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Freiheitlicher Rechtsstaat in der Coronakrise

Von Dr. Axel Bernd Kunze

Die Coronapolitik, die uns jetzt schon länger in Atem hält, greift tief in die Strukturen der bürgerlichen Gesellschaft ein. Betroffen sind der Mittelstand, Familienbetriebe, der Kulturbetrieb, der Amateursport, die

Bildungsinstitutionen, die Foren gesellschaftlicher Debatte, die Lebendigkeit des öffentlichen Raumes, das Vereinsleben …

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist auch noch ungewiss, in welchem Maße es im kommenden Wintersemester wieder möglich sein wird, universitäres Leben in Präsenzform zu erfahren. Es werden politische Narben bleiben. Die Politik verliert an ohnehin schon fragilem Vertrauen, wenn sie den Eindruck erweckt, sie hätte die Macht, durch obrigkeitsstaatlichen Aktionismus  alle Gefährdungen auszuschließen. Auf Dauer werden sich verordnete Freiheitsbeschränkungen nicht als ihr Gegenteil verkaufen lassen. 

Doch die Debatte verschärft sich weiter: Das zunehmend lauter werdende Trommeln für eine ethisch nicht zu rechtfertigende, weder mit einem christlichen noch humanistischen Menschenbild zu vereinbarende Impfplicht (und dies leider auch von Politikern in erster Front, die sich eigentlich zum burschenschaftlichen Freiheitsideal bekennen sollten) ist nur ein Beispiel, wie rasant das Freiheitsbewusstsein in unserem Land schwindet – und viele scheinen ist nicht zu merken.

Dabei sollten die Erfahrungen der vergangenen Monate ein neues Gefühl für den Wert der Freiheit wecken, und eben nicht die Phantasie neuer Freiheitseinschränkungen beflügeln. Allemal Gründe genug, sich einmal mehr sozialethisch Gedanken über die Freiheit zu machen.

An der Wiege des modernen Rechts- und Verfassungsstaates steht der Wille zur Freiheit. Die Idee der Burschenschaft wurde geboren aus der Sehnsucht nach dem größeren Vaterland, dem einen Deutschland, und seiner inneren Freiheit.

Der moderne Verfassungsstaat strebt als Ideal die Freisetzung des Einzelnen an, garantiert als den hierfür notwendigen rechtlichen Rahmen Gleichheit und gewährleistet als Fundament soziale Sicherheit auch über existentielle Notlagen hinweg.

Freiheit aber ist niemals allein ein Recht, sondern ein politisch-pädagogischer Anspruch. Wer geistig erschlafft, sich der Trägheit, der Gleichgültigkeit, der Bequemlichkeit oder einschläfernder Sicherheit hingibt, wird über kurz oder lang auch freiheitsunmündig.

Im Prinzip der Freiheit findet die Aufgabe des Staates, den staatslegitimierenden Zusammenhalt und die innere Bindung des Staatsvolkes zu formen und zu festigen, ihre Grenze:

„Der freiheitliche Staat baut auf Werte und Gebundenheiten, welche die Freiheitsberechtigten entwickeln und an ihn herantragen. […] Die Freiheit des Bürgers ist dem Staat vorgegeben, das Freiheitsrecht wahrt eine staatsfreie Sphäre des Berechtigten, schirmt diese gegen ein Eindringen der öffentlichen Gewalt ab und stellt jeden Staatseingriff unter Rechtfertigungszwang“ – so der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof. In dieser Perspektive ist der Staat zunächst einmal gehalten, sich zurückzunehmen und den Entfaltungsraum seiner Bürger nicht zu beschränken.

Zwar ist der Staat zugleich zur Freiheitsvorsorge aufgerufen: Als Sozial- oder Kulturstaat hat er eine Verpflichtung zur Daseinsvorsorge, zur Hilfe bei existentieller Not oder auch zum Schutz derjenigen, die aus eigener Kraft (noch) nicht voll freiheitsfähig sind.

