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Wird die bayerische Staatsregierung gegen Merkels Asylpolitik klagen?

„Man kann nicht zugleich Regierung und Opposition sein“

Der frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio hat der Bundesregierung Rechtsverstöße in der Asylpolitik vorgeworfen. Der angesehene Staatsrechtler geht dabei der Frage nach, „ob der Bund seine grundgesetzlichen Pflichten zur Grenzsicherung in landes- und damit bundesschädigender Weise vernachlässigt“. AfD_Plakat_A0_Deutschland_RZ_500

Sein Urteil: Im Hinblick auf die versagenden Schengen- und Dublin-Verordnungen sei der Bund zur Grenzsicherung verpflichtet. Das Grundgesetz setze „die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatgebiet befindlichen Personen voraus“, schreibt der ehem. Verfassungsrichter.

Das Grundgesetz garantiere zwar jedem eine „menschenwürdige Behandlung“, es garantier jedoch „nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis“, mahnte der Verfassungsrechtler weiter. „Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“

Die bayerische Staatsregierung kündigte an, das 85-seitige Gutachten prüfen zu wollen. Ministerpräsident Horst Seehofer hatte im vergangenen Jahr gedrohtt, vor dem Verfassungsgericht gegen das derzeitige Grenzregime zu klagen.

Zögert die CSU noch wegen der Landtagswahlen?

Laut Bildzeitung hat die CSU einen Gang nach Karlsruhe noch vor den Landtagswahlen im März ausgeschlossen. Die CSU-Basisbewegung „Konservativer Aufbruch“ fordert dagegen die Bayerische Staatsregierung auf, wegen der eindeutigen Stellungnahme di Fabios eine entsprechende Verfassungsklage einzureichen:

„Unsere CSU-Führung möchten wir zudem bitten, als Ultima Ratio ernsthaft über einen Ausstieg aus der Großen Koalition nachzudenken. Wir dürfen als CSU dem fortgesetzten Rechtsbruch der Bundeskanzlerin nicht weiter tatenlos zuschauen und diesem damit auch noch Vorschub leisten“, sagte der Sprecher der Initiative, David Bendels, der Wochenzeitung JUNGEN FREIHEIT.

Wenn eine Regierungspartei zu dem Schluß komme, daß die Regierungspolitik verfassungswidrig sei, müsse sie die Regierung verlassen und die Koalition aufkündigen. „Man kann nun mal nicht Regierung und Opposition zugleich sein. Den Kuchen essen und zugleich behalten zu wollen, das ist schlechterdings unmöglich.“

Quelle: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/rechtsgutachten-bringt-merkel-in-bedraengnis/

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