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Verfassungsschutz darf AfD nicht „beobachten“

Dem Bundesamt für Verfassungsschutz wird vorerst untersagt, die AfD als Verdachtsfall zu beobachten. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am Freitag entschieden. 

Demnach wird der Verfassungschutz verpflichtet, „es zu unterlassen“, die Antragstellerin als „Verdachtsfall“ einzuordnen. Ferner wird untersagt, die AfD „zu beobachten“ und die Führung der AfD als „Verdachtsfall“ erneut „öffentlich oder nicht öffentlich“ bekanntzugeben. Zuvor hatte die AfD einen weiteren Eilantrag eingereicht.

Die Verwaltungsrichter begründeten das Urteil mit einem noch nicht abgeschlossenen Eilverfahren. Für die Dauer dieses Verfahrens könne eine solche Zwischenregelung in Betracht gezogen werden, „wenn ohne sie bereits vor der gerichtlichen Eilentscheidung in unumkehrbarer Weise vollendete Tatsachen zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden geschaffen würden“.

Am Mittwoch war über mehrere Medien bekanntgeworden, daß Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang den Landesämtern mitgeteilt habe, daß die AfD seit dem 25. Februar vom Bundesamt als Rechtsextremismus-Verdachtsfall eingestuft sei.

Quelle und vollständige Meldung hier: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/verfassungsschutz-einordnung-der-afd-als-verdachtsfall/

Kommentare

6 Antworten

  1. Coronavirus-Liveticker +++ 14:40 AfD bringt Corona-Politik vor Verfassungsgerichtshof +++

    Die AfD-Landtagsfraktion lässt die Corona-Politik der rheinland-pfälzischen Landesregierung vom Verfassungsgerichtshof auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Dabei gehe es besonders um die Frage, ob die „längerfristigen Grundrechtseingriffe“ durch die Corona-Verordnungen nicht vom Parlament hätten genehmigt werden müssen, sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Jan Bollinger.

    https://www.n-tv.de/panorama/14-40-AfD-bringt-Corona-Politik-vor-Verfassungsgerichtshof–article21626512.html

  2. Dass dem Bundesamt für Verfassungsschutz heute vom Verwaltungsgericht Köln vorerst untersagt worden ist, die AfD als „Verdachtsfall“ einzuordnen und zu beobachten und die Führung der AfD als „Verdachtsfall“ erneut „öffentlich oder nicht öffentlich“ bekanntzugeben, ist ein Paukenschlag.
    Besonders schwer wiegt die Schuldzuweisung an das Bundesamt für Verfassungsschutz, es habe abgegebene Stillhaltezusagen nicht eingehalten und dadurch „diese Vertrauensgrundlage … zerstört“.
    Damit ist zweierlei gesagt: Die Frage, ob die AfD tatsächlich als „Verdachtsfall“ einzustufen ist, harrt in der Hauptsache weiter einer Entscheidung (auch wenn in den öffentlich-rechtlichen Medien so getan wird, als dies sei bereits vorentschieden); das BfV, das eigentlich Gefahren für die freiheitlich demokratische Grundordnung und den Rechtsstaat abwehren soll, hat sich selbst nicht an die Regeln gehalten und gibt einmal mehr den Kritikern recht, die seit langem seine Abschaffung fordern.
    Genährt wird zudem die Befürchtung, dass man in der Haldenwang-Behörde auch künftig Wege finden wird, sensible, AfD-schädigende Informationen irregulär „durchzustechen“.
    Die Angelegenheit ist ein Skandal, der den sofortigen Rücktritt des Behördenchefs erfordert. Aber da halten die etablierten Parteien in bewährter Manier zusammen.
    CDU-Mann Haldenwang hat sich bereits in der Vergangenheit als willfähriger Parteigenosse erwiesen, der sein Amt dazu nutzt, dem politischen Gegner Schaden zuzufügen und ihn in Verruf zu bringen, was vor Landtagswahlen natürlich besonders „effektiv“ ist.
    Das Problem liegt jedoch tiefer und ist struktureller Art.
    Der Verfassungsschutz ist eine Behörde im Innenministerium und wird politisch geleitet; der oberste Dienstherr der Verfassungsschützer ist jeweils der Innenminister, auf Bundesebene derzeit Horst Seehofer.
    Ein CSU-Mann entscheidet darüber, was Beobachtungsobjekt sei, im vorliegenden Fall der politische Hauptkonkurrent AfD.
    Entsprechend verhält es sich auf Landesebene (Landesämter für Verfassungsschutz): in Brandenburg (IM Stübgen, CDU), in Sachsen-Anhalt (IM Richter, CDU), in Thüringen (IM Maier, SPD).
    So können Demokratie und fairer Parteienwettstreit nicht funktionieren.
    Die Verfilzung von Politik und Justiz ist Gift für jeden Rechtsstaat.
    Gewaltenteilung und Unabhängigkeit müssen sichergestellt sein.

  3. Oh mann, muss die Politik kalte Füße haben! Und das ganze im Wahljahr.

    Anders wäre die AfD nicht zu stoppen. Vielleicht wäre die Partei auf 20% gestiegen. Eine ganz neue Wählerschaft wäre hinzugekommen, die voher nicht die AfD gewählt hätten.

    Nämlich die Menschen, die seit der C.-Krise um ihre im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechte kämpfen.

    Die Menschen, die die Schieflage in dem Corona-Krisenjahr richtig an der eigenen Existenz zu spüren bekamen, der Mittelstand und Kleinbetriebe. Kurzarbeiter, Kranken- und Pflegepersonal.

    Also bleibt für die Altparteien nur der Versuch, die AfD als Verdachtsfall einstufen zu lassen.
    Jeder, der das Parteiprogramm der AfD schonmal gesesen hat, wird merken, es entspricht fast dem Parteiprogramm der CDU / CSU aus den 80ern.

    Im Beitrittsantrag der Partei der AfD, so ist mir erzählt worden, muss genau aufgelistet werden (ansonsten in keiner anderen Alt-Partei), welchen Vereinen und politischen Partein man angehört hat oder noch angehört. Das wird auch geprüft. Und man muss teils 3 Monate warten, bis die Aufnahme bestätigt wird.

    Dieser Flügel um Höcke, der sich ja aufgelöst hat, hat der Partei wirklich keinen Gefallen getan. Und immer wenn ich eine Rede von denen aus dem Höcke „Flügel“ hörte, hoffte ich, dass nicht wieder ins „Fettnäpfchen“ getreten wird.

    Wenn die AfD zum Beobachtungsfall erklärt werden soll, müssten die Linken und Grünen , besonders die grüne Jugend ebenfalls dazu erklärt werden.
    Und die Verbindungen dieser Partein zu der Antifa.

    Für mich ist die AfD eine echte Alternative, weil ich absolut gegen Abtreibung bin.
    Nur diese Partei bietet dem Ungeborenen und deren Familien einen wirksamen Schutzwall.

    Ich weiß, dass da auch ein paar andere Stimmen zu dem Thema in der AfD gibt, aber im großen und Ganzen ist die Partei gegen Abtreibung und schonmal gar nicht für ein Recht auf Abtreibung, wie es von den Linken und den Grünen und teils von der FDP gefordert wird..

  4. Ja…..aber der Schaden für das Ansehen einer demokratischen Partei ist schon da. Das bleibt hängen. Was vielleicht beabsichtigt war.

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