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Bund und Länder: Widersprüchliche Maßnahmen bei der Corona-Bekämpfung

Prof. Pierre Thielbörger und Benedikt Behlert kritisieren in einem aktuellen Beitrag auf dem bekannten Blog „verfassungsblog.de“ die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die der Bundestag in der letzten Sitzungswoche beschlossen hat (https://verfassungsblog.de/covid-19-und-das-grundgesetz-neue-gedanken-vor-dem-hintergrund-neuer-gesetze/).

Die Autoren weisen darauf hin, dass die Verwaltungskompetenz zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie nicht beim Bund, sondern bei den Ländern liegt. Deshalb sei der Erfolg der Maßnahmen von der Kooperationsbereitschaft der Länder abhängig. Weil Sonderwege einzelner Länder nicht auszuschließen sind, regen die Autoren an, für den Krisenfall „über die Möglichkeit von ausnahmsweisen Kompetenzverschiebungen“ auf den Bund nachzudenken.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Roman Reusch erklärt dazu:

„Genau diese Problemlage hat die AfD-Bundestagsfraktion in einem Gesetzentwurf aufgegriffen (BT Drs. 19/18106). Dieser sieht vor, dass die Bundesregierung im Pandemiefall die Länder anweisen kann, bestimmte Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu treffen, sofern diese für die Gesundheit aller Menschen in Deutschland notwendig sind. Darunter fallen alle zulässigen Maßnahmen, wie z.B. Schulschließungen, Absage von Großveranstaltungen etc.

Damit können Bundesländer oder einzelne zuständige Behörden, die aus welchen Gründen auch immer nicht oder nur unzureichend handeln, zu Maßnahmen veranlasst werden, wenn dies aus übergeordneter Perspektive im Interesse des Gesundheitsschutzes der Gesamtbevölkerung und damit zur konsistenten Bekämpfung der Pandemie notwendig ist.

Tatsächlich war das Management der gegenwärtigen Pandemiekrise durch die Länder nicht immer konsistent. So wurde in Nordrhein-Westphalen Karneval gefeiert, als die italienische Regierung bereits Städte in der Lombardei abriegeln ließ. Noch am 7. März fand in Mönchengladbach das Bundesligaspiel gegen Borussia Dortmund mit mehr als 50.000 Zuschauern statt, obwohl andere Bundesländer Großveranstaltungen wie die Leipziger Buchmesse zu diesem Zeitpunkt bereits abgesagt hatten. In der Folgezeit wies NRW die höchste Zahl der an COVID-19-Erkrankten in Deutschland auf.

Die Tatsache, dass in Bayern noch am 15. März die Kommunalwahl durchgeführt wurde, aber bereits ein Tag später am 16. März der landesweite Katastrophenfall ausgerufen wurde, erscheint ebenfalls wenig konsistent. Aktuell ist Bayern das Land mit den meisten COVID-19-Erkrankten in Deutschland.

Diese Beispiele zeigen, dass eine erfolgreiche Pandemiebekämpfung ein konsistentes Handeln aus gesamtstaatlicher Perspektive erforderlich macht.

Der Vorschlag der AfD-Fraktion ist die einzige Lösung, die unter vollständiger Beibehaltung der föderalen Ordnung verfassungsrechtlich möglich ist. Leider wurde der Vorschlag von allen anderen Fraktionen ohne Begründung abgelehnt.“

 

Kommentare

4 Antworten

  1. Typisch. Der Vorschlag kommt ja auch von der AfD. Also ablehnen. Egal ob es der Gesundheit der Bevölkerung dient.
    Die anderen Fraktionen sind sich diesbezüglich einig.

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