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„Ehe für alle“: Beklagenswert, daß die Bayerische Staatsregierung nicht klagt

Von Prof. Dr. Hubert Gindert

„Mögen täten wir schon wollen, aber dürfen haben wir uns nicht getraut“ (Karl Valtentin)

Die Bayerische Staatsregierung hat wird doch nicht vor dem BVG gegen die vom Bundestag beschlossene „Ehe für alle klagen.“ –  Was die Augsburger Allgemeine Zeitung (AZ) unter „Ehe für alle – es bleibt dabei“ (7.3.2018) als Gründe für die unterlassenen Klage berichtet, überzeugt nicht.

BILD: Prof. Gindert leitet den Dachverband „Forum Deutscher Katholiken“ und den Kongreß „Freude am Glauben“

„Die wesentliche Frage war die nach der Auslegung der Ehe“, erklärte der Augsburger Juraprofessor Ferdinand Wollenschläger, der neben der Göttinger Juristen Professor Dagmar Coester-Waltjen ein Gutachten für die Staatsregierung verfasste. Die Ehe sei im GG nicht genau definiert. Richtig. Art. 6, Abs. 1 GG lautet: “Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“

Nun gibt es Juristen –  wie den ehem. Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, oder dem Rostocker Rechtsprofessor Jörg Benedict  – die das anders sehen.

Ehe wurde auch deswegen nicht als Gemeinschaft von Mann und Frau in der Verfassung definiert, weil es für die Verfassungsväter so selbstverständlich war, dass sich eine Definition erübrigte. Denn das war bis dahin nicht nur für  den jüdisch-christlichen Kulturkreis eine pure Selbstverständlichkeit, sondern auch für die heidnische Antike mit Athen und Rom als Zentren.

Die Verfassungsväter haben auch nicht das unterschiedliche Geschlecht von Mann und Frau näher begründet, sondern gingen von der allgemein anerkannten Tatsache aus. Sie sagen z.B. in Art.3, Abs.2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Im Zeitalter des Genderismus ist eine solche Aussage eher anstößig.

Prof. Wollenschläger weiter:

„Die zunehmende rechtliche und auch gesellschaftliche Anerkennung gleichgeschlechtliche Partnerschaften haben die Bedeutung des historischen und tradierten Eheverständnisses für die Verfassungsinterpretation relativiert“.

Das heißt offensichtlich, dass es keine sicheren Wahrheiten mehr gibt, weil sich Meinungen ändern können. Das kann dann aber auch für sog. Grundrechts- und Verfassungsprinzipien gelten, die nach bisheriger Auffassung durch keine Mehrheit verändert werden können.

Wenn der Bayerische Justizminister Bausback mit Blick auf das Ausland meint, „in vielen westeuropäischen Staaten sowie in Nord- und Südamerika sei die „Ehe für alle“ eingeführt worden, ohne dass dies auch nur in einem dieser Länder als verfassungswidrig bewertet worden sei. Darunter seien auch stark katholisch geprägte Länder wie Portugal oder Spanien“, so ist das keine Begründung.

Wenn bei einer Fehlentwicklung noch nicht geklagt wurde, sagt das nichts aus, ob ein solcher Schritt richtig oder falsch war. Und wenn das auch für katholische Länder zutrifft, so heißt das nicht, dass die Kirche die „Ehe für alle“ als natur- und schöpfungskonform und im Einklang mit ihrer Lehre sieht.

Die Feststellung der Gutachter, wonach die Einführung der „Ehe für alle“ zu keiner „weiteren Aufweichung des Ehebegriffes“ führe   –  „Durch die gleichgeschlechtliche Ehe wird der Begriff der Ehe nicht beliebig“, so Bausback, weil sie auch auf Dauer angelegt und eine Zweierbeziehung sei  –   ist ein semantischer Trick zur Beruhigung der Gemüter und auch schon überholt: In Kolumbien wurde inzwischen eine „Dreierbeziehung“ legalisiert.

