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AfD-Fraktion reichte Organklage beim BverfG gegen die Bundesregierung ein

Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 30.8.2023 beim Bundesverfassungsgericht eine weitere Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Hintergrund ist hier das rechtswidrige Verhalten des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesfamilienministerin   und Beauftragten der Bundesregierung für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, Sven Lehmann, während der Fragestunde im Bundestag am 1. März 2023.

Lehmann hatte die Frage und Nachfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Tobias M. Peterka u.a. mit den Worten, „die queerfeindlichsten und damit menschenfeindlichsten Äußerungen, Bestrebungen, Anträge und Entwürfe“ würden aus der AfD-Fraktion kommen, bewusst diffamierend und damit unzureichend und rechtswidrig beantwortet, was das verfassungsmäßige parlamentarische Frage- und Informationsrechts aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes der Kläger verletzt.

Der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, begründet diesen Schritt:

„Die Kontrolle und kritische Begleitung der Regierung gehört zu den grundlegendsten Aufgaben eines funktionierenden Parlaments und insbesondere einer Oppositionsfraktion. Die Anfeindungen des Parlamentarischen Staatssekretärs sind nicht nur verbale Grenzüberschreitungen.

Die Diffamierung der Opposition und damit des Parlaments als Ganzem im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts durch einen Vertreter der Bundesregierung ist ein fatales Signal für die demokratische Kultur in unserem Land.

Das Grundgesetz verpflichtet die Vertreter der Bundesregierung, inhaltliche und neutrale Auskünfte auf Fragen von Abgeordneten zu geben. Damit das Vertrauen der Bürger in unsere demokratischen Institutionen keinen Schaden nimmt und um solch ungebührliches Verhalten in der Zukunft zu unterbinden, haben wir beim Bundesverfassungsgericht Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht.“

Kommentare

5 Antworten

  1. Also – von dieser berechtigten Organklage der AfD erwarte ich vom BVG („Instrument zum Schutz der Bundesregierung“) absolut nichts. Wenn eine Partei fest auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung steht, dann ist das die AfD. Ich hoffe, dass das der Wähler so langsam kapiert, damit noch größerer Schaden vom deutschen Volk abgewendet wird.
    Deshalb kann ich nur jedem raten, tritt der AfD bei, engagiert euch dort, damit eine Politik zum Wohle des deutschen Volkes gemacht wird.

  2. Ebenfalls vielen Dank an Frau Eva Hermann, welche die Arbeit der AfD als Oppositionspartei unterstützt und klar zum Ausdruck bringt, was jeder tun sollte, um diesen irregulären Zustand unseres Landes zu beenden. Die AfD unterstützen und wählen.

  3. Vielen Dank an die AfD, dass sie eine klare Aussage fasst und ein derartiges Verhalten bekämpfen wird.
    Wer einen Regierungswechsel möchte, muss in die AfD eintreten und sich zum Wohle unseres Landes einsetzen.

  4. ….gut so, jagt sie mit Waffen der Demokratie.

    Vs. öffentliche Diffamierung vor Parlament, Öffentlichkeit / Wähler, Herabsetzung mittels verdammte Lügen immer mit Hochmut “ moralische Überlegenheit , im Besitz der Wahrheit “ .

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