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Staatsrechtler hält Diskriminierung von Nicht-Geimpften für verfassungswidrig

Sämtliche Benachteiligungen von nichtgeimpften Personen sind einem Rechtsgutachten zufolge verfassungswidrig. Sowohl die 2G- als auch die 3G-Regel sowie Ungleichbehandlung bei Quarantänepflichten und das Vorenthalten der Verdienstausfallentschädigungen seien unvereinbar mit dem Grundgesetz, ergab ein Gutachten des Freiburger Staatsrechtlers Dietrich Murswiek im Auftrag der „Initiative freie Impfentscheidung“.

Mit der 3G-Regel bei gleichzeitigem Wegfall von kostenlosen Schnelltests würde die Voraussetzung für Restaurant-, Kino- oder Museumsbesuche oder die Teilnahme an Fußballspielen oder Konzerten drastisch erschwert.

„Diese Freiheitseinschränkungen verletzen das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit und weitere Grundrechte, denn sie lassen sich nicht rechtfertigen“, teilte der Jurist, der als Bevollmächtigter vor dem Bundesverfassungsgericht gegen mehrere Corona-Maßnahmen klagt, am Dienstag mit..“

Falls es dem Staat um die Minimierung von schweren Krankheitsverläufen oder Todesfällen gehe, stünde nicht die Gefahrenabwehr im Fokus, sondern die Optimierung des Gesundheitsschutzes im Sinne einer Risikovorsorge. „Zu diesem Zweck darf nicht die Freiheit von Menschen eingeschränkt werden, die für diese Risiken nicht verantwortlich sind“, unterstrich Murswiek. „Die Freiheit ist dem Einzelnen nach dem Grundgesetz kraft seiner Menschenwürde garantiert. Er erhält sie nicht erst dann von der Obrigkeit zugeteilt, wenn er beweisen kann, daß er vom Staat definierte Kriterien für seine Ungefährlichkeit erfüllt.“

Der Staatsrechtler wies vor allem auf die aus seiner Sicht „in ganz besonderem Maße unverhältnismäßigen“ 2G- und 3G-Regeln für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene hin. „Denn in diesen Altersgruppen führt die Infektion mit SARS-CoV-2 fast nie bzw. selten zur Erforderlichkeit einer Intensivbehandlung; sie vom Zugang zum öffentlichen Leben auszuschließen oder ihnen den Zugang durch kostenpflichtige Tests zu erschweren, trägt zur Vermeidung einer Überlastung der Intensivstationen praktisch nichts bei.“

Quelle und vollständiger Text hier: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/rechtsgutachten-benachteiligungen-von-ungeimpften-sind-verfassungswidrig/

Ergänzende Information: Ehem. Verfassungsgerichts-Präsident kritisiert Corona-Politik: https://reitschuster.de/post/vertrauen-in-den-staat-erschuettert-ex-verfassungsgerichts-praesident-zerlegt-corona-politik/

Kommentare

3 Antworten

  1. Ich finde die Ausführungen vom Staatsrechtler richtig.
    Asylanten, die fröhlich in den Heimaturlaub zum Verwandtenbesuch fliegen (vor was sind sie geflohen?) und uns von dort neue Pandemien einschleppen, müssen zur Kasse gebeten werden. Statt die Unvernunft von Urlaubern zu fördern, sollte man auch einmal Mumm haben, eine Reise in Pandemie-Risikogebiete geht zur Zeit nicht, aber es wird putzmunter jegliche Pandemie, vielleicht auch noch Cholera eingeschleppt, das ist mutwillige Gesundheitsgefährdung der Bürger durch die Politik.
    Es ist für jeden vernünftig denkenden Menschen auch klar, dass der Patient mit seinem Hausarzt die Risiken oder den Vorteil der Impfung abwägen muss und eine freche Unterstellung der Politiker, jedem Eigenverantwortung ab zu sprechen und ihn zu diskriminieren, weil seine Gesundheit für ihn vorgeht.
    Verantwortung für Gesundheit ja, Impfjägerei nein.

  2. Wenn eine Kapazität wie Professor Murswiek sämtliche Benachteiligungen von Nichtgeimpften wie 2G, 3G oder das Vorenthalten der Verdienstausfallentschädigung im Quarantänefall als verfassungswidrig einstuft, dann hat das Gewicht. Man kann ihm und allen Ungeimpften nur wünschen, dass er als deren Bevollmächtigter vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hat.
    Leider ist dieses unter ihrem Präsidenten, dem Merkel-Günstling Harbarth, dazu übergegangen, Entscheidungen in der Hauptsache, wenn sie „Corona“ (oder Frau Merkel) betreffen, auf die lange Bank zu schieben.
    So liegt fast ein halbes Jahr nach der „Bundesnotbremse“ immer noch kein Urteil vor zu den damals eingereichten Verfassungsbeschwerden. Auch wenn das Gesetz nicht mehr in Kraft ist, wäre es schon wichtig zu wissen, ob oder inwieweit zum Beispiel Ausgangsbeschränkungen, die ja auch künftig auf uns zukommen können, höchstrichterlich zulässig sind. Der nächste Winter kommt bestimmt.
    Zunehmend gewinnen (zweifelnde und verzweifelte) Menschen bei uns den Eindruck, dass sich die regierende politische Klasse, ob auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene, um Grundrechte und rechtsstaatlich wasserdichte Gesetze und Bestimmungen immer weniger schert. Skrupellos und brutal wird eine vorgefasste Agenda auf Kosten des Souveräns durchgedrückt.
    Von nicht wenigen wird dies als organisierter Rechtsbruch wahrgenommen.
    Widerspruch ist gefährlich geworden und kann die Existenz ruinieren: Gegen Maßnahmenkritiker und Grundrechteverteidiger wird jetzt mit der neuen Erfindung der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ vorgegangen, was nichts anderes heißt, als dass sie zu Extremisten gestempelt, politisch verfolgt und nachrichtendienstlich beobachtet werden.
    So wird der Rechtsstaat auf den Kopf gestellt.
    Tatsächlich ihre Anerkennungswürdigkeit verspielt haben Merkel-Regierung (samt Spahn und Lambrecht) und die Landesregierungen, welche die gegen das Grundgesetz gerichteten Maßnahmen wie 2G und 3G beschlossen bzw. eingeführt haben.

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