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Bayern: Ausgangssperre war rechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat die in Bayern verhängte Ausgangssperre während der Corona-Pandemie nachträglich für nicht wirksam erklärt. Sie lehnte damit eine Revision des Freistaates gegen das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ab. Dieser hatte die Ausgangssperre bereits zuvor als rechtswidrig eingestuft.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gehörte zu den Hardlinern bei Einschränkungen der Grundrechte in der Coronakrise.

Ausgangssperren gab es auch in anderen Bundesländern. Geklagt hatte hier allerdings ein Bayer und mehr als zwei Jahre nach dem – wie es nun gerichtsfest ist – unverhältnismäßig schweren Grundrechtseingriff Recht bekommen. Auch die Lektüre eines Buches auf einer Parkbank war in Bayern, wie in vielen anderen Bundesländern, verboten.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellte fest, daß als mildere Corona-Maßnahme Kontaktbeschränkungen in Frage gekommen wären. Sie hätten, so die Richter, „die Adressaten weniger belastet“. Das damals verhängte Verbot, die eigene Wohnung zu verlassen, „war ein schwerer Eingriff in die Grundrechte“, sagte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp.

Quelle: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/corona-ausgangssperre-rechtswidrig/

Kommentare

10 Antworten

  1. Das kommt davon, wenn Laien und unwissende Politiker, sich in Dinge einmischen,
    von denen sie nichts verstehen und dann mit „nazistischen“ Methoden in Bayern
    eine all zu harte Hand beweisen.

  2. AMNESTIE FÜR KRITISCHE ÄRZTE UND AUFARBEITUNG DES UNRECHTS !

    Nicht nur waren die Ausgangssperren unzulässige Grundrechtseinschränkungen, sondern auch die MASKEN P F L I C H T ist potentielle Körperverletzung, wie andernorts ausgeführt (1). Nicht einmal der Evaluationsbericht der Bundesregierung konnte einen Nutzen aufzeigen, auf der Website des RKI wird gewarnt vor falschem und zu langem Tragen und Risiken für ältere, geschwächte Menschen, zudem seien Langzeitschäden nicht untersucht. Bedenken hinsichtlich Inhalation der giftbelasteten Maskenfasern und Mikropartikeln mit entzündlicher Reaktion des Lungengewebes wurden nicht ausgeräumt, sondern in Obduktionsbefunden bestätigt. Wenn sich jetzt ehemals harmlose RSV – und andere Infektionen häufen und schwerer verlaufen, dürfte auch der FEHLENDE ANTIGENKONTAKT zur Schwächung des Immunsystems beigetragen haben ( neben den 3. und 4. „Impf“dosen ).

    Es ist an der Zeit, DIE Ärzte zu rehabilitieren, ja Ihnen zu DANKEN, die sich ZUM WOHLE IHRER PATIENTEN Gedanken gemacht, auf das schnelle Geschäft verzichtet und medizinisch fragwürdigen Massnahmen verweigert haben – statt sie zu kriminalisieren !
    DA sucht man VERBRECHER an der falschen Stelle … !

    https://report24.news/urteil-im-fall-dr-weikl-ein-jahr-haft-auf-bewaehrung-fuer-arzt-der-das-wohl-seiner-patienten-priorisierte/
    „Dr. Ronny Weikl hat sich im Zuge der sogenannten Pandemie einen Namen damit gemacht, dem Wohl seiner Patienten und der Menschen allgemein absolute Priorität einzuräumen. Dem Corona-Regime war das ein Dorn im Auge: Aufgrund von Maskenbefreiungsattesten, die Weikl auf Grundlage des fehlenden Nutzens und der erwiesenen Gesundheitsrisiken von Masken ausstellte, drohten ihm eine Haftstrafe von zwei Jahren und ein mehrjähriges Berufsverbot. Die Staatsanwaltschaft bekam ihren Willen nicht; am 15. November wurde der Passauer Arzt zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Das macht den Prozess nicht minder skandalös. “