Der angegebene Grund für den nicht beschrittenen Weg einer Klage am BVG, der vielleicht manchen überzeugt, ist jener, welcher in der Vorlage zur Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung erwähnt wird, nämlich , „dass das Gericht eine Klage zum Anlass nehmen könnte, eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Einführung der Ehe für alle festzuschreiben“. Dann sei dem Gesetzgebereine Korrektur der Öffnung der Ehe definitiv nicht mehr möglich.

Das ist jedenfalls ein passendes Feigenblatt, sich vor einer Klage herumzudrücken.

Kommentare

6 Antworten

  1. Ehe für alle?
    von Dr. iur. Marianne Wüthrich
    Der Bundesrat begründet die Einführung der «Ehe für alle» im Abstimmungsbüchlein kurz und bündig: «Paare gleichen Geschlechts sollen dieselben Rechte haben wie Paare verschiedenen Geschlechts. Auch sie sollen heiraten können. Die Öffnung der Ehe führt ausserdem zu einer rechtlichen Gleichbehandlung bei der Einbürgerung, der Adoption und der Fortpflanzungsmedizin.» (S. 28) Mit einem Ja zur Abstimmungsvorlage müssten verschiedene Bestimmungen des Ehe- und des Kindesrechts im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB), im Fortpflanzungsmedizingesetz und in weiteren Gesetzen geändert werden.
    Gegen diese Gesetzesänderungen beziehungsweise gegen die Öffnung des Instituts Ehe für gleichgeschlechtliche Paare haben drei Komitees mit Parlamentariern aus CVP/Die Mitte, EDU (Eidgenössisch-Demokratische Union), EVP (Evangelische Volkspartei) und SVP das Referendum ergriffen. Sie stellen dem Argument der «gleichen Rechte» für alle ebenfalls kurz und bündig das Argument entgegen: «Das ‹Privileg› der Ehe zwischen Mann und Frau gründet u. a. auf biologischen Fakten. Das ist keine Diskriminierung. Das Gleichheitsgebot besagt, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist.» (Abstimmungsbüchlein, S. 26)

    https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2021/nr-1920-24-august-2021/ehe-fuer-alle.html

    https://www.zeit-fragen.ch/

  2. Oh, geht doch gleich zum Erdogan oder fragt Putin, da ist es verboten, dass auch Schwule und Lesben heiraten. Alles nur verbieten, danke das ist nicht meine Einstellung.
    So ein Gedöns, weil es keiner einzigen Ehe schadet!
    Nur Rechthaberei, meiner Ansicht nach.
    Frau Weidel lebt auch mit ihrer Lebenspartnerin, ob sich das Ehe nennt oder nicht – Erbsenzählerei.
    Das Wichtigste wird natürlich nicht geschrieben, dass man sich über erwachsene mündige Bürger, Homos und Lesben, hinwegsetzt, was sie wollen. Wenn sie sich lieben, heiraten! Aber der Staat soll alles regeln und die Politiker alles verbieten.
    Schwule und Lesben bezahlen genauso ihre Steuern wie Heteros.
    Zum Glück hält der Spahn, der mir aus anderen Gründen unsympathisch ist, den Mund.
    Wäre er Hetero, hätte er bestimmt seine moralische Stimme erhoben, nur Mann und Frau dürfen heiraten.

  3. Nachdem ich mir die Sache mal überlegt habe, finde ich diese Ehe für alle eigentlich ungemein erheiternd.
    Die Schwulen und Lesben meiner Jugend, waren bunte Paradiesvögel, deren Hauptanliegen es war „nur nicht bürgerlich“ zu sein.
    Sie lebten ihr Leben als Antithese zur bürgerlichen Kleinfamilie, die, im damaligen Denken, als die Ursache allen Übels galt.
    Von daher finde ich die aktuelle Entwicklung, dass die ehemaligen Pardiesvögel auf einmal biedere, brave Hühner sein wollen, eigentlich amüsant.

