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Bundesrat pro Werbeverbot für Abtreibung

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag eine Initiative der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen zur Streichung des Werbeverbotes für Abtreibungen (§ 219a Strafgesetzbuch – StGB) abgelehnt.

Für die Christdemokraten für das Leben (CDL) erklärt die Bundesvorsitzende, Susanne Wenzel:

„Die links-grünen Abtreibungsbefürworter sind auch mit dem x-ten Versuch gescheitert, das Werbeverbot für Abtreibungen abzuschaffen. Hinter der Initiative der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen stand lediglich eine Minderheit.

Die Mehrheit der Bundesländer hält am Werbeverbot für Abtreibung fest und ist diesem von SPD, Grünen und Linker initiierten Antrag nicht gefolgt. Die CDL begrüßt dieses Votum ausdrücklich.

BILD: Frau Wenzel (Mitte) an einem Infostand der CDL

Der grüne Justizsenator des Landes Berlin, Dr. Dirk Behrendt, hat in seiner Antragsbegründung geradezu vergessen lassen, dass er auch für Antidiskriminierung zuständig ist.

Mehrfach betonte der Senator, dass „radikale Lebensschützer“„sachliche Information“ unmöglich machen würden, indem sie betroffene Frauen auf ihrem Weg in die Abtreibungseinrichtung durch Gehsteigberatungen „belästigen“. Ein Arzt dürfe lediglich noch darüber informieren, dass er Abtreibungen durchführe. Konkrete und sachliche Informationen z. B. über den Ablauf und Abtreibungsmethode seien hingegen nicht mehr möglich.

Dazu ist festzuhalten, dass z. B. die Aussage von Frau Dr. Hänel, der Vorkämpferin für die Abschaffung des § 219 StGB, es würde „Schwangerschaftsgewebe“ bei der Abtreibung entfernt, schlicht falsch und von einer sachlichen Information geradezu Lichtjahre entfernt ist.

Überhaupt ließ der Grünenpolitiker sachliche Aussagen vermissen in seinen Ausführungen, dafür gab es eine Menge Ideologie. So behauptete Herr Behrendt, es ginge bei der Information über „Schwangerschaftsabbrüche“ lediglich darum, über „erlaubtes Verhalten“ zu informieren, da der § 218 StGB Abtreibungen „erlaube“ und diese damit rechtlich ebenso einwandfrei sei „wie eine Herzoperation“, über die schließlich auch informiert werden dürfe.

Das ist jedoch falsch. Der § 218 StGB formuliert lediglich die Bedingungen, unter denen von einer Bestrafung abgesehen wird. Zu einer „erlaubten“ Handlung wird die Abtreibung indes dadurch nicht.

Die Aussagen des Berliner Justizsenators waren lediglich der Versuch, Abtreibung zu einer normalen ärztlichen Dienstleistung wie die Entfernung eines Muttermals oder eben die genannte Herzoperation, umzudefinieren. Eine Abtreibung aber ist nichts anderes als die Tötung eines Menschen und kann schon allein deshalb nie eine „normale“ medizinische Dienstleistung sein. Für den Tötung kann und darf nicht geworben werden.

Erfreulicherweise sehen das auch die Ländervertreter so, wie die deutliche Mehrheit für die Beibehaltung des Werbeverbotes gezeigt hat.

Die links-grünen Parteien betonen fortwährend, dass gerade sie für eine an den Menschenrechten orientierte Politik stehen. Das Recht auf Leben aber gehört offenbar für SPD, Grüne und Linke nicht dazu.“

Kommentare

Eine Antwort

  1. Das vermeintliche Recht schwangerer Frauen, über ihren eigenen Körper bestimmen zu können, widerspricht nicht nur den wichtigen Artikeln 1 und 2 unseres Grundgesetzes, sondern auch der biologischen Realität!
    Artikel 1 GG Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    Artikel 2 Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit … (1) und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich …(2)
    Biologisch gesehen sind Mutter und heranwachsendes Kind zwei unterschiedliche, unterscheidbare Personen, was sich u.a. an den beiden unterschiedlichen Blutkreisläufen zeigt. Das Kind ist also nicht Teil der Mutter, sondern ein eigenständiges Wesen, das zwar bis zur Geburt von der Mutter abhängig ist und auch noch eine gewisse Zeit danach. Aber diese Abhängigkeit bedeutet nicht, dass es sich hier um eine Person handelt.
    Der Mensch ist von Anfang an, von der Zeugung bis zu seinem Tod ein sich ständig veränderndes Wesen, sowohl körperlich als auch geistig/seelisch, so dass auch die embryonale Entwicklung zum Menschsein dazu gehört. Wer meint, dass die Frühzeit dieser Entwicklung ein kaum wahrnehmbares „Nichts“ ist, irrt. Der Herzschlag des Ungeborenen ist bereits ab der 6. Schwangerschaftswoche vernehmbar!
    Es gibt aber auch noch eine geistliche Sicht: Kinder sind eine Gabe GOTTES (Psalm 127,3), ein Geschenk des HERRN an die Eltern und auch an die Gemeinschaft eines Volkes.
    Die Freude einer Mutter und des Vaters über das geborene Kind bestätigt das, auch wenn es nicht jedem bewusst ist!
    Die Freude über Hundewelpen ist ja auch schon groß und wird heute häufig rührend in den Mittelpunkt der medialen Welt gestellt – so als ob sie mit der Freude über ein Kind vergleichbar ist.
    Kinder haben es nicht immer leicht im Leben. Das war auch schon zur Zeit von Jesus so. Als selbst Seine Jünger Eltern mit ihren Kindern den Zugang zu Ihm abwehren wollten, wies ER das zurück: Lasset die Kinder und wehret ihnen nicht, zu mir zu kommen, denn solchen gehört das Himmelreich (Mt 19,14; 18,1-5).
    Linke, grüne und feministische Kreise, aber auch CDU/CSU und Kirchenleitungen befürworten seit langem das vermeintliche Recht auf Abtreibung – ganz entgegen der biblischen Weisung.
    Friedliche Demonstrationen für das Lebensrecht auch der Ungeborenen werden gerade auch von der links-grün-feministischen Community angegriffen und müssen durch starke Polizeikräfte abgesichert werden.
    Interessant, dass auch der in den Medien verhasste Ex-Präsident Trump sehr wohl um diese Situation wusste und konservative Richter in die höchsten Gerichte wählen ließ, die nun zumindest in Texas, aber auch in anderen Bundesstaaten, einen Schwangerschaftsabbruch ab dem Beginn des wahrnehmbaren Herzschlags eines Kindes (etwa 6. Schwangerschaftswoche) gesetzlich verbieten.
    Wann wird Deutschland, wann die EU diesem Schritt folgen? Der Kommissionspräsidentin v. d. Leyen (CDU) wird doch die Problematik bewusst sein!?
    Und noch etwas zum Schluss: Die genannten oft militant vorgehenden links-grünen Kreise befürworten die sogenannte „Abtreibung“, das Morden ungeborener Kinder, setzen sich aber oft ebenso militant für die Aufnahme ungezählter Kinder aus kulturfremden, meist islamischen Ländern ein. Dabei wird mit rührenden Bildern von Kindern mit großen Kulleraugen geworben.
    Das ist pure Heuchelei und soll Zustimmung für die illegale Einwanderung bei einer zweifelnden Bevölkerung erlangen. Leider machen auch die Kirchen hier gemeinsame Sache mit der Politik. Dagegen müssen wir uns gerade auch als Christen wehren!

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