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Politisches Rätsel: Wer findet den Fehler?

Von Dr. Axel Bernd Kunze

Aktuell wird darüber diskutiert, ob die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ Ende November auslaufen oder verlängert werden soll. Da will der Gesundheitsminister dem Parlament vorschreiben, was es im Blick auf diese Frage Ende November zu beschließen hat und welche Freiheiten wieder zurückgegeben werden sollen.

Jeder, der im Gemeinschaftskunde-, Geschichts- oder Philosophieunterricht aufgepasst hat, sollte merken, dass hier etwas nicht stimmt. Aber die wenigsten scheinen es zu merken – immerhin, das sei zur Ehrenrettung der journalistischen Zunft gesagt, ein Kommentar in der „Welt“.

Hier werden von einer Regierung, die nur noch auf Abruf regiert, nicht nur die Rollen von Legislative und Exekutive vertauscht, da wird auch noch die Begründungspflicht umgekehrt:

Die Legislative muss über Grundrechtseinschränkungen beschließen und bleibt dabei in höchstem Maße begründungspflichtig. Die Maßnahmen müssen angemessen, zielführend, verhältnismäßig, geeignet, befristet sein.

Doch jetzt soll das Parlament, das eigentlich die Regierung zu kontrollieren hat (und nicht umgekehrt), begründen, welche Freiheiten es zurückgibt, und nicht, welche Freiheiten weiter aus vernünftigem und gerechtem Grund eingeschränkt werden sollten.

Der Gesundheitsminister hat offenbar in der hinteren Reihe „Schiffe versenken“ gespielt, als seine Lehrer seinerzeit die Gewaltenteilung erklärt haben …

Erstveröffentlichung des Beitrags auf dem Blog von Dr. Kunze hier: https://bildung-und-ethik.com/2021/10/21/schlaglicht-wer-merkt-den-fehler-vertauschte-rollen-bei-der-gewaltenteilung/

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