Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Zinsen für Steuererstattungen und Steuernachzahlungen von sechs Prozent pro Jahr angesichts der noch immer anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 verfassungswidrig sind. Es ordnet eine rückwirkende Korrektur ab 2019 an.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hatte bereits 2018 unter der Federführung des Abgeordneten Stephan Brandner einen Gesetzentwurf (Drs. 19/5491) vorgelegt, der den verfassungswidrigen Zustand beenden sollte.
Dieser sah vor, die Höhe des Zinssatzes an den Basiszinssatz des Paragraph 247 BGB zu koppeln und durch einen Aufschlag zu ergänzen, sodass eine zukunftssichere Flexibilisierung stattfindet. Er wurde von sämtlichen anderen Fraktionen abgelehnt.
Hierzu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner:
„Es ist richtig und wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht diesen verfassungswidrigen Zustand beendet hat und beschämend, dass sämtliche anderen Fraktionen im Bundestag sowie die Bundesregierung es so weit kommen ließen, statt selbst tätig zu werden und unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Und jetzt: Millionenerstattungen an die Steuerbürger.“
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2 Antworten
Nicht zu früh freuen, Herr Brandner: es gibt noch ein höheres Gericht in Luxemburg, das Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts außer Kraft setzen kann, selbst wenn dort der Präsident Harbarth heißt!
Das hat der Europäische Gerichtshof ja erst kürzlich bewiesen. Daran ist natürlich weder Herr Brandner, noch die AfD-Fraktion schuld, sondern die hochwohllöblichen Abgeordneter des linken Altparteien-Kartells, die ohne mit der Wimper zu zucken, eigene Zuständigkeiten und damit Macht abgeben – zum Wohle Deutschlands natürlich!