Wie FOCUS-online heute berichtet, hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht eine bundesweit wichtige Entscheidung zur Teil-Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitsbereich gefällt.
Demzufolge ist die bisherige Praxis der Gesundheitsämter rechtswidrig, von Pflegern und Krankenschwestern Impfnachweise zu fordern und Bußgelder anzudrohen.
Der noch unveröffentlichte Beschluss (Az.: 1 B 28/22) erging am 13. Juni 2022 und liege FOCUS exklusiv vor, wie das Nachrichtenmagazin schreibt.
Damit hat das Gericht einer Zahnarzthelferin aus Flensburg recht gegeben, die sich nicht gegen Corona impfen lassen möchte.
Eine Antwort
Es gibt einen „neuen“ Virus, der sich zunehmend in den Gerichten und bei Juristen ausbreitet. Ein Name ist schnell gefunden: Wahrheitsvirus! Ich hoffe auf schnelle Ausbreitung.