Top-Beiträge

Links

Homo-Splitting: Wer schützt die Verfassung vor dem Bundesverfassungsgericht ?

Von Jörgen Bauer

Anders als in Frankreich regt sich hierzulande niemand auf, was auch daran liegt, dass uns von interessierten Kreisen  – über Jahrzehnte hinweg  – ständig weisgemacht wurde, dass Homosexualität “völlig normal” ist. Krank  – nämlich homophob  –  ist allenfalls jener, der das anders sieht.

Und weil das niemand sein möchte, sagt natürlich keiner was, zumal er fürchten muss, den Zorn “interessierter Kreise” auf sich zu ziehen und “ausgegrenzt” zu werden. Erst wenn er sich traut, mit anderen darüber zu sprechen, merkt er, dass er keinesfalls der einzige “Homophobe” ist, sondern dass das andere ganz genau so sehen. 120505393_BV_July und Mike

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat mit seinem Urteil zum Ehegattensplitting für Homopaare einen weiteren Schritt in Richtung “Homo-Ehe” getan.

Das Grundgesetz privilegiert die Ehe als natürliche Lebensordnung, die es, was auch immer noch beschlossen werden mag, tatsächlich nur zwischen einem Mann und einer Frau geben kann.

Dass die natürliche Lebensordnung, ebenso wie das Grundgesetz, durch das BVG-Urteil unterminiert wird, muss das BVG  in einer Zeit des allgemeinen Relativismus und zunehmender Unverbindlichkeit nicht weiter stören. 

Weil das aber nicht folgenlos bleiben kann, müsste die Frage richtig lauten: „Wer schützt die Verfassung vor dem Bundesverfassungsgericht?”.

Jörgen Bauer aus Heidenheim ist evangelischer Christ

Kommentare

2 Antworten

  1. ihr sogenannten Christen seit unglaublich, wie kann man nur so engstirnig, diskriminierend und arrogant und glaubt Ihr könnt sagen, was die natürliche Lebensordnung ist. Bin froh, dass das Dritte Reich abgeschafft wurde! Würdet Ihr Euch mal mit der Wissenschaft beschäftigen, dann wüßtet Ihr das Homosexualität in dem Sinn normal ist, dass die Betroffenden kein Wahl haben. Sie haben sich das nicht ausgesucht. Gott sei Dank gibt es immer mehr tolerante Menschen! Ein Volksentscheid, das haben Umfragen ergeben, würde zugunsten des Homosplitting ausfallen. Und das ist richtig so. Es kann nicht sein, dass diese alle Pflichten übernehmen, finianziell füreinander aufkommen müssen, aber keine Rechte haben! Aber wie heißt es, je mehr man sich gegen etwas wehrt und empört ist, um so mehr Eigenanteile trägt man in sich selbst.

  2. Es ist wirklich wahr – ist das noch Demokratie, wenn nicht die Legislative, sondern die Judikative die Gesetze „macht“ oder vielmehr die Forderung an die Legislative stellt, die Gesetze so zu machen.
    Mich würde mal ein Volksentscheid über diese Frage interessieren, mal sehen, ob dann eine Mehrheit zustande käme.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

Blog Stats

685455
Total views : 8767554

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.