  4. Sicher ist all das Elend in dieser Weltzeit „beklagenswert“. Ich hätte mich gefreut, wenn man ähnliches Lamento wegen anderer schwerer Sünden, die auch gesetzlichen Ausdruck finden, angeschlagen hätte. Alleine von daher ist es für mich befremdlich, wenn immer nur bei der Ehe- und Sexfrage agitiert wird. Ich höre nichts von Ihnen wenn es um Meinungsfreiheitseinschränkung, um die Tatsache, dass Deutschland in alle Krisenherde die schlimmsten Waffensysteme verkauft etc.

    Bei diesem Thema aber kann man sich wahrscheinlich sogar eher abregen, weil ich nicht davon ausgehe, dass nun plötzlich an jeder Ecke „schwule“ Ehen oder so was zu finden sein werden.

    Erstens war die Welt in puncto Ehe immer versaut und ungerecht, Jahrtausende lang v.a. für die Frau sehr bitter. Zweitens wird die Natur sich nicht korrumpieren lassen auf Dauer. Dieser ganze alberne Zauber von den vielen Geschlechtern ist ein Spielchen einer einer fetten Bourgeoisie und erledigt sich demnächst sowieso von selbst. Regen wir uns also ein wenig ab und machen uns klar, dass Christus uns hier niemals ein christliches Abendland und erst recht keine christliche Welt versprochen hat!

    1. Es war das Christentum, welches überhaupt erst die Freiwilligkeit der Ehe von Mann und Frau bzw. die notwendige Zustimmung der Frau dazu einführte, vorher entschied das ganz patriarchalisch der Vater und die Sippe, siehe auch Judith Reisman aus den USA dazu.
      In der BIbel steht auch, dass der Mann seine Frau gut behandeln und nicht schlagen soll, im Gegensatz zum Koran etwa. Wo es etwa die Frauenschlägersure gibt, und die Verschwisterung der Theologie mit der griechischen Philosophie und der Logos-Begriff der BIbel fehlt – siehe auch den Orientalisten Hans-Peter Raddatz und sein Buch „Von Gott zu Allah?“ und den Historiker Egon Flaig und den Anthropologen James DeMeo und Prof. Gustav Ruhland als Historiker und Gerhoch Reisegger und Jaya Gopals Buch „Gabriels Einflüsterungen“ und den Theologen und Journalisten und Philosophen David Berger und seinen Weblog „Philosophia Perennis“ dazu und Prof. Bernd Senf aus Berlin.

      Gabriele Kuby, Soziologin

      http://www.gabriele-kuby.de

      1. Ehe für alle?
        von Dr. iur. Marianne Wüthrich
        Der Bundesrat begründet die Einführung der «Ehe für alle» im Abstimmungsbüchlein kurz und bündig: «Paare gleichen Geschlechts sollen dieselben Rechte haben wie Paare verschiedenen Geschlechts. Auch sie sollen heiraten können. Die Öffnung der Ehe führt ausserdem zu einer rechtlichen Gleichbehandlung bei der Einbürgerung, der Adoption und der Fortpflanzungsmedizin.» (S. 28) Mit einem Ja zur Abstimmungsvorlage müssten verschiedene Bestimmungen des Ehe- und des Kindesrechts im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB), im Fortpflanzungsmedizingesetz und in weiteren Gesetzen geändert werden.
        Gegen diese Gesetzesänderungen beziehungsweise gegen die Öffnung des Instituts Ehe für gleichgeschlechtliche Paare haben drei Komitees mit Parlamentariern aus CVP/Die Mitte, EDU (Eidgenössisch-Demokratische Union), EVP (Evangelische Volkspartei) und SVP das Referendum ergriffen. Sie stellen dem Argument der «gleichen Rechte» für alle ebenfalls kurz und bündig das Argument entgegen: «Das ‹Privileg› der Ehe zwischen Mann und Frau gründet u. a. auf biologischen Fakten. Das ist keine Diskriminierung. Das Gleichheitsgebot besagt, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist.» (Abstimmungsbüchlein, S. 26)

        https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2021/nr-1920-24-august-2021/ehe-fuer-alle.html

        https://www.zeit-fragen.ch/

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