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Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Alternative für Deutschland (AfD) am 15. Januar 2019 öffentlich als „Prüffall“ bezeichnet. Die Aufforderung der AfD, dies zukünftig zu unterlassen, wurde mit einem lapidaren Schreiben zurückgewiesen.

Auf Antrag der AfD hat das Verwaltungsgericht Köln nunmehr dem Amt mit heutigem Beschluss weitere Mitteilungen dieser Art untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro angedroht.

Das Gericht folgt der AfD dabei in allen wesentlichen Punkten und bewertet das Vorgehen der Behörde als rechtswidrigen Eingriff in die Rechte der Partei.

AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln: „Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutzes und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates ist. Damit ist die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes gegen die Alternative für Deutschland vorerst gescheitert.“

„Es ist in höchstem Maße alarmierend, dass das Bundesamt als Hüter der Verfassung selbst das geltende Recht bricht“, sagte Roland Hartwig, Leiter der vom Bundesvorstand eingesetzten Arbeitsgruppe „Verfassungsschutz“:

„Herrn Haldenwang hätte dies klar sein müssen. Offensichtlich war der politische Druck aber zu stark. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt erfreulicherweise korrigiert.“

 

Kommentare

4 Antworten

  1. Das ist erfreulich, dass unser geltendes Recht auch Recht bleibt – und unser Recht auch für alle gleich gilt.
    Dies wurde in diesem Artikel deutlich dargestellt.

    Andere Artikel zum gleichen Thema haben als Überschrift: „Niederlage für den Deutschen Verfassungsschutz“- was sich erstmal allgemein bedrohlich anhört (müssen wir uns Sorgen machen?). Dann wird erklärt, warum der Verfassungsschutz den Prüf-Fall ausgerufen hat, weil er grosse Bedenken hatte, und sich auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten berief.
    Dass sich der Verfassungsschutz in seinem weiteren Vorgehen auf nicht rechtsmässigen Wegen befand, fällt dann unter den Tisch. Dass das Gericht schnellen Handlungsbedarf sah, weil der Verfassungsschutz seinen Fehler nicht einsah und dieses Handeln sehr wahrscheinlich wiederholen würde, erfährt man auch nicht.
    So wird einem in etwa übermittelt; Der Verfassungsschutz hatte berechtigte Bedenken, er ist etwas über das Ziel hinausgeschossen, eigentlich nicht schlimm, betrifft ja nur die AFD.

    Der Image-Schaden für diese Partei (der vielleicht sogar beabsichtigt war) ist auf jeden Fall entstanden.
    Es jetzt klar, wie solche Mechanismen funktionieren.
    Jetzt bleibt der Mainstream-Presse nur noch übrig, das Verhalten des Verfassungsschutzes, welches nun nachweislich ungesetzlich war, als harmlos herunterzuspielen.

  2. ….man hört, glaubt es kaum, gleichwohl es Deutsche Rechtsprechung ist.
    Warum kommen – angeblich – so viele Millionen Asylanten aus aller Welt nach Deutschland ins Asyl geströmt ?

    Begründung Asylanten „…… weil es in Deutschland Recht gibt .. entgegen unserer Heimat. “
    Auch wenn das tatsächlich zu 90 % nur vorgeschobene Gründe sind, tatsächlich geht es wohl um die erhoffte bessere persönliche Lebensperspektive aller Asylanten.

    Aber Deutschland nach 45 bzw. 1949 hat in der Welt den Ruf eines Rechtsstaates, von USA über Afrika bis Asien.

    Das stimmt, aber seit 2015 im Grundprinzip nicht mehr. Recht – und verantwortungslos wurden Grundprinzipien eines ordentliches Staates entsprechend internationalem und nationalem Recht v e r w o r f e n , einfach ignoriert als Millionen von Asylanten
    – ohne Grenzkontrolle
    – ohne Ausweis / Pass
    – ohne Chance auf Anerkennung als Asylant
    – ohne Kenntnis von Umfang / Dimension / Anzahl
    – ohne Kenntnis überhaupt wer sich hinter diesen angeblichen Asylanten verbirgt, „Gut oder Schlecht“ , Mörder / Kriminelle oder mit ansteckenden Krankheiten etc.
    – ohne Ab- und Zustimmung des Deutschen Bundestages / Parlament

    Asyl begehrten und bekamen einschl. Familiennachzug !

    Nachfolgend mit allen Imponderabilien, die in dieser Dimension irre große Anzahl von Menschen aus x -Kulturen / Nationen mit sich gebracht haben. Kriminalität, Morde, Massenvergewaltigungen, Terror, Kostenexplosionen in den Sozialsystem etc.

    Regierung und Verfassungsorgane handelten und handeln noch immer nach Gutsherrenart, das Wort „Humanität“ reicht aus, um allen Bürgern/innen der Welt zu ermöglichen und zu gestatten, nach Deutschland einzureisen – per Jet, Schiff, Bus, zu Fuß, per Bahn – und direkt in die Sozialsysteme zu gelangen.
    Gleichwohl internationale euorpäische Abkommen Schengen und Dublin es in dieser Form nicht zulassen.

    Die vehemente Kritik der AfD hat zu einer Wort – verbalen – Polarisierung geführt und der Verfassungsschutznhat sich nicht entblödet, manches gesprochene und geschriebene Wort als „Prüffall“ für diese Partei zu verzerren.
    Auch wenn die tragenden Parteien CDU / CSU bis 2013 analog argumentiert haben.

    Tatsächlich geht es dem politisch agierenden Verfassungsschutz ausschließlich um die Vernichtung einer unliebsamen, unbequemen neuen Partei AfD.

    Befeuert von den saturierten Parteien CDU/CSU, SPD, Die Grünen – die gerade – Die Linke, FDP.

    Alle o.g Parteien haben erhebliche Wähler -Stimmen verloren oder fürchten sich vor Konsequenzen für die eigene Partei, sofern die Alternativen – wie in deren Parteiensatzung verbindlich manifestiert – sie eine demokratische, konservative Volkspartei sind und bleiben.

    Gratulation an die AfD für unbeugsames Handeln.

  3. Der Bezeichnung „Prüffall“ komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu, teilte das Gericht mit. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei „rechtswidrig und auch unverhältnismäßig“. Da das BfV die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt habe und sein Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe auch eine Wiederholungsgefahr. Maßgeblich für die Entscheidung sei, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz für eine solche Entscheidung keine Rechtsgrundlage enthalte.
    Das Gericht stellte in seinem Beschluss aber auch fest, es habe seine Entscheidung „unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit“ der Einschätzung durch das BfV getroffen. Es führte aus: „Ob die Antragstellerin durch das Bundesamt zurecht als „Prüffall“ eingestuft wurde, ist hier nicht Gegenstand des Verfahrens.“

    https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_85316960/urteil-gegen-verfassungsschutz-afd-darf-nicht-mehr-oeffentlich-prueffall-genannt-werden.html

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