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Thüringen: Paritätsgesetz ist verfassungswidrig

Das Paritätsgesetz in Thüringen ist verfassungswidrig und daher nichtig. Dies hat der Verfassungsgerichtshof in Weimar am Mittwoch entschieden. Das am 1. Januar in Kraft getretene Gesetz sah vor, daß bei künftigen Wahlen die Landeslisten der Parteien abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen sind.

Gegen das Paritätsgesetz hatte die Fraktion der AfD im Landtag von Erfurt eine Normenkontrollklage eingereicht, die mit der Entscheidung vom Mittwoch Erfolg hatte.

Die Mehrheit der Richter monierte in ihrem Urteil, das Gesetz beeinträchtige das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl. Der Verfassung des Freistaats zufolge müsse die Willensbildung des Volkes staatsfern erfolgen. Ob ein Landtag mehr Frauen oder mehr Männer enthalten soll, müsse den Wählern überlassen bleiben.

Mit seinen Bestimmungen für eine Quotierung durch abwechselnd nach Geschlecht zu besetzenden Listenplätzen schränke das Paritätsgesetz zudem die Entscheidungsfreiheit der Parteimitglieder unzulässig ein.

Quelle und Fortsetzung der Meldung hier: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2020/verfassungsgericht-kippt-paritaetsgesetz/

Kommentare

9 Antworten

  1. Verkehrte Welt.
    Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall bzw. Beobachtungsfall („Der Flügel“) eingestufte AfD erweist sich mit ihrer erfolgreichen Klage im Fall des verfassungswidrigen „Paritätsgesetzes“ in Thüringen plötzlich als VERTEIDIGER DER VERFASSUNG und der Rechtsstaatlichkeit, während die „etablierten“ Sozialdemokraten, Linken und Grünen wie begossene Pudel und Pudelinnen dastehen und als ideologiegetriebene Demokratiegefährder erscheinen.
    Vor allem unsere Staatsmedien sind wortreich bemüht, diesen alarmierenden Sachverhalt zu vertuschen.
    Es ist Zeit für die grundsätzliche Erkenntnis: Quotenregelungen – welcher Art auch immer – sind kompetenzfeindlich, diskriminierend und undemokratisch.

    1. „kompetenzfeindlich, diskriminierend und undemokratisch“! Ganz genau! Wir sind schon mindestens zwei mit gleicher Meinung!

    2. Sie haben vollkommen recht: jede Quotenregelung ist „kompetenzfeindlich, diskriminierend und undemokratisch.“
      Wir sind also schon mindestens zwei, die die gleiche Meinung vertreten!

  2. Diese sog. Christliche Forum ist längst nichts mehr, als das zur AfD-Postille verkommene Nazischmierblatt einer, über Alles und Jede(n) erhabenen, in ihrer Selbstherrlichkeit absolut unchristlichen Felizitas Küble!

    1. Guten Tag,
      „absolut unchristlich“ und völlig unfair ist Ihre Verleumdung, das CF sei ein zur AfD-Postille verkommenes „Nazischmierblatt„. Angesichts solch unterirdischer Attacken sollten Sie selber von ihrem „selbstherrlich“ hohen bzw. tiefroten Roß heruntersteigen.
      Wir haben hier eine sachliche Meldung über einen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht – und das ist also „Naziblatt“? Die zahlreichen Pressemeldungen von CDU, CSU und FDP, die wir hier publizieren, dann wohl ebenfalls? Und natürlich auch die vielen Beiträge von jüdischer Seite…
      Auf Ihrem beleidigenden Niveau diskutiere ich aber nicht weiter.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

    2. Ihre offensichtliche Wut über das Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Weimar, das nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausfiel, ist falsch „adressiert“.
      Frau Küble ist mit ihrer Meldung nur die Überbringerin der Nachricht.
      Ihre üble Entgleisung ist unverzeihlich.
      Sie markiert einen geistigen wie charakterlichen Tiefstand und Diskursunfähigkeit.

  3. Nicht das Geschlecht, sondern Kompetenz sollte im Vordergrund stehen! Dieses jämmerliche Theater hat unserem Land schon genug geschadet.

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