    https://transition-news.org/amnestie-fur-kritische-arzte
    „In einigen Bundesländern ist die Quarantänepflicht nach einem positiven Corona-Test längst Geschichte. Auf dem Tapet steht jedoch immer noch die Frage danach, ob die Maskenpflicht nicht endlich aufgehoben werden sollte. Nach Angaben des Medienportals Epoch Times geht der Ärzteverband Hippokratischer Eid in der Diskussion um die Maskenpflicht noch einen Schritt weiter. Denn er fordert eine «General-Amnestie für alle wegen Masken- oder Impfunfähigkeitsattesten verfolgten Ärzte».
    Der Ärzteverband unterstreicht, dass gemäss der ärztlichen Muster-Berufsordnung alle Ärzte dazu verpflichtet seien, für sie erkennbaren Schaden vom Patienten fernzuhalten. Es sei grundlegend falsch, so der Ärzteverband, die Ärzte als Kriminelle zu behandeln.
    Lang ist die Liste der Hausdurchsuchungen und Ermittlungsverfahren gegen Ärzte, die für Patienten Maskenatteste ausgestellt hatten. Epoch Times nennt den bayerischen Arzt Rolf Kron, der Kontopfändungen, Sperrungen von Lebensversicherungen und Beschlagnahmung von Computer, Handys und Patientendaten in Kauf nehmen musste. Und das alles nur, weil er Maskenatteste für seine Patienten ausgestellt hatte.“

    (1)https://7argumente.de/keine-evidenzfreie-maskenpflicht/

    https://christlichesforum.info/nein-zur-geplanten-maskenpflicht-experten-verweisen-auf-fakten-und-studien/

    https://christlichesforum.info/wagenknecht-kritisiert-masken-heuchelei/

      1. Nein. Der Punkt juristisch gesehen, war die Frage der Verhältnismäßigkeit. Dass Grundrechte eingeschränkt wurden, war unstrittig. Die Frage, ob ein milderes Mittel geeignet war, den gleichen Schutz zu bieten, hing auch von der Einschätzung der Gefährlichkeit des Virus ab. Und das konnte damals nicht abschließend beurteilt werden.

        Hier argumentiert das Gericht ex post.

        Dass ein paar Leute damals behauptet haben, die Verhältnismäßigkeit sei nicht gegeben, war halt Zufall. Sozusagen eine statistische Streuung. Aber unabhängig davon, lohnt es sich, die Urteile genau zu lesen. Eine Ausgangssperre per se wäre nicht verfassungswidrig gewesen. Es war nur die konkrete Ausgestaltung. Denn ein fast identisches Gesetz in Sachsen wurde nicht beanstandet.

        1. ALso wenn wir hier recht hatten, war das „halt Zufall“, schreibt der Rechthaber, der damals falsch lag. Allerdings hatten wir auf führende Rechtsexperten verwiesen und nicht nur auf unseren eigenen rechtsstaatl. Riecher. Demos gegen solche Maßnahmen waren somit nicht nur legal, sondern auch legitim.
          FK

    1. Zumindest entlarvt es – zusätzlich – so manche Coronapolitikkritik. Und die Verwaltungsgerichtsordnung erlaubt ausdrücklich die Fortsetzungsfestellungsklage: Über ihre Zwecke bitte im Internet lesen.

    2. Es wird natürlich keine Konsequenzen haben. Denn der Filz aus Politiker, Pharmaindustrie und sogenannter „freier“ Presse, die alle Menschen verachtenden, grundrechtswidrigen Maßnahmen während der „Pandemie“ erlassen oder unterstützt haben, werden sich gegenseitig schützen. Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung hat es mitgetragen oder stillschweigend über sich ergehen lassen und waren Mitläufer. So etwas hatten wir ja schon mal im vergangenen Jahrhundert.

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