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Unionsfraktion verteidigt den Auskunfts-Anspruch von Scheinvätern als sachgerecht

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Auskunfts- und Regressanspruchs des Scheinvaters in den Bundestag einzubringen. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Ein Scheinvater muss die Möglichkeit haben, seinen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Unterhalts gegen den wahren Vater durchzusetzen. Dies kann er nur, wenn er im Regelfall das Recht hat, von der Mutter zu erfahren, wer der biologische Vater sein könnte. shutterstock_114300748-140x94

Der gesetzliche Auskunftsanspruch darf aber in einer Trennungssituation nicht dazu missbraucht werden, die Mutter darüber hinaus auszuforschen. Daher muss der Auskunftsanspruch eng begrenzt sein. Die Auskunftsverpflichtung darf zudem nicht gelten, wenn sie für die Mutter in einem besonderen konkreten Fall unzumutbar wäre.
Mit dem Entwurf wird im Kern nur die Rechtslage wiederhergestellt, die bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2015 galt. Der Gesetzgeber hat dem Scheinvater schon seit langem einen Regressanspruch gegen den biologischen Vater zugebilligt, der seinen eigentlich bestehenden Unterhaltsverpflichtungen nie nachgekommen war. Es wäre widersprüchlich, wenn der Scheinvater diesen Regressanspruch praktisch nie durchsetzen könnte. euros

In diesem Zusammenhang ist es richtig, den Regressanspruch zeitlich zu begrenzen. Es wäre nicht angemessen, einen Unterhaltsregress unter Umständen über Jahrzehnte zuzulassen. Dies würde dem Umstand nicht gerecht, dass der vermeintliche Vater mit dem Kind typischerweise über die längste Zeit ein normales Familienleben geführt hat. Es muss zudem vermieden werden, dass die gelebte soziale Beziehung zum Kind durch solche Rechtsstreitigkeiten im Nachhinein entwertet wird.
Die Rechtsordnung kann solche Lebenssituationen nur begrenzt regeln. Es geht hier um einen Zahlungsanspruch, nicht aber darum, in einer Trennungssituation „schmutzige Wäsche zu waschen“ oder eine verständliche Enttäuschung zu kompensieren.“

Kommentare

Eine Antwort

  1. Der Mann hat natürlicherweise einen Nachteil gegenüber der Frau: er kann sich nie „sicher“ sein, ob ein Kind das seine ist. Es ist von Natur und Schöpfung her nicht ihm in die Hand gelegt! Aber geht andererseits vielfach extrem leichtfertig mit der Sexualität um und trägt seinerseits generell für solche Verhältnisse eine ebenso große Schuld. Auch wenn der Ehemann vielleicht „gehörnt“ wird – ein anderer Mann hat i.d.R. ja ebenfalls wissentlich Ehebruch begangen, und irgendwo ist eine Frau, deren Mann ein illegitimes Kind mit einer Verheirateten gezeugt hat. Das ist zwar finanziell kein Problem für die betrogene Frau, aber ebenfalls ein moralisches….nicht zu reden von Halbgeschwistern, die auch ein recht darauf haben zu wissen, wer mit ihnen leiblich verwandt ist. ich habe in meinem Umfeld solche Sachen schon erlebt, dass sich Halbschwestern erst als Erwachsene kennenlernten und davor nicht wussten, dass es sie gibt…
    All das ist natürlich nicht recht vonseiten der Eltern!
    Ich denke dennoch, das muss ein betroffener Mann tatsächlich hinnehmen – so wie auch alle anderen Betroffenen. Alle Versuche, sich der Frau so zu bemächtigen, dass er „100%-Sicherheit“ hat, sind ebenso sündhaft wie ein Vertrauensbruch seitens der Frau. Das erinnert eben doch stark an orientalische Praktiken, die aus dem Jungfernhäutchen und dem Einsperren der Frau ableiten, dass der Mann sich nun IMMER sicher sein kann, von wem die Kinder seiner Frau sind.
    Natürlich muss man sich fragen, was eigentlich in einer Ehe los ist, in der die Frau dem Mann ein Kind „unterschiebt“.
    Das sind aber keine Fragen, die man gesetzlich lösen kann und soll m.E., weil ein Kind davon betroffen sein wird, dessen Seele durch ein nachträgliches Geschacher um Geld verletzt wird.
    Ein so „betrogener“ Vater muss lernen, dass das Kind hier das größere Recht hat.
    Denn eines muss man auch sehen: der Vater hat das Kind nun jahrelang als seines anerkannt und mitgetragen. Es ist ja doch wohl eine normale Vater-Kind-Beziehung entstanden. Das sollte man höher ansetzen als Geld.
    So tragisch und sündhaft solche Verhältnisse sind und so sehr man nur allen Frauen ans Herz legen muss, ihren natürlichen Vorrang als Mutter nicht auszunutzen, um Männer und Kinder zu instrumentalisieren für ihre Zwecke oder aber auch aufgrund individueller Nöte und Vertsrickungen, so sehr ist aber auch allen Männern zu sagen, dass sie Verantwortung tragen für JEDE Entscheidung hinsichtlich eines Kindes, auch etwa die, ein Kind anzuerkennen und sei es fälschlicherweise. Bei Zweifeln wäre es doch besser, das vorher abzuklären. Die hat der Mann dann doch nicht erst 10 Jahre später! Weiter muss man sich fragen, warum in einer Ehe keine Ehrlichkeit möglich war.
    Aber all das gehört nicht auf Gesetzesebene, wenn wir nicht verheerende Zustände, ein brutales Seelenchaos für die Kinder und einen Rückfall in archaische Zustände ernten wollen.

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