben wir kaum noch.

    Ehrlich gesagt sehe ich kein Land in der Krise.

    Ich glaube auch nicht, dass in diesem Saftladen hier noch einer bereit ist, auf so etwas wie vernünftige verfassungsrechtliche Debatten zu hören.
    Man schafft es ja nicht mal, genügend Personal aufzubringen, um die Massen, die man unkontrolliert herein lässt, zu verwalten!

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