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Cybergrooming: Justizministerin Barley reagiert erst auf Druck der Unionsfraktion

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat erst fünf Monate nach ihrer Ankündigung einen Gesetzentwurf zur Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim sog. Cybergrooming vorgelegt.

Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker  – und der zuständige Berichterstatter, Alexander Hoffmann:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Nachdem schon Heiko Maas das Thema jahrelang hat liegenlassen, ist das Bundesjustizministerium nun auf Druck der Union endlich aufgewacht. Eine Änderung des § 176 StGB zur Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim Cybergrooming ist schon seit langem überfällig.

Dr. Barley hatte dann ja selbst im November 2018 angekündigt, die Versuchsstrafbarkeit beim Cybergrooming einzuführen. Doch der Umstand, dass nun noch einmal fünf lange Monate vergangen sind und wir von Seiten der Union sie noch mehrfach mit Nachdruck an dieses so wichtige Thema erinnern mussten, ist für mich nicht nachvollziehbar.

BILD: Aktuelles Europawahl-Plakat von Ministerin Barley

Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, um Kinder vor solchen Gefahren zu schützen. Das gilt auch dann, wenn der Täter unbewusst nur mit einem erwachsenen Lockvogel – einem Polizisten – chattet und die geplante Tat deshalb im Versuchsstadium steckenbleibt.“

Alexander Hoffmann: „Beim aktuellen Würzburger Kinderpornografie-Fall – die Ermittler fanden nach eigenen Angaben bei einem 19-Jährigen mehr als 67.000 kinderpornografische Bilder und Videos – scheint es so gewesen zu sein, dass der Tatverdächtige offenbar gezielt über Soziale Medien Kontakt zu Mädchen aufgenommen und sie zu Treffen mit ihm überredet hat, wo es dann auch zu erzwungenen sexuellen Übergriffen gekommen sein soll.

Dies verdeutlicht: Kinder und Jugendliche müssen vor sexuellem Missbrauch noch besser geschützt werden. Die bisherigen Regelungen reichen hierfür in unserer zunehmend digitalen Welt nicht aus. Oberste Priorität muss dabei unsere Zielsetzung haben, bereits den untauglichen Versuch des Cybergroomings unter Strafe zu stellen. Das findet nämlich hundertfach jeden Tag in Kinderzimmern statt. Das ist ein nicht hinnehmbarer Zustand.“

Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag wurde auf Druck der Union vereinbart, die Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings – also der gezielten Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu Minderjährigen im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte – einzuführen.

Ermittlungen sind in diesem Bereich zurzeit aber kaum möglich, da der untaugliche Versuch beim Cybergrooming nicht strafbar ist. Fälle, in denen die Eltern oder ein Polizeibeamter unter dem Namen des Kindes mit einem Täter chatten, der annimmt, es handle sich um ein Kind, sind also nicht strafbar. Ermittlungen können mangels einer Straftat nicht geführt werden. Beim Cybergrooming muss deshalb künftig schon der Versuch strafbar sein.

Kommentare

Eine Antwort

  1. Die Frühaufklärung soll Kindern und Jugendlichen Resilienz verleihen. Wir sehen das Gegenteil: Sie werden „angefixt“ durch Frühsexualisierung! Anders ist die steigende Anfälligkeit von Jugendlichen kaum zu erklären.
    Wer Drogen verteilt, um vor Drogen zu warnen, macht wohl einiges nicht richtig.

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