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Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Bedenken zum Nachtragshaushalt 2020

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte bereits Ende Juni 2020 die Bundesregierung aufgefordert, den zweiten Nachtragshaushalt 2020 wegen Rechts-, vor allem aber Verfassungswidrigkeit zurückzuziehen (Drucksache 19/20739), wie auch der haushaltspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion Peter Boehringer in der Haushaltsdebatte deutlich gemacht hatte.  

In weiten Teilen werden die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken nun in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, das der Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, in Auftrag gegeben hatte, bestätigt.

Dazu erklärt Peter Boehringer:

„Der Bundesfinanzminister nutzte rechtsmissbräuchlich die Ausnahmeregelung des Art 115 (2) Satz 6 GG für die Aufstellung eines komplett schuldenfinanzierten Nachtragshaushalts weit über die sonst zulässige Grenze der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse hinaus. Die mit dem Nachtragshaushalt finanzierten Maßnahmen stehen vielfach nicht in Zusammenhang mit der ins Feld geführten Corona-Notlage. Im Haushalt und in verschiedenen ‚Sondervermögen‘ werden kreditfinanziert milliardenschwere Rücklagen gebildet.

Das ist nicht nur ökonomisch absurd, sondern auch haushaltsrechtlich unzulässig: Auf diese Weise werden das Jährlichkeitsprinzip (Art. 110 Abs. 2, § 4 BHO) sowie das Gebot der Haushaltswahrheit (§13 BHO) verletzt. Gleichzeitig verwendet die Bundesregierung im Haushaltsgesetz 2020 nicht die sogenannte ‚Asylrücklage‘ für Corona-Mehrausgaben (48 Milliarden Euro), was ebenfalls haushalts- und verfassungsrechtlich zwingend geboten gewesen wäre.

All dies bestätigt nun das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes – und wir sehen sogar noch weitere rechtlich bedenkliche Punkte. Letztlich schafft sich die Bundesregierung hier unter Corona-Vorwand eine freie, parlamentarisch nun nicht mehr kontrollierbare Verfügungsreserve für das Wahljahr 2021 in Höhe von Dutzenden Milliarden Euro.“

Der Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, ergänzt:

„Wieder einmal befinden sich die Bundesregierung und die schwarzroten Abgeordneten, die sie stützen, auf verfassungsrechtlichen Abwegen. Das sieht nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages so – auch der Bundesrechnungshof hat bereits deutliche Kritik am Regierungsgebaren geäußert.

Und wieder einmal muss und wird die AfD-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren Verfassungsbrüchen der Merkelregierung, deren Markenzeichen jahrelange Rechts- und Verfassungsbrüche sind, kommt. Wir prüfen kurzfristig die Aussichten einer Organ- und Normenkontrollklage und hoffen dabei sehr auf die Unterstützung weiterer rechtsstaatsbejahender Oppositionsabgeordneter.“

Kommentare

4 Antworten

  1. Manfred Julius Müller schlägt auf seinen zahlreichen Internetauftritten und Buchveröffentlichungen eine Lohnkostenreform nach finnischem Vorbild vor – das skandinavische Steuer-Modell!
    Entlastung des Faktors Arbeit durch eine Senkung der Sozialabgaben als Lohnnebenkosten, Umfinanzierung des Sozialstaates über die Mehrwertsteuer – durch den auftretenden protektionistischen Effekt, da deutsche Arbeit und Produkte verbilligt werden und ausländische Importe relativ verteuert, werden das globalistische Lohn- und Steuer- und Öko- und Sozialdumpingsystem mit seiner durch den Zollabbau erzwungenen Standortkonkurrenz beendet. Die Erpressungsmöglichkeit der Unternehmer ist vorüber, deutsche Betriebe und Produkte sind auf dem Weltmarkt wieder konkurrenzfähig. Dennoch aber steigen die Preise für deutsche Produkte zumindest nicht stark, da das Geld ja wieder an produzierende Unternehmer und Beschäftige über die Senkung der Sozialabgaben als Lohnnebenkosten zurückgegeben wird!
    Dies wurde schon erfolgreich von der Merkel Regierung der grossen Koalition 2005 bis 2009 mit der 2005 beschlossenen Mehrwertsteuererhöhung auf 19%, welche 2007 in Kraft trat, bei gleichzeitiger Senkung der Lohnnebenkosten durchgeführt! (in Skandinavien meist 25% Mehrwertsteuer).
    http://mehrwertsteuererhoehung-pro-contra.de/

  2. „kreditfinanzierte milliardenschwere Rücklagen“ ???
    Wie geht sowas??

    Heute las ich, das Gesundheitsministerium hat die 48 Firmen, die Masken für die Massen hergestellt haben, noch nicht oder nur teilweise bezahlt .
    Die Firmen klagen schon das Geld ein.

    Und der Finanzminister schafft kreditfinazierte Rücklagen.

    Und nebenbei wird auch den anderen EU-Ländern viel Geld versprochen.

    Aber Sozis konnten noch nie mit Geld umgehen! Wird Zeit, dass sich was ändert!

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