In der politischen Philosophie wie der politischen Praxis wird es aber immer wieder neu darauf ankommen, Freiheit in Beziehung zu setzen zum Anspruch auf Gerechtigkeit, Gleichheit und (soziale) Sicherheit – und zwar so, dass der umfassende und unteilbare Anspruch auf Freiheit, wie er für ein freiheitliches Gemeinwesen typisch ist, nicht reduziert oder unter Wert verkauft wird.

Der Staat trägt somit eine dreifache Freiheitsverpflichtung: Er hat die Freiheit der Individuen vom Staat zu achten und gleichzeitig für die Freiheit Vorsorge zu treffen, zum einen durch die Erfüllung bestimmter Schutzpflichten, zum anderen durch Teilhabe- und Leistungsansprüche.

Das komplementäre Verhältnis von Freiheit und Gleichheit, das den liberalen Rechts- und Verfassungsstaat kennzeichnet, muss in bleibender Spannung gehalten werden und darf weder einseitig in die eine noch die andere Richtung aufgelöst werden. Andernfalls droht im Extrem entweder ein unfreiheitlicher, egalitaristischer Umverteilungsstaat oder eine rein besitzindividualistische Gesellschaft, in der eine Politik des sozialen Ausgleichs von vornherein aufgegeben ist und soziale Folgeprobleme allenfalls als Sicherheits- und Machtfragen diskutiert werden.

Die Balance zwischen negativen und positiven Freiheitsrechten zu wahren, bedarf es einer Kultur des Maßes und eines robusten Toleranzgebotes. Der öffentliche Raum darf nicht durch partikulare Weltanschauungen, einen ideologischen Diskursgebrauch, Superlativtatbestände, Maximalforderungen ohne den notwendigen Willen zum Kompromiss oder verdeckte Zensurmaßnahmen einseitig besetzt werden. 

Gendersprache ist nur ein Beispiel, bei dem das Mäßigungsgebot im öffentlichen Raum gegenwärtig gefährdet ist. Gendersprache führt zu einem permanenten Bekenntniszwang und macht unfrei. Sie besetzt den öffentlichen und zunehmend auch kirchlichen Raum mit einer radikalkonstruktivistischen Weltanschauung, politisiert und moralisiert den alltäglichen Sprachgebrauch, zerstört Schönheit und Differenzierungs­fähigkeit unserer Sprache

Eine „erwachsene Freiheit“ (wie es vor Jahren einmal in der „Zeit“ hieß), eingebettet in eine umfassende akademische Kultur, die produktiv sein will und sich nicht falscher Sicherheit hingibt, zu verteidigen, bleibt ein zentrales Element einer bürgerlichen Gesellschaft – auch und gerade post coronam.

Lassen wir das letzte Wort heute unserem National- und Freiheitsdichter Schiller: „Du weißt, wie wohl einem bei Menschen ist, denen die Freiheit des anderen heilig ist.“

Wir danken dem Autor Dr. Kunze für seine freundliche Abdruckgenehmigung.
Den vollständigen Artikel lesen Sie auf seinem Blog: https://bildung-und-ethik.com/2021/07/25/schlaglicht-bedrohte-freiheit-oder-die-politischen-narben-einer-pandemie/

Kommentare

2 Antworten

  1. ….ja, wir sind, bleiben freie Bürger/innen, frei geboren, in einem freien, demokratischen Land.

    Wir sind keine Untertanen, keine Claqueure, die devote Bücklinge machen, wenn Großkopferte auf der Bühne erscheinen, um Wähler/innen zu generieren.

    Wir haben Null Angst, unsere Meinung kundzutun, auch wenn viel , zu viele Mitbürger/innen das praktizieren.

    ÖR / ZDF / ARD mit Zwangsgebühren und hohen Einschaltquoten sind eben kein Ausweis von Demokratie.

    Dr. Axel Bernd Kunze ein großes Danke für seinen Appell “ …bürgerliche Gesellschaft in einem freiheitlichen Rechtsstaat“ auf Basis der Individualität.

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