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Der Gesang gehört zum Gottesdienst

Von Dr. Heinz-Lothar Barth

Mit Bestürzung las ich, daß fast die Hälfte der Bürger den Gesang ohne Maske im Gottesdienst ablehnt. Es ist also der Bundesregierung durch ihre stetigen Panikkampagnen gelungen, sehr viele Menschen radikal zu verängstigen und ihnen so ein vernünftiges Urteilsvermögen  zu rauben.

In einem SPIEGEL(!)-Interview (Nr. 8/2021) betonte der Wiener Liturgiewissenschaftler Prof. Hans-Jürgen Feulner, daß nach neueren Studien das Singen nicht mehr Aerosole verbreitet als lautes Sprechen.

Daß die Gemeinde singen soll, führt uns unser HERR im Abendmahlsgeschehen, dem Prototyp jedes christlichen Gottesdienstes, selbst vor Augen. In Mk 14,26 heißt es: „hymnēsantes“ – „hymno dicto“ – „nach dem Lobgesang“.

Auf das früheste Gemeindeleben bezogen, hören wir vom gemeinsamen Gesang in Eph 5,19 und Kol 3,16. Reichlich Material für die folgenden Jahrhunderte läßt sich Rainer Schwindts Buch „Der Gesang der Engel“ (Herder 2018) entnehmen.

Was die angebliche Notwendigkeit betrifft, immer noch Masken zu tragen, erinnere man sich an die Auskunft der „Experten“: „Sie waren erst schädlich, dann überflüssig, schließlich nützlich und heute sind sie unbedingt notwendig“, so Fritz Söllner, Professor für Volkswirtschaftslehre, in der Jungen Freiheit vom 9.6.2020.

Und der Gebrauch von Gesichtbedeckungen trat ja als Problem wohl nicht erst 2020 auf, so daß man anfangs hätte unsicher sein können; man betrachte nur China. Es geht hier aber heute eben um „Symbolik“!

In der Vergangenheit haben die Kirchenleitungen es gegenüber dem Staat, der nach Art. 4 GG und Konkordatsrecht gar nicht in ihre kultischen Freiheiten eingreifen darf, weitgehend an Starkmut fehlen lassen, wie Dr. Josef Heinskill und ich in unserem Buch „Die Coronakrise“ (Wil/Schweiz 2021) dokumentiert haben.

Man sollte umkehren, die Gläubigen sachlich und vernunftgemäß über das, was wirklich not tut, informieren und so Gott wieder uneingeschränkt die Ehre geben.

Unser Autor Dr. Heinz-Lothar Barth ist Publizist und lehrte Alte Sprachen an der Universität Bonn

Kommentare

12 Antworten

  1. Zum Thema:
    Ich kann es auch nicht verstehen, das bei einer Inzidenz von rund 5 in der Kirche immer noch die strengsten Regeln aufrechterhalten werden müssen (Maske während des ganzen Gottesdienstes, kein Gesang). Ich bin aber überzeugt, dass das mehr an der Faulheit oder Ignoranz der Kirchenmänner liegt. Wenn sie sich um Lockerungen bemühten, würden sie sie mit Sicherheit auch bekommen.

    Mir fehlt der Gemeindegesang in der Kirche auch, eine theologische Bedeutung kann ich ihn aber nicht beimessen. Meines Wissens war er gerade in der katholischen Kirche (Alter Ritus) ursprünglich nicht vorgesehen und hat sich erst im Rahmen der „liturgischen Bewegung“ in etwa seit Beginn des 20. Jahrhunderts durchgesetzt. Und selbst wenn er vorher schon verbreitet war, ist der Gemeindegesang für die Messe nicht unabdingbar und meines Wissens nicht einmal explizit vorgesehen.

    So gesehen, gibt es in diesem themenfeld wichtigere Dinge, z.B. dass alle Gläubigen, die es wünschen, trotz Beschränkungen eine Messe besuchen können.

  2. Lobt froh den Herrn, ihr jugendlichen Chöre; er höret gern ein Lied zu seiner Ehre! Lobt froh den Herrn, lobt froh den Herrn!
    Der Gesang gehört zur Messe, er befreit, macht fröhlich, öffnet Herz und Geist. Warum verzichtet die Kirche in blindem Staatsgehorsam auf diesen Teil des Gottesdienstes?? Kein Mumm, Angst vor Auseinandersetzung? Außerhalb der Kirche herrscht der Staat >>gebt dem Kaiser, was … In der Kirche sollte die Kirchengemeinde ihre eigenen Regeln hochhalten!!! PUNKT!!!

  3. Bernd.Tradihausen liegt im Nirgendwo und die Neubürger sind die Gäste von Frau merkel und den „Gutmenschen“.Verstanden.

    1. Ich heiße Bernhard. 3 Tastenanschläge mehr sollten drin sein.

      Dass das ihre Definitionen sind, weiß ich wohl; ich glaube aber, dass Onkel Guido etwas anderes gemeint hat.

