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Regierung bleibt beim Verbot der Eizellspende

Die Bundesregierung will an dem gesetzlichen Verbot der Eizellspende festhalten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine sog. „Kleine Anfrage“ der FDP-Bundestagsfraktion hervor (Bundestags-Drucksache 19/12407).

Darin heißt es u.a.:

„Mit dem im Embryonenschutzgesetz (ESchG) verankerten Verbot der Eizellspende hat der Gesetzgeber im Jahr 1991 eine Grundsatzentscheidung getroffen. Durch das Verbot soll im Interesse des Kindeswohls die Eindeutigkeit der Mutterschaft gewährleistet werden. Eine gespaltene Mutterschaft zwischen genetischer und biologischer Mutter würde dazu führen, dass zwei Frauen Anteil an der Entstehung des Kindes hätten.

Die damit verbundenen besonderen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes ließen aus Sicht des Gesetzgebers negative Auswirkungen auf dessen Entwicklung im Sinne einer Gefährdung des Kindswohls befürchten.“

Bekanntlich macht sich die FDP für eine Legalisierung der Eizellspende und der Leihmutterschaft stark. Während CDU/CSU beides ablehnen, wollen die Grünen bisher nur am Verbot der Leihmutterschaft festhalten. Bei der Eizellspende habe die Partei noch keine abschließende Position gefunden, sondern befände sich „mitten in der Debatte“, erklärte kürzlich die rechtspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Katja Keul.

Quelle: ALFA-Newsletter

Kommentare

0 Antworten

  1. Vielleicht sehe ich die Dinge falsch, aber mir als Mann mutet das zumindest merkwürdig an:
    Eizellen“spende“ ist verboten, Samenspende hingegen nicht. Die „Eindeutigkeit der Mutterschaft“ soll „im Interesse des Kindeswohls gewährleistet werden“. Ist die Eindeutigkeit der Vaterschaft im Vergleich hierzu weniger wichtig?

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