  4. Am letzten Wochenende ging unsere Tochter zur Firmung. Gut, wenn man es wußte, denn von alleine wären die wenigsten darauf gekommen: Das Kirchengebäude mit rot-weißen Ketten abgesperrt, am „Checkpoint“ eine Frau mit „Ordner“-Schildchen und Klemmbrett, die im vollen Bewußtsein der eigenen Wichtigkeit einzeln die einzelnen Personen nach den Namen fragte und sorgfältig abhakte. Jede zweite Bank mit Bürostühlen verstellt, die Bänke mit fehlerhaftem Glaubensbekenntnis beklebt („Auferstehung von den Toden“) und am Boden große Richtungspfeile aus Klebeband.

    Im Gottesdienst sang dann eine Schubidubi-Singegruppe populäre Liedchen und die Kommunion spendete Frau Pastoralassistentin in Jeans und ausgeleiertem Poloshirt, Pfarrer und Domdekan saßen derweil brav auf ihren Stühlen.
    Schauderhaft.

    1. Manches, was Sie schreiben ist nicht erfreulich; die namentliche Erfassung der Gläubigen ist aber eine behördliche Vorgabe, um die die Kirche nicht herum kommt. Wenn der Blick dieser Dame Ihnen nicht gefallen hat, ist das natürlich bedauerlich; es ändert aber nichts an der Notwendigkeit der Registrierung.

      1. Glauben Sie mir, ich bin mit den behördlichen Vorgaben inhaltlich durchaus vertraut. Kernpunkt meiner Kritik ist die Art der Durchführung und das eigenständige Erweitern durch Kirchenfunktionäre, die gerade kirchenferne Personen nur ungläubig mit dem Kopf schütteln lassen. Weder Ketten-Absperrung des Kirchengebäudes noch die Art und Weise der Datenerhebung ist z.B. vorgegeben, da die Firmlinge + 4 Personen namentlich geladen wurden und nicht eine einzige Person sichtbar war, die darüber hinaus in die Kirche wollte. Da war keine Menschenmenge zu bändigen und kein Einlaß zu regulieren, daher war das reine Selbstdarstellung der (vom Pfarrer so bezeichneten) „Ordnungskräfte“. Zudem liefen und riefen diese in der Kirche herum, als seien sie in einer Abflughalle tätig.

        Abgesehen davon: Die Willfährigkeit, mit der Bundesbürger als behördliche Handlanger agieren, um z.B. mit einem „Ordner“-Plastikkärtchen etwas Kontroll-„Macht“ zu bekommen (sei diese auch noch so gering und lächerlich) oder per social media „Maskenmuffel“ anzuzeigen, ist nach 70 Jahren freiheitlich-demokratischer Grundordnung schlicht gruselig. Da muß man nicht auf die umgangssprachlichen NS-„Blockwarte“ oder die „Freiwilligen Helfer der VP“ in der DDR geringschätzig herunterschauen, in der Gegenwart gibt es genügend Figuren, die nur auf das Stichwort warten.

  5. solang die Kirchenherren und Damen sich selbst nicht mal lautstark zu dieser Gängelei äußern, solange wird sich nichts ändern. Wir verzichten auf einen Gottesdienstbesuch.

  6. Es ist bedauerlich, dass Dr. Barth jetzt auch in dieses Horn stößt, ich schätze seine Arbeiten außerordentlich aber das macht wohl der dauernde Umgang mit den Neubürgern in Tradihausen

  7. Der Gesang gehört auf jeden Fall in en Gottesdienst. Und nicht nur von einem Chor…
    Der Autor hat alles richtig beschrieben.

    Ich bevorzuge eine Messe in Niedersachsen. In dem Bundesland darf im Kirchenraum am Platz der MNS abgenommen werden und gesungen werden. Nur beim Laufen in dem Kirchenraum muss der MNS getragen werden. Bischof Bode war diesbezüglich früh mit Massnahmenaufhebungen.
    Auch in den Freiluftmessen darf gesungen werden.

    In unserer Heimatgemeinde ist es immer noch so streng wie in den Wintermonaten. Gesungen wird von dem Organisten. Echt schrecklich.
    Die Seele braucht das Singen im Kirchenraum.

    Anstelle von Weihwasser steht nun ein festinstallierter Desinfektionsspender für die Gläubigen. Weihwasser schon seit 15 Monaten nicht mehr im Kirchenraum.
    EInfach nur noch zum davonlaufen.

    Es fehlt den Verantwortlichen an nötiger Sensibilität für Ihre Kirchgänger. Auch diese geniessen bis heute ihren Regulierungsauftrag in den Kirchen in der C- Krise. Nun sind die Alten durchgeimpft und es passiert trotzdem nichts. Die Hoffnung der Leute war umsonst.
    Nicht einmal singen dürfen sie.

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